Menü
SOLARIFY

SOLARIFY

Primäres Menü

Zum Inhalt springen
  • home
    • wir über uns
    • Circular Valley®
  • forschung
    • grundlagenforschung
    • energieforschung
    • batterieforschung
  • politik
    • energiepolitik
    • forschungspolitik
    • klimaschutz
    • nachhaltigkeit
  • wirtschaft
    • erneuerbare energien
    • fossile energieträger
  • umwelt
    • umweltpolitik
    • verbraucher
    • finanzethik
  • bibliothek
    • randnotizen
    • selbstgespräch
    • buchtipps
    • energie abc
    • links
Suchen
Start »Bibliothek»100 Prozent Grünstrom in jedem Fall billiger

100 Prozent Grünstrom in jedem Fall billiger

Veröffentlicht am14. Dezember 20127. Juli 2023Autorgh

Die amerikanische Quelle:
->Quelle: www.sciencedirect.com

Seiten: 1 2 3

KategorienBibliothek, News, Politik, WirtschaftSchlagworteErneuerbare Energien

Beitragsnavigation

← Vorheriger Vorheriger Beitrag: Bundesumweltministerium bekommt Brennstoffzellen-Heizgerät
Nächster → Nächster Beitrag: Altmaiers Bundestagsrede zum Thema Asse

– Energie für die Zukunft –

SOLARIFY, das unabhängige Informationsportal für Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft,
Erneuerbare Energien, Klimawandel und Energiewende.

Verwandte Themen

  • Kohleausstieg 2030: Rückwärtsgang mitten in der Klimakrise?

    Ernteausfälle, Waldbrände und Niedrigwasser. Während wir neue Negativrekorde erleben, scheint es dass der Bund ausgerechnet jetzt den beschleunigten Kohleausstieg zurücknehmen wird. Zum 15. August 2026 läuft eine Frist ab, die 2020 im Kohleausstiegsgesetz festgelegt wurde. Bis dahin muss die Bundesregierung über die Zukunft von drei Braunkohleblöcken im Rheinischen Revier entscheiden. Ursprünglich war ihre endgültige Abschaltung Ende März 2030 vereinbart, doch nun zeichnet sich ab, dass sie stattdessen mindestens bis 2033  in Reserve gehen. Das „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ sieht Überprüfungen zum 15. August der Jahre 2022, 2026, 2029 und 2032 vor. Diese Termine waren als Prüfsteine gedacht, um zu sehen, ob sich der Ausstieg vorziehen lässt. Der Bewertungsbericht, auf dem die Entscheidung beruhen soll, liegt bisher nicht vor. Doch wird erwartet, dass die Regierung von Friedrich Merz diesen Paragrafen nutzen wird, um den Kohleausstieg zu bremsen. 2022 zogen die vorige Bundesregierung zusammen mit dem Land NRW und RWE den Ausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre vor: von 2038 auf 2030. Rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle sollten dadurch dauerhaft im Boden bleiben und ebenso viele Tonnen CO2 nicht in die Luft gelangen. „Reserve” bedeutet in diesem Fall, dass die Blöcke keinen Strom mehr am Markt verkaufen, aber betriebsbereit bleiben und bei Engpässen hochgefahren werden können. Es hört sich aber neutraler an, als es ist. Denn solange die Kraftwerke bereitstehen, laufen auch die Bagger. Dieser Schritt steht jedoch nicht für sich allein: Dieselbe Regierung hat mit der jüngsten EEG-Novelle die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen gestrichen und damit den Ausbau ausgebremst. Die Kohle wird verlängert, die erneuerbare Alternative geschwächt. „Ich bin nicht bereit, den Kern unserer Energieversorgung aufs Spiel zu setzen, bloß weil wir vor Jahren Ausstiegsdaten beschlossen haben“, sagte Friedrich Merz im März 2026 auf dem FAZ-Kongress. Die Gaskraftwerke, die die Kohle ersetzen sollen, wurden bislang kaum in Auftrag gegeben. Damit legt sich die Regierung gleich doppelt auf fossile Verbrennung fest. Selbst wenn das Gas rechtzeitig käme, bliebe die Antwort fossil: Es verbrennt zwar sauberer als Braunkohle, ersetzt diese aber lediglich durch einen anderen fossilen Brennstoff statt durch Wind- und Sonnenenergie. Und bis die Gaskraftwerke stehen, muss die Lücke vorerst die Kohle füllen. Vom Ende des Kohleausstiegs zu sprechen, wäre falsch. Der gesetzliche Schlusspunkt im Jahr 2038 steht  fest. Es geht um das Tempo, also den beschleunigten Ausstieg bis 2030, der für die Klimaziele im Stromsektor nötig ist. In diesem Sommer sind in Deutschland bis Ende Juli rund 11.900 Menschen an der Hitze gestorben, so schätzt es das Robert Koch-Institut. Die Flüsse führen Niedrigwasser, die Böden sind ausgetrocknet, die Ernte fällt aus. Und die Antwort der Bundesregierung lautet: Kohle länger, Gas dazu, Energiewende bremsen. Quellen: Aachener Zeitung: NRW bereitet sich auf Scheitern des Kohleausstiegs vor RKI: Wochenbericht zur hitze­bedingten Morta­lität UFZ Helmholtz: Dürremonitor Deutschland t-online: Merz stellt Fahrplan für Kohleausstieg infrage



  • EEG 2027: Feste Vergütung fällt und Einspeisung wird gedeckelt

    Wer ab 2027 eine Solaranlage aufs Dach setzt, bekommt keine feste Vergütung mehr. Das Kabinett hat die größte EEG-Reform seit Jahren beschlossen. Sie verschiebt vor allem eines: das Risiko. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli den Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen, dazu ein Netzpaket zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnet es als Paradigmenwechsel: „Erstmals berücksichtigen wir beim Zubau systematisch, wo neue Anlagen netzsinnvoll sind.“ Übersetzt bedeutet das: Künftig entscheidet auch die Standortwahl über die Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Für die Planung von Dachanlagen ist das ein Bruch. Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt. An ihre Stelle tritt für höchstens 36 Monate eine Übergangszahlung. Danach muss der Strom am Markt verkauft werden. Der Zugang schrumpft dabei schrittweise: Ab 2027 gilt die Übergangszahlung nur noch für Anlagen unter 50 Kilowatt, ab 2028 für Anlagen unter 25 Kilowatt und ab 2029 für Anlagen unter sieben Kilowatt. Wer ab 2030 in Betrieb geht, muss seinen Strom von Anfang an selbst vermarkten. Parallel dazu sinken die Sätze. Der Fördersatz wird einheitlich auf 6,2 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Die höheren Werte für Gebäudeanlagen entfallen und die Übergangszahlung liegt noch einen Cent darunter. Heute bekommt eine kleine Dachanlage knapp acht Cent. Wer bis Ende 2026 ans Netz geht, behält seine Konditionen über die volle Laufzeit. Bei kleinen und mittleren Dachanlagen wird die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der Anlagenleistung begrenzt. Wer 30 Kilowatt auf dem Dach hat, darf nur 15 Kilowatt ins Netz geben; der Rest muss im Haus verbraucht oder gespeichert werden. Ein Batteriespeicher wird damit zur Bedingung. Außerdem dürfen Netzbetreiber Bereiche als kapazitätsbegrenzt ausweisen, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Strommenge abgeregelt werden mussten. Neue Wind- und Solarparks bekommen dort nur einen Anschluss, wenn sie auf einen teil ihrer Entschädigung verzichten: bis zu 20 Prozent ihres Jahresertrags. Das Ministerium begründet dies mit den Kosten des Netzengpassmanagements von rund drei Milliarden Euro im Jahr. Diese Zahl trägt das Argument jedoch nur zum Teil, denn auf abgeregelte Erneuerbare entfiel zuletzt nur gut ein Fünftel. Der größere Teil geht auf konventionelle, fossile Kraftwerke zurück: Sie werden vor dem Engpass gedrosselt und danach wieder hochgefahren, und weitere Kraftwerke werden allein dafür bezahlt, dass sie bereitstehen. Der Großteil der Kosten wird durch Reservekraftwerke verursacht. Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet nach eigenen Umfragen einen Nachfrageeinbruch von mehr als zwei Dritteln bei Privathaushalten und Kleingewerbe. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, hält die Vermarktung an der Börse für kleine Anlagen für „weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar”. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bezeichnet die Netzregeln als „potenziell existenzbedrohend”. Zustimmung findet dagegen die neue Vergabelogik: Thüga-Chef Constantin Alsheimer bezeichnet sie als „Korrektur eines zentralen Fehlers der Energiewende: Thüga-Chef Constantin Alsheimer bezeichnet diesen Schritt als „Korrektur eines zentralen Fehlers der Energiewende”. Widerspruch kommt auch aus der Koalition selbst. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer warnt, die Direktvermarktungspflicht werde zum K.-o.-Kriterium für viele Projekte. Das aktuelle EEG ist von der EU-Kommission nur bis Ende 2026 genehmigt, danach fehlt die Rechtsgrundlage für die Förderung. Der Bundestag befasst sich erst ab September damit, danach müssen Bundesrat und EU-Kommission zustimmen. Wer die Reform entschärfen will, arbeitet damit gegen dieselbe Frist, die sie erzwungen hat. Es ist zeitlich also knapp, was bedeutet, dass kaum Zeit für Diskussionen, Verhandlungen oder Entschärfungen bleibt. Quellen: • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen pv magazine: Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket pv magazine: Von „Korrektur eines zentralen Fehlers“ bis „erhebliche Verschlechterungen“: Reaktionen zu EEG und Netzpaket Solarserver: EEG-Novelle und Netzpaket: Breite Kritik an den Regierungsplänen Bundesverband Solarwirtschaft e. V.: EEG-Novelle und Netzpaket gefährden Solarausbau CleanThinking: Faktencheck: Wird wirklich Strom für drei Mrd. Euro pro Jahr weggeworfen?



  • Niedrigwasser: Wenn der Schrott nicht zum Ofen kommt

    Aktueller Engpass für die Kreislaufwirtschaft ist in diesem Sommer die Klimakrise. Warum die Wassertiefe im Rhein ein riesiges Problem ist. Am Pegel Kaub in Rheinland-Pfalz maß die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung am Freitagmittag 26 Zentimeter. Das ist ein Zentimeter mehr als der historische Tiefstand vom Oktober 2018. Der Pegelstand ist keine Wassertiefe, sondern die Zahl, nach der die Schiffer ihre Ladung berechnen. Je tiefer er fällt, desto weniger darf an Bord. Unter rund 40 Zentimetern lohnt sich die Fahrt kaum noch. Das hat Folgen für den Transport und die Rohstoffversorgung der Recyclingbetriebe. Die Auswirkungen haben die Recyclingverbände BDSV, bvse und VDM am 29. Juli in einer gemeinsamen Mitteilung festgehalten. Binnenschiffe auf Rhein, Donau und Oder transportieren nur noch ein Drittel bis die Hälfte ihrer üblichen Ladung, auf Teilen der Oder steht die Frachtschifffahrt still. Die Frachtsätze haben sich auf einzelnen Strecken verdrei- bis vervierfacht, dazu kommen Kosten für Verzögerungen. „Wenn die Transportkapazität auf ein Drittel sinkt, lassen sich diese Mengen nicht einfach auf andere Verkehrsträger verlagern“, sagt BDSV-Geschäftsführer Guido Lipinski. Straße und Schiene haben die Kapazität nicht. Die Mehrkosten bleiben zunächst bei den Recyclingbetrieben, die den Schrott ankaufen, aufbereiten und ausliefern. Dass sie dort dauerhaft hängen bleiben, ist der zweite Punkt, den die Verbände kritisieren. Wie schnell sich das in der Produktion bemerkbar macht, zeigt sich aktuell in Duisburg. Thyssenkrupp Steel hat Mitte Juli die eigenen Schiffe aus dem Verkehr gezogen, da die Fahrrinne nicht mehr tief genug ist. Zudem wurden die Hochöfen vorsorglich etwas gedrosselt. Rund 50.000 Tonnen Einsatzstoffe benötigt das Werk eigenen Angaben zufolge pro Tag. Ersatz kommt nun von gemieteten Schiffen mit geringerem Tiefgang, zu höheren Kosten. Für die Kreislaufwirtschaft ist das ein ungewohnter Befund, denn an Material mangelt es nicht. Stahlschrott ist der größte Sekundärrohstoffstrom des Landes. Laut BDSV und bvse kauften die deutschen Werke 2025 zwölf Millionen Tonnen Schrott, während 7,7 Millionen Tonnen ins Ausland gingen. Der Engpass liegt also im Transport. Was Niedrigwasser kostet, hat das Kieler Institut für Weltwirtschaft nach dem Trockensommer 2018 durchgerechnet. Bleibt der Messwert 30 Tage unter 78 Zentimetern, sinkt die deutsche Industrieproduktion um etwa ein Prozent. Die Verbände fordern eine Sanierung der Bundeswasserstraßen sowie eine Niedrigwasserstrategie, während NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur eine durchgehende Vertiefung ablehnt und auf flachgehende Schiffe setzt. Quellen: BDSV: PM von BDSV, bvse und VDM: Niedrigwasser gefährdet Rohstoffversorgung der Stahlindustrie RecyclingPortal: Niedrigwasser gefährdet Rohstoffversorgung der Stahlindustrie bvse: Schrottbedarf deutscher Stahlindustrie könnte bis 2045 zunehmen  Kiel Institut: Niedrigwasser: Vor allem Rohstoffe und Güter am Anfang der Produktionskette verzögert Handelsblatt: Niedrigwasser am Rhein belastet die Industrie Pegel Kaub: Wasserstand Koblenz



  • Alte Rotorblätter: Rohstoff statt Brennstoff

    Ein Rotorblatt hält zwanzig Jahre Sturm stand. Danach wird es geschreddert und verbrannt. Eine Kooperation soll das nun ändern. Zwei Projekte wurden nun vorgestellt, die den Flügel als Rohstoff behandeln: Bauteil statt Brennstoff. Am Ende seiner Laufzeit wird ein Rotorblatt zersägt und geschreddert. Obwohl es ein extrem robustes Material ist, landet es immer noch in der Verbrennung. Metallteile gehen zwar ins Metallrecycling. Der Rest wird mit Papier und anderen Abfällen zu Ersatzbrennstoff gemischt und im Zementwerk verbrannt. Die Asche der Glasfasern bleibt als Sandersatz im Zement. Das ist Downcycling: Aus einem Bauteil, das Orkane durchgestanden hat, werden Brennstoff und Sand. Und es ist viel Material. Allein die Bremer Firma Neocomp verarbeitet laut Bundesverband WindEnergie rund 30.000 Tonnen davon im Jahr. Ende 2025 waren in Deutschland 29.230 Windräder in Betrieb, ein Drittel davon ist älter als zwanzig Jahre. Dass das Material verbrannt wird, ist viel zu schade. Als es  vor Jahrzehnten entworfen wurde, dachte man nicht an Kreislauf oder Recycling. Wichtig war allein, dass es zwanzig Jahre Sturm, Frost und UV-Strahlung übersteht. Genau diese Haltbarkeit sorgt dafür, dass am Ende der Laufzeit noch tragfähiges Material übrig ist. Was bisher für die weitere Verwendung fehlte, war eine Methode, nachzurechnen, wie viel Kraft ein altes Stück noch trägt. Wer das nicht weiß, darf daraus nichts bauen, das halten muss. Diese Lücke schließt jetzt das EU-Forschungsprojekt REWIND mit 14 Partnern aus sieben Ländern, koordiniert vom spanischen Kunststoffzentrum Aimplas. Das französische Institut IPC hat ein Rechenmodell entwickelt, das die verbliebene Tragkraft vorhersagt. Und der Entsorger Suez hat beim Rückbau unbeschädigte Stücke von zusammen mehr als 20 Quadratmetern beschafft. Darauf bauen die Anwendungen auf. Das spanische Technologiezentrum Tekniker optimiert die Weiterverarbeitung  und schneidet die Blätter in handliche Platten. Der italienische Hersteller Alke baut die gewonnenen Platten unverändert in die Ladeflächen seiner Elektro-Nutzfahrzeuge ein. Das dänische Unternehmen Miljøskærm baut seit rund zehn Jahren Lärmschutzwände mit einem Kern aus geschredderten Rotorblättern und entwickelte daraus einen Dämmstoff, der Wärme hält und Schall schluckt. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung in Denkendorf spinnen aus den zurückgewonnenen Fasern Garne und legen sie zu Bahnen, in denen alle Fasern in eine Richtung laufen: Material für neue Bauteile und für Reparaturen an Blättern, die noch in Betrieb sind. Doch all das arbeitet mit einem Material, das für den Kreislauf nie gedacht war. Das eigentliche Problem sitzt schon bei der Herstellung. Wer künftig recyceln will, muss anders bauen. Genau das versucht eine Zusammenarbeit um das nordhessische Start-up Voodin Blade Technology, gefördert mit gut 48 Millionen Euro aus dem EU-Innovationsfonds. Es baut Rotorblätter aus dünnen Holzschichten, verleimt und in Form gepresst. So ein Blatt soll genauso tragen wie eines aus Glasfaser. Erste Holzblätter drehen sich seit 2024 an einer Anlage bei Kassel, die erste Fabrik entsteht im spanischen Navarra und soll ab 2031 produzieren. Quellen: Voodin Blade Technology: A first-of-a-kind factory for fully recyclable wood blades. Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung: Recycling end-of-life wind turbine blades: DITF are partner in the REWIND project Miljøskærm: NOISE BARRIERS REDUCE TRAFFIC NOISE AND INCREASE QUALITY OF LIFE IN URBAN AREAS Wind Europe: Where do wind turbine blades go after decommissioning Fachagentur Wind und Solar: Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen    



  • Recht auf Reparatur ist in Kraft getreten: Was jetzt gilt und was fehlt

    Drei von vier defekten Haushaltsgeräten werden in Deutschland ersetzt statt repariert. Dagegen gibt es jetzt ein Gesetz. Das neue Reparaturgesetz schafft neue Pflichten für Hersteller. Eine Kontrolle oder Bußgelder gibt es aber nicht. Seit dem 23. Juli haben Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Reparaturanspruch, der nicht mehr vom Kaufvertrag abhängig ist. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten – knapp vor Ablauf der europäischen Umsetzungsfrist am 31. Juli. Die Koalition beschloss es zusammen mit den Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linken. Neu ist vor allem die Richtung des Anspruchs. Bisher musste sich der Käufer innerhalb der Gewährleistung an den Händler wenden. Die neuen Paragrafen richten sich dagegen direkt an den Hersteller. Vom Gesetz betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Bildschirme und Fernseher, Smartphones und Tablets sowie E-Bikes. Reparaturen müssen möglich gemacht werden: Ersatzteile und Werkzeuge muss der Hersteller zu Preisen zur Verfügung stellen, die eine Reparatur günstig ermöglichen. Beschränkungen, die freie Werkstätten ausschließen, sind ebenso verboten wie Software, die ein Gerät nach dem Teiletausch lahmlegt. Gebrauchte und 3D-gedruckte Teile dürfen verbaut werden. Entscheidet sich der Verbraucher in der Gewährleistungszeit für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, so wird die Gewährleistungszeit um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Das Recht zu reparieren ist jetzt da. Aber ob sich daran gehalten wird, prüft vorerst niemand. Was das Gesetz auch nicht sagt: Was eine Reparatur kosten darf. Im Gesetz steht, es müsse „angemessen“ sein. Diese Unschärfe hatten Sachverständige in der Anhörung im Juni bemängelt. Denn genau hier entscheidet sich ja, ob eine Reparatur überhaupt durchgeführt wird. Laut einer Erhebung des Branchenverbands ZVEI ersetzen drei von vier Haushalten ihr defektes Hausgerät, anstatt es reparieren zu lassen. Die Befragten begründeten dies oft damit, dass der Neukauf billiger war. Laut Zahlen der EU-Kommission fallen in Europa jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil funktionsfähige Ware ersetzt statt repariert wird. Dafür zahlen Verbraucher rund zwölf Milliarden Euro. Deutschland sammelte 2024 weniger als 30 Prozent seiner Elektroaltgeräte ein, während das EU-Ziel bei 65 Prozent liegt. In Frankreich gibt es einen anderen Ansatz. Hier wird an der Kostenseite angesetzt. Seit Ende 2022 gibt es dort einen Reparaturbonus von 15 bis 60 Euro je Gerät. Dieser wird aus einem Fonds bezahlt, in den die Hersteller im Rahmen ihrer Produktverantwortung einzahlen. Über einen Zeitraum von drei Jahren wurden fast 2 Millionen Reparaturen mit einer Bonus-Zahlung belohnt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert dasselbe für Deutschland: einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen sowie eine Obergrenze für Ersatzteilpreise. Sie kritisiert zudem, dass es keine zuständige Behörde, keinen Beschwerdeweg und keine Bußgelder gibt, die die Einhaltung der neuen Pflichten kontrollieren. Thomas Fischer, Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe, sagt, das Gesetz lasse die Verbraucher „bei der praktischen Umsetzung im Stich.“ Quellen: Umweltbundesamt: Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu Bundesgesetzblatt: Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen Freshfields: Briefing zu der Umsetzung der Right to Repair-Richtlinie ((EU) 2024/1799) in Deutschland Deutsche Umwelthilfe: Neues Recht auf Reparatur greift zu kurz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert hohe Kosten und fehlende Sanktionierung von Verstößen ecosystem: Reparaturbonus: ein Programm, das sich bewährt hat 



  • DEScycle: Metalle aus Elektroschrott ohne Hochofen gewinnen

    Elektroschrott gilt als Müll. Dabei stecken darin Metalle, die weltweit knapp werden. Eine neue Anlage in England gewinnt Gold, Kupfer und Palladium heraus, in einem Bad bei 50 bis 80 Grad, statt wie bisher im Hochofen. Klassisches Metallrecycling schmilzt Leiterplatten und Kabelreste bei mehreren hundert bis über tausend Grad ein. Energieintensiv und nur im industriellen Großmaßstab möglich. Das Londoner Start-up DEScycle hat im englischen Teesside eine Demonstrationsanlage eröffnet, die ohne diese Hitze auskommt: Ein chemisches Bad löst die Metalle bei 50 bis 80 Grad heraus, statt sie einzuschmelzen. Das Verfahren heißt Iono-Metallurgie und nutzt eine Salzmischung, bei der sich Bestandteile chemisch anziehen. Ein Katalysator entzieht den Metallatomen in der Platine Elektronen und macht sie dadurch löslich. Unterschiedliche Lösungsmittel-Rezepturen holen gezielt einzelne Metalle heraus. Zuerst Kupfer, Silber und Palladium, danach separat das Gold. Das Plastik der Platinen bleibt dabei unbeschädigt. Laut Unternehmensangaben braucht der Prozess inzwischen nur noch rund 15 Minuten statt der sechs bis 24 Stunden klassischer Lösungsverfahren. Die Anlage  verarbeitet Chargen von 250 Kilogramm. So sollen jährlich 50 bis 100 Tonnen komplexer Elektronikschrott bearbeitet werden. Leiterplatten aus Laptops, Handys und Servern. Das Recyclingunternehmen GAP Group liefert das Elektronikmaterial, wie auch der Netzwerkausrüster Cisco. Das Verfahren  stammt von der Universität Leicester und wurde mit dem staatlichen Programm Catapult-Netzwerk CPI zur Industriereife entwickelt. Eine Serie-A-Finanzierung von 10,2 Millionen Pfund aus dem Jahr 2024, angeführt vom Investor BGF, ermöglichte den Sprung vom Labor zur Anlage. Der eigentliche Unterschied zu einer Hütte wie der jüngst eröffneten Aurubis-Anlage in Hamburg liegt aber nicht nur in der Temperatur, sondern im Maßstab:  DEScycle plant kein einzelnes Großwerk, sondern viele kleine, mobile Anlagen nah an Schrottquellen. Nach eigenen Angaben ist das schon ab rund 1.000 Tonnen pro Jahr profitabel. Die britische Regierung hat das Projekt in ihre eigene Rohstoffstrategie aufgenommen: Ende Juni kündigte sie ein 50-Millionen-Pfund-Programm für die heimische Verarbeitung kritischer Mineralien an. Bis 2035 soll das Recycling in England ein Fünftel des jährlichen Bedarfs an kritischen Mineralien decken. Die jährliche Menge von 50 bis 100 Tonnen ist davon jedoch nur ein Bruchteil. Auch das gewonnene Metall bleibt begrenzt. Seltene-Erden-Magnete aus Elektromotoren, wie sie etwa das Unternehmen HyProMag im deutschen Pforzheim recycelt, werden von der Anlage nicht verarbeitet. Klassische Hüttenverarbeitung bleibt nach Einschätzung der britischen Regierung auch bei Erreichen des 2035-Ziels insgesamt unverzichtbar. Doch was in Teesside beginnt, ist ein Beweis für ein anderes Prinzip: dass sich das Verfahren laut DEScycle einfach, unkompliziert und in kleinem Maßstab profitabel wiederholen lässt. Quellen: DEScycle: DEScycle opens Teesside demonstration plant to strengthen UK critical minerals processing capacity UK Government: UK to secure critical minerals boosting economic resilience and cutting reliance on imports Rare Earth Exchanges: Britain Bets on E-Waste as DEScycle Opens Teesside Metals Recovery Plant Chemical Engineering:  DEScycle opens demonstration plant for critical materials recovery from e-waste in U.K.



  • Windkraft trotz Rekord-Genehmigungen vor dem Stillstand

    Ende 2026 läuft die EU-Genehmigung für Ökostrom-Förderung aus. Ein neues Nachfolgegesetz ist bislang nicht in Sicht. Der Windbranche droht ein Jahr, in dem sie nichts Neues anfangen kann. Jahrelang scheiterte die Windkraft an schleppenden Genehmigungen. Dieses Problem hat die Politik tatsächlich gelöst, die Verfahren laufen heute deutlich schneller. Die Halbjahresbilanz der Branche bestätigt dieses Muster: So viele Windräder wie nie zuvor wurden genehmigt, doch im ersten Halbjahr gingen netto nur rund zwei Gigawatt ans Netz. Der Bestand liegt damit bei etwa 70 Gigawatt. Das gesetzliche Zwischenziel von 84 Gigawatt zum Jahresende ist außer Reichweite. Allerdings wächst auch der Fördertopf nicht mit, da er gesetzlich gedeckelt ist. Vor den Ausschreibungen staut sich deshalb eine immer länger werdende Schlange baureifer Projekte. Bis Jahresende dürfte sie nach Branchenschätzungen ein Volumen erreichen, das einem Drittel aller bereits in Deutschland laufenden Windräder entspricht. Wer bei einer Ausschreibung leer ausgeht, versucht in der nächsten Runde erneut und bietet dann billiger, um zum Zug zu kommen. So fallen die Preise von Runde zu Runde und inzwischen unter die Schwelle, ab der sich manche Projekte überhaupt noch rechnen. Den Druck geben die Firmen an die Landwirte weiter: Diese berichten, dass Projektierer vereinbarte Pachten um ein Drittel bis zur Hälfte drücken wollen. Erste Unternehmen entlassen Beschäftigte, und Branchenkenner wie der Berater Max Wendt warnen vor einer Pleitewelle. Läuft die EU-Erlaubnis wie geplant zum Jahreswechsel aus, dürfte auf Grundlage des alten EEG  kein einziger neuer Zuschlag mehr vergeben werden. Ein Nachfolgegesetz bereitet die Bundesregierung zwar seit Monaten vor. Doch der Entwurf steckt fest, der Kabinettsbeschluss wurde Woche um Woche verschoben. Die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie Bärbel Heidebroek. fordert deshalb notfalls eine „kleine EEG-Novelle”. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt bislang größere Ausschreibungsmengen ab, da der Ausbau zum Netz passen müsse. Quellen: Rechtsgutachten im Auftrag des BEE: Rechtsgutachten zu den Folgen des Auslaufens der beihilferechtlichen Genehmigung der EEG-Förderung nach dem EEG 2023 zum 31. Dezember 2026 pv Magazin: Kurzgutachten: EEG-Förderlücke droht windbranche.de: Windenergie-Ausschreibung im Mai erneut stark überzeichnet – Zuschlagswerte sinken auf Mehrjahrestief iwr: Windkraft-Zubau in Deutschland zieht durch Offshore-Comeback im ersten Halbjahr 2026 deutlich an – Photovoltaik-Neuinstallationen rückläufig bdew: Maiausschreibung für Windenergieanlagen an Land 2026



kontakt  |  impressum  |  datenschutz
Copyright © 2026 SOLARIFY. Alle Rechte vorbehalten. Datenschutz | Catch Responsive von Catch Themes
Nach oben scrollen
  • home
    • wir über uns
    • Circular Valley®
  • forschung
    • grundlagenforschung
    • energieforschung
    • batterieforschung
  • politik
    • energiepolitik
    • forschungspolitik
    • klimaschutz
    • nachhaltigkeit
  • wirtschaft
    • erneuerbare energien
    • fossile energieträger
  • umwelt
    • umweltpolitik
    • verbraucher
    • finanzethik
  • bibliothek
    • randnotizen
    • selbstgespräch
    • buchtipps
    • energie abc
    • links
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}