Der Finanzsektor steht vor einem grundlegenden Wandel: Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend vom Trend zum Standard. Während früher hauptsächlich Rendite und Risiko die Investitionsentscheidungen bestimmten, rücken heute ökologische und soziale Aspekte in den Fokus. Diese Entwicklung wird jetzt durch neue EU-Regelungen weiter verstärkt und systematisiert.
Neue Maßstäbe in der Kreditvergabe
Die Europäische Union plant eine wegweisende Neuregelung zur Transparenz von ESG-Ratings (Environmental, Social, Governance). Diese Reform, die noch der formellen Bestätigung durch EU-Staaten und Parlament bedarf, markiert einen bedeutenden Schritt in der nachhaltigen Transformation des Finanzsektors.
Im Zentrum der neuen Vorgaben steht der Kampf gegen „Greenwashing“ – die irreführend positive Darstellung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Künftig müssen Umwelt-Ratings explizit ausweisen, ob ihre Bewertungen die Kriterien des Pariser Klimaabkommens berücksichtigen. Zudem werden Rating-Agenturen der Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unterstellt. Eine weitere zentrale Anforderung ist die transparente Aufschlüsselung der ESG-Ratings in ihren Einzelkomponenten.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Investoren und Banken verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Nicht mehr allein die finanziellen Kennzahlen, sondern auch Nachhaltigkeitskriterien sollen künftig maßgeblich die Kreditvergabe bestimmen. Dies ist ein weiterer Baustein des EU Green Deals zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft.
Mit dieser Neuregelung setzt die EU ihre Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des Green Deal weiter um. Verschärfte EU-Regularien sollen sicherstellen, dass Unternehmen in CO2-Reduzierung, Energieeffizienz und soziale Standards investieren.
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Windkraft- und Photovoltaikanlagen stehen beispielhaft für ESG-konforme Investments und sind zentrale Säulen der grünen Transformation. Bild von Maria Maltseva