Schluss mit „Nehmen, Herstellen, Wegwerfen“

EU-Parlament verabschiedet neues Gesetz für Kreislaufwirtschaft

Das EU-Parlament hat am 23. 04.2024 neue Vorschriften zu den Nachhaltigkeitsanforderungen von Produkten verabschiedet. Diese sollen dafür sorgen, dass in der EU verkaufte Produkte besser wiederverwendet, repariert, verbessert und recycelt werden können. Auf Euractiv.com erläutert Nathan Canas Details zum Gesetz für Kreislaufwirtschaft.

Symbol Kreislaufwirtschaft – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Die leitende Abgeordnete für dieses Thema, die italienische Sozialdemokratin Alessandra Moretti, sagte, es sei „an der Zeit, dem Modell ‚Nehmen, Herstellen, Wegwerfen‘ ein Ende zu setzen, das so schädlich für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft ist.“

Die überarbeitete Ökodesign-Verordnung, ein Schlüsselelement des Green Deal, ist Teil des Pakets zur Kreislaufwirtschaft. Dieses zielt darauf ab, dass die EU Materialien sehr viel effizienter nutzt und wiederverwendet. Das Paket trägt auch zur Erreichung des EU-Ziels bei, bis 2050 keine Treibhausgasemissionen mehr zu verursachen. Zudem soll es die Umweltbelastung verringern.

Entwicklung von Recycling und Nachhaltigkeit

Nach Angaben von Eurostat wurden im Jahr 2020 knapp 13 Prozent der Materialien recycelt und wieder in die europäische Wirtschaft eingebracht.

Die neuen Ökodesign-Vorschriften werden die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2009, die sich ausschließlich auf energiebezogene Produkte konzentrierte, im Hinblick auf Effizienz und Kreislauffähigkeit aktualisieren. Diese Richtlinie führte zu einer Senkung des jährlichen Energieverbrauchs der betroffenen Produkte um zehn Prozent.

Größerer Anwendungsbereich und mehr Transparenz

In dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz wird die Kommission aufgefordert, ressourcenintensiven Sektoren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien Priorität einzuräumen. Die zwischen den europäischen Institutionen erzielte Einigung schließt jedoch Kraftfahrzeuge von der Verordnung aus.

Mit dem Gesetz werden digitale „Produktpässe“ eingeführt, die Informationen über Leistung, Rückverfolgbarkeit und Konformitätsanforderungen enthalten. Diese Daten werden den Verbrauchern über ein öffentliches Webportal zugänglich gemacht, damit sie ihre Kaufentscheidungen mit mehr Sachkenntnis treffen können.

Um das Recycling zu fördern, müssen die Wirtschaftsakteure jedes Jahr die Mengen der weggeworfenen Produkte und die Gründe für ihre Vernichtung angeben.

Das Gesetz verbietet insbesondere die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten. Künftig kann die Kommission die Liste der unverkauften Produkte, die nicht vernichtet werden dürfen, um weitere Kategorien ergänzen.

Umsetzung

Das Gesetz muss nun von den Mitgliedsstaaten genehmigt werden, um in EU-Recht umgesetzt zu werden.

Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, erklärte abschließend, dass „der Rahmen schnell in Kraft gesetzt werden muss. […] Es ist wichtig, dass die Europäische Kommission und die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Ressourcen für die Entwicklung und Anwendung der neuen Regeln bereitstellen.“

->Quelle:  euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/eu-parlament-verabschiedet-neues-gesetz-fuer-kreislaufwirtschaft