EU-Wettbewerbshüter billigen deutsche Beihilfen für Steinkohleausstieg

„Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke sind noch zu prüfen“

Die Europäischen Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für weite Teile des Kohleausstiegsgesetzes erteilt, berichtet des Bundesumweltministerium am 25.11.2020 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium. Das wettbewerbliche Ausschreibungssystem bei der Steinkohle sei somit vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt. Die Genehmigung komme damit rechtzeitig vor dem Zuschlagstermin der ersten Ausschreibungsrunde im Dezember und ermögliche die planmäßige Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten in Höhe von 4 Gigawatt noch in 2020, heißt es. weiterlesen…

Wettbieten um den Steinkohleausstieg

Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums

Dem Reduktionspfad der Kohlekommission folgend, wird dafür jedes Jahr eine bestimmte Menge an Steinkohle ausgeschrieben, die abgeschaltet werden muss. Im Rahmen dieser Ausschreibungen können die Betreiber der Kraftwerke dann anbieten, bei welcher Entschädigungssumme sie bereit wären, ihre Anlagen stillzulegen – einer Auktion gleichend. Für jede Ausschreibung soll jedoch vorab ein Höchstwert festgelegt werden und der letztendliche Zuschlag für die Abschaltprämie wird sich wohl nach einer Kombination aus Preis und CO2-Emissionen der betroffenen Anlage ergeben. weiterlesen…