Gasimport im Gegensatz zum Stromimport unbekannt

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung liegen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – keine über öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehenden Informationen darüber vor, wie viel Gas insgesamt aus Frankreich nach Deutschland geliefert wurde. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/9758) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/9439) zur deutsch-französischen Energiezusammenarbeit für Europa hervor (die Solarify dokumentiert). Die Union gibt darin ihrer Sorge Ausdruck, dass es bei der deutsch-französischen Zusammenarbeit Probleme gebe, was Folgen für die Chancen europäischer Energiesouveränität haben könnte.

Kesselwagen und Gastanks – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Weiter heißt es in der Antwort, im Zeitraum vom 25. November 2022 bis 24. November 2023 habe Deutschland 14,2 Terawattstunden Strom nach Frankreich exportiert und in umgekehrter Richtung 12 Terawattstunden Strom importiert . Unterm Strich habe der Saldo des kommerziellen Außenhandels mit Strom zwischen Deutschland und Frankreich somit 2,2 Terawattstunden betragen.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung sicherstelle, dass die Entstehung der europäischen Wasserstoffinfrastruktur von vornherein grenzüberschreitend verlaufe und spezifische Bedürfnisse der Grenzregionen berücksichtigt würden, schreibt die Regierung aus: „Das deutsche Wasserstoffnetz wird über transeuropäische Wasserstoff-Importkorridore eng in die europäische Wasserstoffinfrastruktur eingebunden sein. Die Bundesregierung steht hierzu verschiedentlich im bi- und multilateralen Austausch. Das Kernnetz soll gemäß § 28r Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein deutschlandweites und ausbaufähiges Wasserstoffnetz für den überregionalen Transport sein und die derzeit bekannten großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreichen.

Im Wortlaut: Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU: Deutsch-französische Energie- und Wasserstoffzusammenarbeit für Europa

Vorbemerkung der Fragesteller

Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sieht sich Europa großen Herausforderungen in Bezug auf seine Energieversorgung gegenüber, die zu den bestehenden Herausforderungen der Energiewende und der Erreichung der Pariser Klimaziele hinzukommt. Zu den wichtigsten Prioritäten gehört weiterhin, aber unter verschärften Bedingungen, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie das Vorantreiben der Energiewende auf dem Weg zu Klimaneutralität – unter der wichtigen Maßgabe, die Energiepreise für Haushalte und Unternehmen möglichst wettbewerbsfähig zu halten. Dieses Spannungsfeld gilt für Deutschland und Europa gleichermaßen, damit unter schwierigen Bedingungen Klimaneutralität erreicht und Europa gleichzeitig ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben kann.

Eine besondere Bedeutung für die Zukunft des Industriestandorts Europa kommt dem Thema Wasserstoff zu (https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20210512STO04004/grune-wasserstoff-energie-welche-vorteile-ergeben-sich-fur-die-eu). Er gilt als Schlüssel auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Nutzung von emissionsarm und perspektivisch emissionsfrei erzeugtem Wasserstoff trägt erheblich dazu bei, dass Europa seine Klimaziele erreicht und gleichzeitig Industriestandort bleibt. Aus diesem Grund sind ein Hochlauf der Wasserstofferzeugung und Ausbau der Infrastruktur beim Wasserstoff in Europa entscheidend.

Deutschland und Frankreich kommt bei diesen Fragen in Europa eine besondere Verantwortung zu. Zum einen gilt es, die bilaterale Zusammenarbeit auf grenzüberschreitender und nationaler Ebene weiter auszubauen. Zum anderen ist es für das Gelingen auf Ebene der Europäischen Union unerlässlich, dass beide Länder gemeinsam europäische Prozesse vorantreiben. So haben es beide Staaten im Vertrag von Aachen vereinbart und beide Regierungen politisch mehrmals wiederholt, zuletzt nach der deutsch-französischen Regierungsklausur am 9. und 10. Oktober 2023 in Hamburg. Dennoch sind in den vergangenen Monaten schwerwiegende Unstimmigkeiten in wichtigen Energiefragen zwischen Berlin und Paris offen zutage getreten und beide Länder sind auf europäischer Ebene mehrmals in offener Konfrontation in Sachfragen zueinander aufgetreten (https://www.ipg-journal.de/regionen/europa/artikel/gebrochene-achse-6578/). Uneinigkeit in inhaltlichen Fragen ist in der deutsch-französischen Zusammenarbeit kein Novum, dennoch ist das beobachtete Verhältnis der letzten Monate aus Sicht der Fragesteller Anlass zur Sorge. Denn wenn die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich in diesen Fragen nicht funktioniert, können die Chancen europäischer Energiesouveränität kaum gehoben werden.

      1. Welche konkreten Wirkungen ergaben sich aus der deutsch-französischen Solidaritätserklärung vom 25. November 2022 (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2145790/cab95eaf6ef9e1a50baabb873766dafd/2022-11-25energiesolidaritaet-dt-fr-data.pdf?download=1), wie viel Gas wurde insgesamt aus Frankreich nach Deutschland geliefert, und umgekehrt, wie viel Strom aus Deutschland nach Frankreich?
        Im Herbst 2022 wurden erste Gasvolumen über den Grenzübergangspunkt Obergailbach/Medelsheim in das deutsche Netz eingespeist. Zur Frage, wieviel Gas insgesamt aus Frankreich nach Deutschland geliefert wurde: Der Bundes-regierung liegen keine über öffentlich zugänglichen Quelle (https://transparency.entsog.eu/) hinausgehenden Informationen darüber vor, wieviel Gas insge-samt aus Frankreich nach Deutschland geliefert wurde.
        Im Zeitraum vom 25. November 2022 bis 24. November.2023 hat Deutschland 14,2 Terawattstunden Strom nach Frankreich exportiert und in umgekehrter Richtung 12 Terawattstunden Strom importiert (Quelle: www.smard.de). Un-term Strich betrug der Saldo des kommerziellen Außenhandels mit Strom zwischen Deutschland und Frankreich somit 2,2 Terawattstunden.
      2. In welchem Umfang wurde in Frankreich angelandetes Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) nach Deutschland geliefert?
        Das in Frankreich angelandete Flüssigerdgas (LNG) wird an französischen LNG-Importterminals regasifiziert und in das französische Erdgasnetz und somit in das Erdgasnetz des europäischen Erdgasbinnenmarkts eingespeist, wo es sich mit Volumina unterschiedlicher Herkunft vermischt. Eine Zuordnung der Herkunft des aus Frankreich in das deutsche Erdgasnetz eingespeiste Erdgas ist nicht möglich.
      3. Warum gibt es noch immer kein deutsch-französisches Abkommen im Sinne der SoS-Verordnung (SoS = Security of Supply) der EU, und wann plant die Bundesregierung, hierfür Abhilfe zu schaffen, so wie es in der deutsch-französischen Solidaritätserklärung vom 25. November 2022 vereinbart wurde, und wenn nein, warum nicht?
        Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 12 des Abgeordneten Fabian Gramling auf Bundestagsdrucksache 20/7431 verwiesen.
        Darüber hinaus steht die Bundesregierung hierzu mit der EU-Kommission in Verbindung, um gemeinsam Fortschritte zu erzielen.
      4. Wie setzt sich die in dieser Solidaritätserklärung genannte hochrangige Arbeitsgruppe zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Kli-maschutz und dem französischen Ministerium zusammen, wie oft hat sie bisher getagt, und welche Ergebnisse liegen vor?
        Deutschland und Frankreich haben in der Erklärung des Deutsch-Französischen Ministerrates (DFMR-Erklärung) vom 22. Januar 2023 die gemeinsame hoch-rangige Arbeitsgruppe zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem französischen Ministerium für die Energiewende (MTE) zu Energie bestätigt. Die Bundesregierung steht mit den französischen Partnern regelmäßig hochrangig zu Energiethemen im Austausch. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
      5. Wie setzt sich die vom Deutsch-Französischen Ministerrat am 19. Juni 2018 (https://www.france-allemagne.fr/IMG/pdf/214-18-meseberg-erklarung.pdf) eingesetzte hochrangige ministerielle Arbeitsgruppe zum Klimawandel zusammen, wie oft hat sie bisher getagt, und welche Ergebnisse liegen vor?
        Die ministerielle Arbeitsgruppe zum Klimawandel (sogenannte Meseberger AG) hat 2020 und zuletzt als solche am 31. Mai 2021 im Rahmen des Deutsch-Französischen Ministerrates getagt. Sie setzt sich aus den zuständigen Vertretern der französischen und deutschen Seite zusammen. Die Arbeit wird kontinuierlich fortgesetzt. Klimapolitik ist zudem Gegenstand der Erklärung des Deutsch-Französischen Ministerrats (DFMR) vom 22. Januar 2023.
      6. Wie stimmt sich die Bundesregierung mit der französischen Regierung im Rahmen der europäischen Verhandlungsführung zur gemeinsamen Vorbereitung der COP 28 (28. UN-Klimakonferenz) in Dubai ab?
        Deutschland und Frankreich haben sich in Vorbereitung auf die COP28 in Du-bai eng abgestimmt. Die EU hat am 16. Oktober ihre Verhandlungsposition für die COP28 beschlossen, die von Deutschland und Frankreich unterstützt wird. Deutschland und Frankreich sind auch Mitglieder in der von Deutschland und Dänemark gegründeten Freundesgruppe für eine ambitionierte Klimapolitik. Es findet zudem ein regelmäßiger bilateraler Austausch statt.
      7. Wieso wurde die Finanzierung der Arbeit der deutsch-französischen Energieplattform im Jahr 2023 ausgesetzt?
      8. Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der französischen Energieagentur im Rahmen der deutsch-französi-schen Energieplattform fortzusetzen, und wenn ja, in welcher Form?
        Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
        Die Ausrichtung der deutsch-französischen Energieplattform wird derzeit überprüft.
        Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Arbeiten des Deutsch-französischen-Büros für die Energiewende.
      9. Wie setzt sich die vom Deutsch-Französischen Ministerrat am 22. Januar 2023 (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2159710/f0e003360bea73b93518db0547094fac/2023-01-22-dfmr-kommunique-data.pdf) eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Wasserstoff personell zusammen, wie oft und wann hat sie getagt, und liegen die ursprünglich für Ende April 2023 erwarteten Ergebnisse mittlerweile vor, und wenn diese Arbeitsgruppe noch nicht getagt hat, warum nicht?
        Frankreich und Deutschland haben sich mit der DFMR-Erklärung vom 22. Januar 2023 zu einem EU-Binnenmarkt für Wasserstoffinfrastruktur als Voraussetzung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, inklusive der Verlängerung des Pipeline-Projekts „H2Med“ nach Deutschland, verpflichtet und die Einrichtung einer hochrangig besetzten Arbeitsgruppe bestätigt. Die Arbeitsgruppe befindet sich nach den jüngsten energiepolitischen Entwicklungen in einem Prozess der Umstrukturierung.
      10. Wie sieht der in dieser Erklärung vereinbarte angestrebte „Strategie-Fahrplan“ aus, der in Anerkennung der Unterschiedlichkeit des deut-schen und des französischen Energiemixes erarbeitet werden sollte, um Wasserstofferzeugung zu ermöglichen und einen widerstandsfähigen europäischen Wasserstoffmarkt aufzubauen?
      11. Wie gestaltet sich die in dieser Erklärung vereinbarte Unterstützung für einen „European Hydrogen Backbone“?
        Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
        Die Bundesregierung steht mit Frankreich im Austausch und beteiligt sich an den hierfür relevanten europapolitischen Prozessen.
      12. Wie ist der aktuelle Stand bei der in dieser Erklärung vereinbarten Ver-längerung der Pipeline „H2Med“ nach Deutschland?
        Die Projekte H2Med und HY-FEN sind von der EU Kommission zu Projects of Common Interest (PCI) erklärt worden. Sie sind damit antragsberechtigt für Mittel aus der Connecting Europe Facility (CEF). Das H2Med-Konsortium plant für 2024 die Durchführung von Machbarkeitsstudien. Der Bau der H2Med-Offshore-Pipeline soll nach Angaben des Konsortiums im Jahr 2026 beginnen und die Pipeline voraussichtlich Ende 2029 in Betrieb gehen. Als Grenzübergangspunkt der H2-Med-Anschlusspipeline HY-FEN ist Medelsheim (Département Moselle)/Obergailbach (Saarland) vorgesehen. Von dort ist der Anschluss an die H2ercules South Leitung von Open Grid Europe (OGE) geplant. Am 18. Oktober 2023 ist OGE dem H2Med-Konsortium um Enagás, REN, Teréga und GRTgaz mit der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding beigetreten.
      13. Wie ist der aktuelle Stand bei der in dieser Erklärung vereinbarten Zusammenarbeit zur weiteren Erforschung der Kernfusion?
      14. Gibt es über die vereinbarte Unterstützung des ITER-Projekts hinaus Pläne für eine deutsch-französische Zusammenarbeit zum Bau eines Fusionskraftwerks, und bestehen konkrete deutsch-französische Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen regulatorischen Rahmens im Bereich der Fusion auf europäischer Ebene?
        Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
        Deutschland und Frankreich haben in der Erklärung des Deutsch-Französischen Ministerrates vom 22. Januar 2023 ihre Absicht betont, die Kooperation zu Fusionstechnologien zusätzlich zur gemeinsamen Unterstützung für die bestehende Forschungsinfrastruktur ITER zu intensivieren. Ziel ist die Beschleunigung der Entwicklung von Kraftwerksprototypen unter Berücksichtigung von Initiativen der Industrie in diesem Bereich. Hierzu sollen konkrete Kooperationsprojekte zwischen beiden Seiten abgestimmt werden. Pläne für eine deutsch-französische Zusammenarbeit zum Bau eines Fusionskraftwerks sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu deutsch-französischen Plänen für die Schaffung eines gemeinsamen regulatorischen Rahmens im Bereich der Fusion auf europäischer Ebene vor.
      15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Entstehung der europäischen Wasserstoffinfrastruktur von vornherein grenzüberschreitend verläuft und spezifische Bedürfnisse der Grenzregionen berücksichtigt werden?
        Wie soll beim Aufbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffinfrastruktur neben Deutschland und Frankreich auch die Anbindung der Schweiz sichergestellt werden?
        Das deutsche Wasserstoffnetz wird über transeuropäische Wasserstoff-Importkorridore eng in die europäische Wasserstoffinfrastruktur eingebunden sein. Die Bundesregierung steht hierzu verschiedentlich im bi- und multilateralen Austausch. Das Kernnetz soll gemäß § 28r Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein deutschlandweites und ausbaufähiges Wasserstoffnetz für den überregionalen Transport sein und die derzeit bekannten großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreichen. Vor diesem Hintergrund werden im Kernnetz zunächst IPCEI-Projekte (Important Projects of Common European Interest) und PCI/PMI-Projekte (Projects of Common/Mutual Interest) berücksichtigt sowie Projekte, die der Einbindung in ein euro-päisches Wasserstoffnetz dienen. H2-Interkonnektoren an Grenzübergangspunkten werden zudem wesentlicher Bestandteil des Kernnetzes sein.
        Die Bundesregierung steht mit der Schweiz zum Thema Wasserstoffinfrastruktur in Verbindung. Es wurden seitens der Schweiz keine entsprechenden Projektanträge im Rahmen des aktuell laufenden PCI-Prozesses für Wasserstoff gestellt.
      16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die „Empfehlung für den Aufbau eines deutsch-französi-schen Wasserstoffnetzes in den Grenzregionen“ des deutsch-französischen Ausschusses vom 23. Oktober 2023 (https://agz-cct.diplo.de/blob/2628226/54f325bcfcd609531dbfbda17454142e/23-10-23-beschluss-wasserstoff-data.pdf) umzusetzen?
        Die Bundesregierung hat die „Empfehlung für den Aufbau eines deutsch-französischen Wasserstoffnetzes in den Grenzregionen“ des deutsch-französischen Ausschusses für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit vom 23. Oktober 2023 zur Kenntnis genommen und wird die Empfehlung in geeigneter Weise in den bilateralen Austausch mit Frankreich einfließen lassen.
      17. Welche grenzüberschreitenden Wasserstoffleitungen nach Frankreich werden nach Informationen der Bundesregierung geplant?
        Die Bundesregierung hat Kenntnis der geplanten grenzüberschreitenden Was-serstoffleitungsprojekte RHYn Interco, mosaHyc und HY-FEN.
      18. Wie ist der aktuelle Stand bei der angestrebten deutsch-französischen Wasserstoffallianz?
        Der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 empfohlen, „die Zweckmäßigkeit und die Modalitäten der Schaffung einer deutsch-französischen Wasserstoffallianz zu prüfen“. Die Empfehlung wird in die Arbeit der deutsch-französischen gemeinsamen Arbeitsgruppe zu Wasserstoff einfließen.
      19. Welche Projekte wurden bisher im Rahmen des Important Project of Common European Interest (IPCEI) Wasserstoff gemäß des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU eingereicht und ggf. bereits gefördert, und welche Rolle spielen da-bei deutsch-französische und grenzüberschreitende Projekte, deren besondere Bedeutung in der gemeinsamen Erklärung der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Staatspräsidenten Emmanuel Macron vom 20. August 2020?
        Die zu fördernden Wasserstoffprojekte mit deutsch-französischem Bezug zeichnen sich durch eine enge Kooperation der beiden Länder im Wasserstoffbereich aus. Sie sollen, wie im deutsch-französischen Technologiedialog beschlossen und auch im Jahr 2020 im Manifesto von 23 Mitgliedstaaten und Norwegen vereinbart, einen wesentlichen Grundstein den Wasserstoffhochlauf in Europa und die europäische Wasserstoffwertschöpfungskette legen und zu einem Gelingen des europäischen Markthochlaufs im Wasserstoffbereich beitragen.
      20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Vorhaben zur Erzeugung von klimaneutralem Wasserstoff im Rahmen des Zukunftsprozesses Fessenheim am Oberrhein zu unterstützen?
        Die Bundesregierung prüft im Rahmen des Zukunftsprozesses Fessenheim potentielle Anknüpfungspunkte zu aktuell geplanten Wasserstoff-Infrastrukturvorhaben im deutsch-französischen Grenzraum. Darüber hinaus sind Alternativprojekte zur Nutzung von Fessenheim mit den Instrumenten der regionalen Strukturpolitik nicht förderfähig, da Fessenheim in Frankreich liegt. Zudem verfügt Baden-Württemberg über keine Fördergebiete der GRW (Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur).
      21. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Ankündigung von Électricité de France SA (EDF), nahe Fessenheim ein sog. Technocentre zur Dekontamination von leicht bis moderat radioaktivem Material zu errichten, im Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen, und steht sie mit der französischen Regierung diesbezüglich im Austausch?
      22. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Beschluss des deutsch-französischen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusam-menarbeit vom 12. Dezember 2022 „Empfehlung zur wirtschaftlichen Entwicklung und Energiewende in der Grenzregion“ (https://agz-cct.diplo.de/blob/2573984/2e5505ae658ebd0ed34c297369db0a22/2212-empfehlung-energiewende-data.pdf) umzusetzen?
      23. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der EUCOR-Machbarkeitsstudie, und welche Maßnahmen unternimmt sie in diesem Zusammenhang, um den Zukunftsprozess Fessenheim voranzu-treiben?
      24. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Ansiedlung wirtschaftlicher Projekte und Kooperationen im Rahmen des Zukunftsprozesses Fessenheim konkret zu unterstützen?
        Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
        Das von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag vereinbarte prioritäre Vorhaben „Gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung, im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks; Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität, Energiewende sowie Innovation“ unterstützt die Bundesregierung weiterhin. Die Bundesregierung bedauert die Ankündigung der französischen Elektrizitätsgesellschaft EDF, das Projekt Technocentre, in dem schwach radioaktiv belastete Metallabfälle von Kernkraftwerken dekontaminiert werden sollen, am Standort Fessenheim realisieren zu wollen.Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass in der deutsch-französischen Grenzregion in und um Fessenheim ein nachhaltiger Wirtschafts- und Innovationspark mit neuen Arbeitsplätzen entsteht, der auf den Erkenntnissen basiert, die aus der gemeinsam von Frankreich und Deutschland finanzierten EUCOR-Machbarkeitsstudie „Innovationsregion Fessenheim“ hervorgegangen sind. Neben Erneuerbaren Energien sind Wasserstoff, sowie die Produktion und das Recycling von Batterien für die Elektromobilität einschließlich der Rohstoffversorgung und der Kreislaufführung von Batterierohstoffen weitere innovative Themen. Das Technocentre in der vorgesehenen Ausgestaltung ist damit aus Sicht der Bundesregierung nicht vereinbar.Die Bundesregierung wird mit der französischen Regierung im Geiste der deutsch-französischen Freundschaft die weitere Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Projekte aus dem Vertrag von Aachen gemeinsam auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere auf regionaler Ebene, weiter vorantreiben.
      25. Wie bewertet die Bundesregierung die in der delegierten Verordnung C(2023) 1087 final von der Europäischen Kommission erlassenen Regelungen, die unter Auflagen auch die Einstufung von mit Kernkraft hergestelltem Wasserstoff als erneuerbar zulassen?
        Gemäß den Kriterien zur Produktion von grünem Wasserstoff in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 ist es nicht möglich, auf Grundlage von aus Kernenergie erzeugtem Strom per Elektrolyse erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs, beispielsweise grünen Wasserstoff) zu erzeugen. Bilanziell gesehen muss grüner Wasserstoff zu 100 Prozent auf Basis von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen hergestellt werden. Das bedeutet, dass Wasserstoffproduzenten über Energielieferverträge grünen Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe der Menge einkaufen müssen, in der sie RFNBOs erzeugen. Außerdem müssen auch die beiden weiteren in der Delegierten Verordnung festgeschriebenen Voraussetzungen für aus dem Stromnetz bezogenen und als vollständig erneuerbar angerechneten Strom – die Kriterien der zeitlichen und geographischen Korrelation – erfüllt sein.
      26. Setzt sich die Bundesregierung für eine Fortschreibung der Wasserstoff-strategie der EU ein, und welche Gespräche führt sie hierzu mit der französischen Regierung?
        Die Wasserstoffstrategie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 beschreibt eine strategische Roadmap, wie Wasserstoff bis 2050 zur Erreichung eines dekarbonisierten europäischen Energiesystems beitragen soll. Die Bundesregierung arbeitet in ihrer Umsetzung eng mit der Europäischen Kommis-sion und anderen wichtigen Akteuren wie der französischen Regierung zusammen.
      27. Welche weiteren Absprachen wurden im Rahmen der deutsch-französischen Regierungsklausur vom 9. und 10. Oktober 2023 in den Bereichen Energie und Wasserstoff getroffen?
        Die deutsche und französische Regierung haben sich auf ihrer gemeinsamen zweitägigen Klausur im Oktober 2023 zu verschiedenen Fachgebieten intensiv ausgetauscht, darunter Energiethemen. Im Mittelpunkt standen hier die aktuellen Verhandlungen zu den verschiedenen Energiedossiers auf europäischer Ebene wie der Netz-Zero-Industrie-Act und die Verordnung zum Strommarktdesign.
      28. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Bedeutung der französischen Atomkraftwerke für die europäische Versorgungssicherheit in ihren Szenarien ein, und sieht sie in den Ergebnissen des Energieminis-terrats vom 17. Oktober 2023 eine gute Grundlage dafür?
        Im Winter Outlook 2023/2024 zeigt der Verbund der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E, dass es in Frankreich in diesem Winter eine geringe Wahrscheinlichkeit für Lastunterdeckungen gibt. Der Grund ist einerseits die weiterhin reduzierte Verfügbarkeit französischer Kernkraftwerke infolge von Korrosionsschäden an Schweißnähten. Andererseits ist der französische Stromverbrauch aufgrund der starken Durchdringung von Stromdirektheizungen sehr thermosensitiv, d. h. die Last steigt mit sinkenden Temperaturen stark an. Selbst bei vollständiger Verfügbarkeit seiner Kernkraftwerke ist Frankreich an kalten Wintertagen abhängig von Stromimporten aus dem benachbarten Ausland.
        Die historisch niedrige Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke, die Gasversorgungskrise und die nach einer langen Dürreperiode niedrigen Wasserspeicherstände in Skandinavien und in den Alpen im vergangenen Winter 2022/2023 haben zu einer sehr angespannten Versorgungslage in Europa geführt. Mit zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserstofferzeugung und des Transports wird die Rolle der Kernkraft künftig abnehmen. Dennoch wird sie europaweit gesehen auch künftig eine wichtige Rolle spielen, da mehrere Mitgliedstaaten teilweise auf die Kernenergie setzten.
      29. In welchem Umfang könnten nach Ansicht der Bundesregierung sog. Differenzverträge nach der Einigung des Energieministerrats vom 17. Oktober 2023 auch dazu genutzt werden, bestehende französische Atomkraftwerke staatlich zu fördern?
        Die Beschlüsse des Energieministerrats vom 17. Oktober sehen unter anderem vor, dass der Neubau von bestimmten Erneuerbaren Energien (Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie) und Kernkraftwerken nur noch über Con-tracts for Difference (CfD) gefördert werden kann. Für die Kernenergie ist das nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen.
      30. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieses Ministerrats, und wie schätzt sie die nun folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, insbesondere im Hinblick auf die im Rat erzielten Kompromisse bezüglich der Differenzverträge, ein?
      31. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung auf der Basis des Ergebnisses des Ministerrats vom 17. Oktober 2023, um sich auf europä-ischer Ebene für einen ermäßigten Strompreis für industrielle Abnehmer einzusetzen?
        Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
        Die EU-Energieministerinnen und -minister haben sich am 17. Oktober auf die Allgemeine Ausrichtung einer Reform des Strommarktes in Europa geeinigt. Dabei hat sich Deutschland in den Verhandlungen insbesondere erfolgreich für den Erhalt fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Strommarkt eingesetzt und gegen die Verzerrungen aufgrund nicht wettbewerblicher CfD.
        Die Strommarktreform wird nun im Trilog verhandelt. Vor Abschluss der Verhandlungen ist keine abschließende Bewertung der Auswirkungen möglich.
      32. Welchen Beitrag kann die Kernenergie nach Ansicht der Bundesregierung zu den europäischen Klimazielen leisten?
        Aus mehreren Gründen stellt Atomenergie aus Kernspaltung keine Lösung für den Klimaschutz dar. So kann sie keinen substanziellen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele erbringen: 2021 betrug ihr Anteil nur circa 10 Prozent der weltweiten Bruttostromproduktion. Absehbar dürfte sich daran nichts ändern, denn der Ausbau von Atomenergie ist sehr teuer und dauert sehr lange. Weltweit erleben Bauvorhaben von Atomkraftwerken massive Zeit- und Kostenüberschreitungen. In den USA wurde erst kürzlich der Bau eines kleinen modularen Reaktors (small modular reactor, SMR) aufgrund von Kostensteigerungen als unwirtschaftlich aufgegeben. Auch in Europa sind zahlreiche solcher Projekte geplant. Doch ob und wann diese Projekte realisiert werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar. Zudem birgt Atomkraft aus Kernspaltung immer ein Restsicherheitsrisiko.
      33. Schließt sich die Bundesregierung der Forderung des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) an, dass Europa seine Abhängigkeiten in den Lieferketten zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere bei Solar- und Windkraft, von China reduzieren und weiter diversifizieren sollte (https://mc-cd8320d4-36a1-40ac-83cc-3389-cdn-endpoint.azureedge.net/-/media/Files/IRENA/Agency/Publication/2023/Jul/IRENA_Geopolitics_energy_transition_critical_materials_2023.pdf?rev=420aeb58d2e745d79f1b564ea89ef9f8)?
        Führt die Bundesregierung mit der französischen Regierung Gespräche mit dem Ziel, dass das europäische Vergaberecht so ausgestaltet bzw. an-gewendet wird, dass bei öffentlichen Vergaben im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien die Aspekte öffentliche Sicherheit und geopo-litische Risiken der Lieferketten eine größere Berücksichtigung finden?
        Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass im Streben nach strategischer, technologischer und energiepolitischer Souveränität Europas neben insbesondere dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Diversifizierung von Lieferketten eine gezielte temporäre finanzielle Unterstützung strategisch relevanter Bereiche für den Aufbau von Produktionsstätten in Europa sinnvoll sein kann. Öffentliche Vergaben im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie damit verbundene Aspekte der öffentlichen Sicherheit und geopolitischer Lieferkettenrisiken sind zum Teil Gegenstand aktueller Rechtsetzungsakte auf EU-Ebene, zu denen die Bundesregierung im Rahmen des jeweiligen EU-Gesetzgebungsverfahrens im Austausch mit anderen Mitgliedstaaten steht. Des Weiteren stehen die EU-Mitgliedstaaten auf Fachebene allgemein in einem fortlaufenden Austausch etwa zu Entwicklungen in den einzelnen nationalen Vergaberechtsregimen und zur Fortentwicklung des gemeinsamen europäischen Vergaberechts. Angesichts aktueller geopolitischer Entwicklungen spielen insoweit auch Überlegungen zu Aspekten der öffentlichen Sicherheit und geopolitischer Lieferkettenrisiken eine Rolle.
      34. Gibt es Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung, wie mit der angespannten Situation auf dem Solarmodulmarkt und drohenden Insolvenzen europäischer Hersteller umgegangen wird, und welche Bestrebungen gibt es, gemeinsam mit Frankreich auf europäischer Ebene in diesem Bereich tätig zu werden?
        Die Bundesregierung tauscht sich mit der französischen Regierung und der EU-Kommission zur angespannten Situation auf dem Solarmarkt aus, u. a. auch im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Net Zero Industry Act sowie in der Solar Alliance.
      35. Wie gestaltet sich der aktuelle Sachstand beim Ausbau der Verbindungen des deutschen und des französischen Stromnetzes durch den Bau neuer Interkonnektoren (https://www.handelsblatt.com/politik/international/strom-und-gas-der-grosse-tauschhandel-wie-deutschland-und-frankreich-zusammen-die-energiekrise-meistern-wollen/28662758.html)?
        Im Bundesbedarfsplan sind aktuell zwei Interkonnektoren-Projekte nach Frank-reich enthalten:
        Das Vorhaben BBPlG Nummer 72 Eichstetten – Bundesgrenze (Frankreich) befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Der Untersuchungsrahmen wurde im dritten Quartal 2023 festgelegt. Laut BMWK-Controlling (Stand Q3 2023) ist die Inbetriebnahme 2027 geplant.
        Das Vorhaben BBPlG Nummer 97 Uchtelfangen – Ensdorf – Bundesgrenze (Frankreich) wurde 2022 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Das Vorhaben befindet sich aktuell im Plangenehmigungsverfahren. Laut BMWK-Controlling (Stand Q3 2023) ist die Inbetriebnahme 2028 geplant.
        Im laufenden Netzentwicklungsplan wurde von TransnetBW darüber hinaus ein 2-Gigawatt-HGÜ-Interkonnektor nach Frankreich zur Prüfung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Das Projekt befindet sich in einer frühen Planungsphase und wird mit einer möglichen Inbetriebnahme im Jahr 2037 angegeben.
      36. Wie gestaltet sich der aktuelle Stand beim Bau einer Deodorierungsanlage am Grenzübergangspunkt in Medelsheim (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/von-dieser-woche-an-gaslieferungen-aus-frankreich-koennen-beginnen-18374876.html)?
        Dem BMWK liegen bis dato keine Meldungen darüber vor, dass das in das deutsche Erdgasnetz eingespeiste Erdgas aus dem französischen Fernleitungsnetz aufgrund seiner Odorierung negative Effekte bei Industrie und Haushalten ausgelöst hat. Ein Vorhaben zur Errichtung einer Deodorierungsanlage am Grenzübergangspunkt Medelsheim wird daher aktuell nicht weiterverfolgt.
      37. Wie viele Gespräche gab es bisher zwischen hochrangigen Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und seinem französischen Pendant (bitte mit Gesprächspartnern, Datum, Ort, Dauer und Themenfeldern auflisten)?
        Gespräche mit Amtsträgern anderer Staaten sind vertraulich. Zu den Inhalten dieser Unterredungen macht die Bundesregierung daher grundsätzlich keine Angaben. Sie unterliegen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwor-tung. Die Anzahl der Gespräche kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
      38. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Einfuhr von brennstofffä-higem Uran aus Russland in die EU zu verbieten, und werden darüber auch Gespräche mit Frankreich geführt?
        Importbeschränkungen betreffend brennstofffähiges Uran auf der Grundlage der Sanktionen gegen Russland werden von der Bundesregierung befürwortet, können aber nur im Konsens der EU-Mitgliedstaaten beschlossen werden. Die Bundesregierung befindet sich hierzu in den zuständigen EU-Gremien im Austausch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, auch mit Frankreich.

     

  1. ->Quellen: