Kommission korrigiert Falschmeldungen über neue EU-Verpackungsverordnung

Mehr Nachhaltigkeit, mehr Recycling, Müllvermeidung

Müssen Mehrweg-Bierflaschen in Deutschland eingeschmolzen werden, wenn die Reformvorschläge der Europäischen Kommission zu neuen Verpackungsregeln umgesetzt werden? Jüngste Presseartikel mit Bezug u.a. auf den Deutschen Brauer-Bund legen das nahe, aber das entspricht nicht den Fakten. Die deutsche Vertretung der EU-Kommission in Berlin hat am 01.06.2023 zu falschen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der EU-Verpackungsverordnung Stellung genommen.

Plastik-Verpackungen – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Der Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass jede Verpackung gekennzeichnet sein muss: Etikett und QR-Code mit der Information, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Diese Information muss dauerhaft angebracht sein. Ablösbare Papier-Etiketten, die im deutschen Flaschenpfandsystem üblich sind, können diese Bedingung erfüllen. Vorausgesetzt, sie sind verfügbar, so lange die Flasche im Umlauf ist. Kommt sie in die Rotation zurück und löst sich das Etikett beim Waschvorgang ab, muss für die weitere Wiederverwendung ein neues angebracht werden. Es ist aber nicht notwendig, die Information in die Flasche einzugravieren. Diese Form der Kennzeichnung ist im Kommissionsvorschlag nur als Option genannt.

Die Verordnung zielt insgesamt auf mehr Nachhaltigkeit bei Verpackungen ab. Das beinhaltet mehrere Bereiche:

  • unnötigen Müll vermeiden,
  • Recycling fördern und
  • den Anteil an recycelten Kunststoffen in Verpackungen erhöhen.

Füllmaterialien eindämmen, Leerraum begrenzen

Mit Blick v.a. auf Transportverpackungen bei Online-Käufen, bei denen viele zusätzliche Füllmaterialien anfallen, schlägt die Europäische Kommission eine Obergrenze von 40 Prozent Leerraum vor. Das hat Befürchtungen bei den Brauern geweckt, dass damit auch Pfandkästen nicht mehr zulässig sind. Aus Sicht der Kommission spricht nichts dagegen, Transportverpackungen in bestehenden Mehrwegsystemen, wie zum Beispiel Bierkästen, von dieser Regel auszunehmen. Das Pfandsystem in Deutschland ist ein Erfolg. Die Kommission ermuntert auch andere Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, solche Systeme einzuführen.

Hintergrund

Verpackungen sind eine ständig wachsende Abfallquelle. Im Durchschnitt fallen in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Für Verpackungsmaterialien werden die meisten Primärrohstoffe verwendet, da 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers in der EU sind für Verpackungsmaterialien bestimmt. Wenn nicht gehandelt würde, würde das die Menge an Verpackungsabfällen weiter steigen lassen – bis zum Jahr 2030 um 19 Prozent bei Papier und sogar um 46 Prozent bei Plastik.

Die bestehenden Regeln in den Mitgliedstaaten beruhen auf einer fast 30 Jahre alten Richtlinie. Der Blick auf die Daten zeigt: Die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen konnten dadurch nicht verringert werden. Problematisch sind u.a. verschwenderische und überflüssige Verpackungen, ein zunehmender Anteil nicht-recyclingfähiger Verpackungen und irreführende Etiketten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Mülltrennung erschweren.

Bei der Bewertung der Lage und Ausarbeitung einer neuen Verordnung waren Stakeholder aus allen 27 Mitgliedstaaten von Anfang an eingebunden. Im November hat dann die Europäische Kommission den Vorschlag vorgestellt und an die Ko-Gesetzgeber Rat und Europaparlament weitergeleitet. Die Beratungen dort laufen.

->Quellen: