Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft nachhaltige Produkte im EU-Markt sicherstellen

Ökodesign: umweltfreundlichere und energieeffizientere Produkte

Am 12.07.2023 einigte sich das EU-Parlament auf seine Verhandlungsposition für Gespräche mit den EU-Regierungen über ein neues Gesetz mit Ökodesign-Vorschriften, das die Nachhaltigkeit von Produkten in der EU verbessern soll. Die EU will damit Mindeststandards einführen, um nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt nachhaltig, langlebig und umweltfreundlich zu machen – also Kreislaufwirtschaftskriterien zu entsprechen. Langlebige, sichere und recycelbare Produkte, die weniger umweltschädlich sind, sollen in der EU zur Norm werden. Produkte sollen länger halten und leichter zu reparieren, aufzurüsten und zu recyceln sein. Nachhaltigkeitsanforderungen sollten z. B. für Stahl, Textilien, Möbel, Reifen und Chemikalien Vorrang haben. Die Vernichtung von unverkauften Textilien und elektronischen Geräten sollte verboten werden.

Nicht so viel, nicht so schnell wegwerfen: Schrottkühlschränke – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Die Abgeordneten nahmen einen vom Ausschuss für Umweltfragen, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorbereiteten Bericht zur Überarbeitung des EU-Rahmens für die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte mit 473 Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen an. In ihrem Verhandlungsmandat stärken die Abgeordneten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um eine längere Produktlebensdauer und Informationsverbesserungen für Verbraucher zu gewährleisten.

Die Lebensdauer eines Produkts sollte nicht durch Konstruktionsmerkmale begrenzt werden. Auch Software-Updates, Verbrauchsmaterialien (z.B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteile und Zubehör müssen über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. Ein neuer „Produktpass“ mit genauen und aktuellen Informationen soll für mehr Transparenz sorgen und die Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.

In dem Text wird die Kommission aufgefordert, bei den anstehenden Ökodesign-Maßnahmen Nachhaltigkeitsanforderungen für eine Reihe von Produktgruppen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien zu priorisieren. Die Abgeordneten fordern auch ein spezielles Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und elektrischen und elektronischen Geräten.

Am 30.03.2022 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit dem ein allgemeiner Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte geschaffen und die derzeitigen Vorschriften, die sich nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte beziehen, aufgehoben werden sollen. Die überarbeiteten Vorschriften würden für fast alle Produkte auf dem Binnenmarkt gelten (außer für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen). Der Vorschlag ist Teil eines Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das auch eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien und einen Vorschlag zur Befähigung der Verbraucher für den grünen Übergang umfasst.

Kreislaufwirtschaft durch die Förderung nachhaltiger EU-Produkte und -Produktionen aufbauen

Mit der Annahme dieses Berichts reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger, eine Kreislaufwirtschaft durch die Förderung nachhaltiger EU-Produkte und -Produktionen aufzubauen und den Übergang zu einem nachhaltigen und widerstandsfähigen Wachstumsmodell zu unterstützen.

Was ist Ökodesign?

Ökodesign bedeutet die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Produktentwicklung mit dem Ziel, Waren mit möglichst geringen Umweltauswirkungen während ihres gesamten Lebenszyklus herzustellen. Die Hersteller in der EU müssen sich bereits an die Ökodesign-Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Heizungen, Kühlschränke, Staubsauger oder Computer halten, um den Energieverbrauch und negative Umweltauswirkungen bereits in der Entwurfsphase zu reduzieren. Die EU will nun einen Schritt weiter gehen und Ökodesign-Vorschriften für fast alle Produkte einführen.

Neue Regeln für umweltfreundliche Produkte

Im März 2022 schlug die Europäische Kommission eine neue Ökodesign-Verordnung vor, mit der der Geltungsbereich der Verordnung erheblich ausgeweitet werden soll. Sie würde auch zusätzliche Anforderungen und Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Recycling einführen.
Den Produkten soll ein digitaler Produktpass beigefügt werden, der die Verbraucher mit allen relevanten Informationen versorgt, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen.

Digitaler Produktpass mit Informationen über Leistung, Rückverfolgbarkeit, technische Dokumentation, schädliche Chemikalien, Bedienungsanleitungen usw.

  • Bereitstellung von Informationen über die Umweltauswirkungen des Kaufs
  • Erleichterung der Reparatur oder des Recyclings von Produkten
  •  Darüber hinaus zielen die neuen Vorschriften darauf ab, die Vernichtung unverkaufter Produkte zu stoppen, ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen zu fördern und Anreize wie Umweltgutscheine oder Ökosteuern zu schaffen, um die Menschen zum Kauf umweltfreundlicher Produkte zu bewegen.

Die Position des Parlaments zu den Ökodesign-Vorschriften

Die Abgeordneten begrüßten den Vorschlag, wollen aber auch:

  • den Herstellern verbieten, die Haltbarkeit von Produkten zu begrenzen und sie vorzeitig veralten zu lassen
  • die Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produkte (Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Chemikalien…) vorrangig zu behandeln
  • ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen sowie elektrischen und elektronischen Geräten
  • Einrichtung einer öffentlichen Online-Plattform zum Abgleich von Informationen aus den Produktpässen

„Ökodesign wesentlicher Beitrag zur grünen Transformation“

Udo Philipp, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), begrüßte die am 12.07.2023 getroffene Entscheidung des Europäischen Parlaments zum ESPR: „Heute ist ein entscheidender Tag für die Realisierung des European Green Deals: Die neue Ökodesign-Verordnung wird nachhaltige Regeln für eine breite Palette an Produkten ermöglichen. Dies etabliert die EU als Leitmarkt für nachhaltige Produkte und schafft Chancen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen. Das neue Ökodesign wird einen wesentlichen Beitrag zur grünen Transformation sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und Transparenz im Markt leisten. Dies zeigt: Der Green Deal ist Wirtschaftspolitik“.

Mit der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission. Sie sollen im Herbst starten. Die ESPR ist an der Schnittstelle von Wirtschaft, Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz und insbesondere Ressourcenschutz angesiedelt. Mit ihr trägt die EU zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten, zur Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft bei.

Zukünftig könnten spezifische Anforderungen an Produkte gestellt werden, zu Aspekten wie Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparierbarkeit, gefährliche Stoffe, Energie- und Ressourceneffizienz, Einsatz von Rezyklaten, Wiederaufbereitung, Recycling sowie CO2 und Umweltfußabdruck. Der Verordnungsentwurf sieht auch Regelungen zum Digitalen Produktpass, zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und zu einem Vernichtungsverbot für unverkaufte Konsumgüter sowie für ein zukünftiges Ökodesign-Label (neben dem bestehenden EU-Energielabel) vor.

->Quellen: