Schärfere Grenzwerte für Feuerungsanlagen bleiben

Teils über die Anforderungen europäischen Rechts hinaus

Der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag meldet: Die teilweise über die Anforderungen des europäischen Rechts hinausgehenden nationalen Anforderungen insbesondere aus der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie weitere Verordnungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden in der Vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beibehalten. „Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt“, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten 86seitigen Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (19/8459). weiterlesen…

Chefsache „Auspuff“?

Spitzengespräch im Bundeskanzleramt über „Klimaschutz-Sorgenkind Verkehr“ – Bundestag verwässert Grenzwerte

Seit Monaten beraten Experten und Interessenvertreter in der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“ (NPM – Nachfolgeorganisation der Nationalen Plattform für Elektromobilität) ohne konkrete Ergebnisse über mögliche CO2-Senkungen im Verkehrssektor. „Klimaschutz-Sorgenkind Verkehr“ nannte ein Medium den immer weiter zurückbleibenden Sektor der Energiewende. Nun hatte Bundeskanzlerin Merkel die NPM-Führung am 14.03.2019 zu einem nichtöffentlichen Treffen in ihr Amt geladen – daran nahmen auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), sowie die Spitzen der Koalition teil. weiterlesen…