Bundesregierung: Gefahren durch Desinformation
Aber nicht beim Klima – Antwort des Auswärtigen Amtes auf FDP-Anfrage
Unter dem Begriff „Desinformation“ versteht die Bundesregierung „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können“ – so zitiert der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag aus einer Antwort (19/17073) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16552).