Regierung will Strompreis senken

Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

CO2-Ausstoß, Rauch und Wasserdampf im Nordwesten Berlins - Foto © Gerhard Hofmann für SolarifyDie Bundesregierung will dem parlamentseigenen Pressedienst heute im bundestag zufolge einen Rahmen schaffen, um Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Dazu hat sie Änderungen an der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen. Die „Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung“ (EEV, 19/19381) soll ab Januar 2021 unter Einsatz von Haushaltsmitteln die Umlage senken helfen. Vor allem schaffe die Änderung der EEV nun einen neuen Einnahmentatbestand für Haushaltsmittel, den die Übertragungsnetzbetreiber bei der Ermittlung der EEG-Umlage zu berücksichtigen haben, wenn die haushaltsseitigen Voraussetzungen vorliegen. Die Verordnung enthalte keine neuen Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger. Solarify dokumentiert die Vorabfassung der neuen Verordnung. weiterlesen…

Bundesregierung bereitet Verringerung der EEG-Umlage vor

BMWi mit Absenkungs-Mechanismus – Gegenfinanzierung über Haushaltsmittel

Um Bürger und Unternehmen bei den Strompreisen zu entlasten, bereitet die Bundesregierung die geplante Senkung der EEG-Umlage vor – auch für eine mögliche Entlastung in der Corona-Krise. Was dann an Fördergeld etwa für Windkraft- und Solaranlagen wegfällt, soll mit Steuergeld ausgeglichen werden. Die konkrete Höhe der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werde durch den Haushaltsgesetzgeber festgesetzt, heißt es in einem BMWi-Entwurf, so der Branchendienst epid. weiterlesen…