Ampel-Beschlüsse (oder -vorhaben)

Nach dem Verhandlungsmarathon sollen Klimaschutz gelockert, Planung von Straßen und Bahnstrecken beschleunigt und Heizungskosten sozial ausgeglichen werden (siehe tagesschau.de

Unter dem Strich standen am Abend des 28.03.2023 eine Reihe teils überraschender Beschlüsse zu Klimaschutz und Verkehr fest. Eine Rechtfertigung für den schier endlosen Koalitionsstreit hatten die Koalitionäre auch parat: Die Ampel-Regierung trage hier sozusagen im Kleinen die Konflikte der Gesellschaft aus. „Das lange Gerangel klingt nun wie etwas Wünschenswertes“ (ZDF-Internet). Politische Beobachter, Kommentatoren und einschlägige NGO beklagten, die FDP habe sich im Kanzleramt weitestgehend durchgesetzt.

Klima-Demonstration: Menschenkette vor Kanzleramt – Foto © Veronika Neukum, Agentur Zukunft, für Solarify

I. Klimaschutz

Deutschland soll weiterhin auf jeden Fall bis 2045 klimaneutral werden. Entscheidend dafür soll der europäische Emissionshandel einschließlich seiner geplanten Ausweitung auf weitere Sektoren sein. Dennoch soll das Klimaschutzgesetz in zentralen Punkten verändert werden: Im aktuellen Gesetz hatte bisher jeder Sektor (und damit das betreffende Ministerium) wie Energie, Gebäude oder Verkehr CO2-Vorgaben, die jährlich erfüllt und überprüft werden müssen. Besonders der Verkehr (Volker Wissing, FDP) tat sich damit schwer und riss die Vorgaben bereits zweimal.

Das Gesetz soll jetzt abgemildert werden: „Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden“, heißt es im Beschlusspapier. Damit kann ein Sektor die Verfehlungen eines anderen ausgleichen (was vor allem Wissing helfen wird). Sollten die Gesamtemissionen über der Vorgabe liegen, muss die Regierung gemeinsam Lösungen finden – Konfliktstoff zwischen den Ministerien.

II. Erneuerbare Energien

Für den Windkraftausbau sollen leichter Flächen ausgewiesen werden können, auch für Eigenverbrauch benachbarter Industrieanlagen. Zudem soll an neuen Autobahn(teilstück)en verpflichtend die Möglichkeit zum Bau von Solaranlagen in deren Randbereich genutzt werden. Auch an Bahnstrecken sollen Solaranlagen entstehen, ebenso Windkraftanlagen neben Verkehrswegen.

III. Verkehr

Planungsverfahren sollen generell gestrafft und beschleunigt werden (lange zwischen FDP und Grünen umstritten). Auch eine „eng begrenzte Auswahl“ von Autobahnen kann jetzt im verkürzten Verfahren durchgesetzt werden (nicht nur Bahntrassen). Brücken sollen ohne neues Planfeststellungsverfahren erneuert werden können.

Die Deutsche Bahn benötigt zur Deckung des Investitionsbedarfs bis 2027 rund 45 Milliarden Euro. Unter anderem aus der Erweiterung der Lkw-Maut (bereits für kleine Lkw ab 3,5t – Ausnahmen unter anderem für Handwerker) soll dafür eine ab 2024 einzuführende CO2-Komponente kommen (CO2-Aufschlag von 200 Euro je Tonne ab 01.01.2024) eingeführt werden. Für emissionsfreie Lkw soll es bis Ende 2025 eine Befreiung von der Maut geben, danach 75 Prozent Rabatt.

Das künftige 49-Euro-Ticket soll ohne Aufpreis in die Bahncard 100 integriert werden. Der Schienengüterverkehr soll bis 2030 auf einen Marktanteil von 25 Prozent kommen.

Für die Elektromobilität soll die Ladesäuleninfrastruktur gefördert, Stromnetze entsprechend ausgebaut und Einfuhren von E-Fuels erleichtert werden. Im Steuerrecht sollen alle CO2-neutralen Fahrzeuge gleich behandelt werden. Gefördert werden sollen Rad- und Fußverkehr sowie emissionsfreie Busse.

IV. Heizung

Der umstrittene Gesetzentwurf über klimafreundliche Heizungen soll „pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen werden.“ Eine Austauschpflicht für bestehende Heizanlagen soll es nicht geben. „Möglichst“ jede Heizung – so wörtlich – solle aber ab 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben und genügend Übergangsspielräume dabei eingerichtet werden. Heizungen mit fossilen Energieträgern können weiter laufen – künftig aber mit klimafreundlichen Gasen. Gefördert werden soll der Heizungsumbau aus dem Klima- und Transformationsfonds.

V. Haushalt

Die beschlossenen Maßnahmen sollen „keine zusätzlichen Kosten“ im Bundeshaushalt verursachen.

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