OLG Hamm weist Infraschall-Klagen ab
Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht belegt
Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit am 06.05.2022 verkündeten Urteilen zwei Klagen abgewiesen. Zwei Kläger aus Horn-Bad Meinberg und Borchen hatten von Windenergieanlagen-Betreibern Schadensersatz wegen der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch sogenannten Infraschall (Schall unterhalb des hörbaren Bereiches) verlangt. Die Kläger sind Eigentümer von selbst genutzten Wohngrundstücken in einer Entfernung von knapp unter bzw. knapp über zwei Kilometern Entfernung von Windenergieanlagen. Sie haben ihr Schadensersatzbegehren mit der Behauptung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Infraschall begründet. weiterlesen…
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat aufgrund eines Rechenfehlers jahrelang mit viel zu hohen Werten beim Infraschall von Windturbinen arbeiten lassen. Jahrelang setzte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Infraschall-Belastung von Windkraftanlagen um den Faktor 4.000 zu hoch an – Wasser auf die Mühlen der Windkraft-Gegner. Stefan Holzheu, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth, hat einen schwerwiegenden Irrtum in der BGR-Studie erkannt, der die Ergebnisse grob verfälscht. Bundeswirtschaftsminister Altmaier bat um Entschuldigung: „Es tut mir sehr leid, dass falsche Zahlen über einen langen Zeitraum im Raum standen.“
Eine multidisziplinäre Langzeitstudie des
Am 20.12.2016 veröffentlichte das 