Luftqualitätsgrenzwerte 2022 zwar eingehalten…
…aber Schutz der Gesundheit dennoch nicht sichergestellt
2022 wurden das fünfte Jahr in Folge die Feinstaubgrenzwerte in Deutschland nicht überschritten. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 Luft wurde nach aktueller Datenlage nur noch an zwei verkehrsnahen Messstationen in München und Essen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2023) von bislang rund 500 Messstationen am 13.02.2023. UBA-Präsident Dirk Messner: „Trotz der erzielten Fortschritte muss berücksichtigt werden, dass die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung entsprechen. Die EU-Kommission schlägt daher in ihrem Entwurf für eine neue Luftqualitätsrichtlinie schärfere, sich stärker an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation orientierende Grenzwerte vor.“ weiterlesen…
Die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität werden in den Bundesländern sach- und rechtskonform angewendet. Das zeigt ein Gutachten des TÜV Rheinland, der im Auftrag des
Bei allen Diskussionen um Randbedingungen bei der Beurteilung der Luftqualität sei der „Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt“ das oberste Ziel des Luftqualitätsrechts. Das betont das