Luftqualitätsgrenzwerte 2022 zwar eingehalten…

…aber Schutz der Gesundheit dennoch nicht sichergestellt

Luftmessstation in Wiesbaden - Foto © Franziska Vogt für Solarify2022 wurden das fünfte Jahr in Folge die Feinstaubgrenzwerte in Deutschland nicht überschritten. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 Luft wurde nach aktueller Datenlage nur noch an zwei verkehrsnahen Messstationen in München und Essen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2023) von bislang rund 500 Messstationen am 13.02.2023. UBA-Präsident Dirk Messner: „Trotz der erzielten Fortschritte muss berücksichtigt werden, dass die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung entsprechen. Die EU-Kommission schlägt daher in ihrem Entwurf für eine neue Luftqualitätsrichtlinie schärfere, sich stärker an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation orientierende Grenzwerte vor.“ weiterlesen…

Svenja Schulze: „Messstellen-Debatte war reines Ablenkungsmanöver“

TÜV-Gutachten bescheinigt Bundesländern korrekte Aufstellung ihrer Luftmessstellen

Die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität werden in den Bundesländern sach- und rechtskonform angewendet. Das zeigt ein Gutachten des TÜV Rheinland, der im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Standortauswahl von bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen untersucht hat – darunter alle Messstellen, an denen 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde. Das Ergebnis: 69 Messstellen bilden die Luftbelastung nach den geltenden EU-Regeln zur Messung von Luftschadstoffen ab. Für eine Messstelle konnte der TÜV zwar kein abschließendes Urteil treffen, er hält die Aussagekraft der Messstelle aber für sehr wahrscheinlich gegeben. Die DUH fühlt sich bestätigt. weiterlesen…

Im Mittelpunkt: Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt

Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um Messstandorte

Bei allen Diskussionen um Randbedingungen bei der Beurteilung der Luftqualität sei der „Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt“ das oberste Ziel des Luftqualitätsrechts. Das betont das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in einer gemeinsam mit dem UBA und einer Reihe weiterer Landesumweltämter veröffentlichten Erklärung. Die Umweltinstitutionen reagieren damit auf die wiederholt geäußerten Zweifel an der Verlässlichkeit der gemessenen Daten und an der Wahl der Standorte von Messstationen. weiterlesen…