Laut Definition des EmoG Elektrofahrzeuge
Am 01.06.2021 waren in Deutschland 1.261 Pkw mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zugelassen. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30905). Brennstoffzellen-Pkw seien laut Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) Elektrofahrzeuge. Entsprechend gälten die Ziele der Bundesregierung für Elektrofahrzeuge.
Auf die Frage, wie viele Pkw mit Wasserstoffantrieb in Deutschland die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2030 jeweils erwartet, heißt es in der Antwort: „Durch Förderprogramme werden Anreize für den Markthochlauf von Brennstoffzellen-Pkw gesetzt“. Die vielen Förderanträge zeige ein kontinuierlich sehr hohes Interesse an den Fahrzeugen und Fördermöglichkeiten.
Der Markthochlauf von Brennstoffzellen-Pkw bis 2030 sei stark von der Entwicklung des Angebots abhängig und daher schwer vorherzusehen, heißt es weiter. Die „Metastudie Wasserstoff – Auswertung von Energiesystemstudien“, die durch den Nationalen Wasserstoffrat in Auftrag gegeben und unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung erstellt wurde, fasse mehrere Szenarien für den Bedarf an Wasserstoff im Personenstraßenverkehr zusammen, welche überwiegend einen geringen Anteil an Brennstoffzellen-Pkw bis 2030 erwarteten.
Verschiedene Berichte der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) wiesen ebenfalls einen geringen Anteil aus. Eine der für die Metastudie ausgewerteten Studien, welche von der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik durchgeführt wurde, rechne indes mit deutlich höheren Werten, teilt die Regierung mit. (hib/HAU)
->Quellen: