Wettbieten um den Steinkohleausstieg

Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums

Dem Reduktionspfad der Kohlekommission folgend, wird dafür jedes Jahr eine bestimmte Menge an Steinkohle ausgeschrieben, die abgeschaltet werden muss. Im Rahmen dieser Ausschreibungen können die Betreiber der Kraftwerke dann anbieten, bei welcher Entschädigungssumme sie bereit wären, ihre Anlagen stillzulegen – einer Auktion gleichend. Für jede Ausschreibung soll jedoch vorab ein Höchstwert festgelegt werden und der letztendliche Zuschlag für die Abschaltprämie wird sich wohl nach einer Kombination aus Preis und CO2-Emissionen der betroffenen Anlage ergeben.

CO2-Emissionen runter! – Montage © Solarify

Wo lässt sich am günstigsten möglichst viel CO2 einsparen?

Und das beste Angebot zur Abschaltung ergibt sich demnach nicht nur aus dem Gebot, sondern auch danach, wo sich am günstigsten möglichst viel Kohlendioxid einsparen lässt. Darüber hinaus soll der zuständige „Auktionator“ – die Bundesnetzagentur – prüfen, welchen Einfluss die verschiedenen Kraftwerke auf die Stabilität des Stromnetzes haben.

Der Entwurf folgt damit zu großen Teilen den Vorschlägen aus der Kohlekommission. Dort ist von einer „freiwilligen Stilllegungsprämie für Steinkohlekapazitäten“ die Rede. Und wie im Kommissionsbericht, sieht auch der Entwurf der Bundesregierung vor, dass Kraftwerke, die über andere Wege bei ihrer Umstellung zu einem emissionsarmen Betrieb finanziell unterstützt werden, keine zusätzlichen Entschädigungsleistungen erhalten – so etwa, wenn Kohlekraftwerke zu KWK-Anlagen umfunktioniert werden.

Kritik an weitreichenden Entschädigungsleistungen

Dass Betreiber von Kohlekraftwerken durchweg entschädigt werden sollen, sehen viele indes kritisch. So erklärten die Grünen in Folge des Kohlekompromisses bereits, dass vor allem ältere Kraftwerke mit einer Betriebszeit von mehr als 25 Jahren entschädigungsfrei abgeschaltet gehören – und das bis 2022, um die Klimaziele zu erreichen. Nach Angaben der Grünen gehören zu diesen besonders dreckigen und zunehmend unrentablen Kraftwerken auch insgesamt 6 Blöcke für Steinkohle mit einer Leistung von 4 GW. Nur bei jüngeren Kraftwerken ziehen auch die Grünen für die Steinkohle Stilllegungsprämien in Betracht.

Entschädigungszahlungen stehen allgemein zur Debatte, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden, die Betreiber aufgrund möglicher entgangener Gewinne anstrengen könnten. Doch bei älteren Kraftwerken sehen Experten der Agora Energiewende gesetzliche Möglichkeiten, diese entschädigungsfrei stillzulegen. Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg, dass Atomkraftwerke nach 25 Jahren als abgeschrieben und damit frei von Entschädigungszahlungen ansieht. Dasselbe gelte für ältere Kohlekraftwerke. Auch Greenpeace und die Umweltrechtsorganisation ClientEarth sehen einen „Ausgleich von Vermögensschäden“ nur bei einer Betriebslaufzeit von weniger als 25 Jahren.

Doch dem Arbeitsentwurf des Wirtschaftsministeriums nach, würde eine solche Stilllegung nur greifen, wenn die Betreiber ihre Anlagen nicht freiwillig zur Abschaltung anbieten würden. Die sogenannte „gesetzliche Reduktion“ orientiere sich dann nach dem Alter der Anlagen, sodass die ältesten zuerst vom Netz gehen müssten. Dem Kohlekompromiss folgend dürften bis 2020 noch 15 GW im Netz verbleiben, bis 2030 müssten sie auf 8 GW sinken, bis sie 2038 schließlich auf Null gehen. mf

->Quelle: energiezukunft.eu/wettbieten-um-den-steinkohleausstieg