Neues Gesetz für einheitliche Ladegeräte

Entwurf der Bundesregierung

Die Industrie soll Verbrauchern künftig einheitliche Ladekabel für Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Digitalkameras, eBook Reader und Kopfhörer anbieten und die Schnittstellen harmonisieren. Das sieht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/9873), der eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Das Vorhaben soll die Verbraucherfreundlichkeit erhöhen, Ressourcen schonen und Elektronikabfälle verringern. Die neuen Vorschriften soll für die meisten Geräte ab dem 28.12.2024 gelten, für alle erst ab dem 28.04.2028.

Verschiedene Ladegeäte – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Für die weltweite Industrie ergebe sich aus der Regulierung ein Umsatzrückgang von 139 Millionen Euro (minus 8,2 Prozent), auf die EU-Industrie werde sich die Maßnahme mit einem Minus 18 Millionen Euro pro Jahr auswirken (minus 8,5 Prozent). Die Folgen für Groß- und Einzelhändler würden einen Umsatzrückgang von 271 Mio. Euro pro Jahr minus 9 Prozent) bedeuten. Solarify dokumentiert.

I.
Ziel und Notwendigkeit der Regelungen
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2380 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.11.2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt. Die Umsetzung erfordert eine Änderung des Funkanlagengesetz. Zudem wird ein bei der Anwendung des Gesetzes identifizierter geringer Änderungsbedarf umgesetzt. Dies betrifft die Marktüberwachung, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich unterstützt, da so gewährleistet wird, dass formal nicht konforme Produkte identifiziert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Die Änderungen basieren auf den Erfahrungen der täglichen Anwendung und betreffen neben verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen vor allem Anpassungen an die heute immer häufiger genutzten digitalen Vertriebswege.

II.
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Die Richtlinie (EU) 2022/2380 zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen als Voraussetzung für deren Bereitstellung auf dem Markt zielt darauf ab, eine Fragmentierung des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (v.a. Smartphones) zu verhindern bzw. zu reduzieren, die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, Ressourcen zu schonen und Elektronikabfälle zu verringern. Insbesondere

  • sollen die Ladeschnittstellen von kabelgebunden aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, eBook Reader, Notebooks) harmonisiert werden, sodass sie über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können,
  • soll sichergestellt werden, dass die aufgeführten Geräte, wenn sie über eine Schnellladefunktion verfügen, mindestens dasselbe Ladeprotokoll nutzen,
  • soll eine künftige Harmonisierung in diesem Bereich entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen ermöglicht werden, einschließlich der Harmonisierung etwaiger nicht kabelgebundener Ladesysteme,
  • sollen Anforderungen eingeführt werden, sodass die Endnutzer beim Kauf eines neuen Mobiltelefons oder einer ähnlichen Funkanlage nicht gezwungen sind, ein neues Ladegerät zu erwerben,
  • sollen Anforderungen eingeführt werden, sodass die Endnutzer beim Kauf eines Mobiltelefons oder einer ähnlichen Funkanlage die erforderlichen Informationen über die Ladeleistungseigenschaften dieses Geräts und das mit ihm zu verwendende Ladegerät erhalten.

->Quellen: