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Start »Bibliothek»100 Prozent Grünstrom in jedem Fall billiger

100 Prozent Grünstrom in jedem Fall billiger

Veröffentlicht am14. Dezember 20127. Juli 2023Autorgh

Die amerikanische Quelle:
->Quelle: www.sciencedirect.com

Seiten: 1 2 3

KategorienBibliothek, News, Politik, WirtschaftSchlagworteErneuerbare Energien

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Verwandte Themen

  • Windkraft trotz Rekord-Genehmigungen vor dem Stillstand

    Ende 2026 läuft die EU-Genehmigung für Ökostrom-Förderung aus. Ein neues Nachfolgegesetz ist bislang nicht in Sicht. Der Windbranche droht ein Jahr, in dem sie nichts Neues anfangen kann. Jahrelang scheiterte die Windkraft an schleppenden Genehmigungen. Dieses Problem hat die Politik tatsächlich gelöst, die Verfahren laufen heute deutlich schneller. Die Halbjahresbilanz der Branche bestätigt dieses Muster: So viele Windräder wie nie zuvor wurden genehmigt, doch im ersten Halbjahr gingen netto nur rund zwei Gigawatt ans Netz. Der Bestand liegt damit bei etwa 70 Gigawatt. Das gesetzliche Zwischenziel von 84 Gigawatt zum Jahresende ist außer Reichweite. Allerdings wächst auch der Fördertopf nicht mit, da er gesetzlich gedeckelt ist. Vor den Ausschreibungen staut sich deshalb eine immer länger werdende Schlange baureifer Projekte. Bis Jahresende dürfte sie nach Branchenschätzungen ein Volumen erreichen, das einem Drittel aller bereits in Deutschland laufenden Windräder entspricht. Wer bei einer Ausschreibung leer ausgeht, versucht in der nächsten Runde erneut und bietet dann billiger, um zum Zug zu kommen. So fallen die Preise von Runde zu Runde und inzwischen unter die Schwelle, ab der sich manche Projekte überhaupt noch rechnen. Den Druck geben die Firmen an die Landwirte weiter: Diese berichten, dass Projektierer vereinbarte Pachten um ein Drittel bis zur Hälfte drücken wollen. Erste Unternehmen entlassen Beschäftigte, und Branchenkenner wie der Berater Max Wendt warnen vor einer Pleitewelle. Läuft die EU-Erlaubnis wie geplant zum Jahreswechsel aus, dürfte auf Grundlage des alten EEG  kein einziger neuer Zuschlag mehr vergeben werden. Ein Nachfolgegesetz bereitet die Bundesregierung zwar seit Monaten vor. Doch der Entwurf steckt fest, der Kabinettsbeschluss wurde Woche um Woche verschoben. Die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie Bärbel Heidebroek. fordert deshalb notfalls eine „kleine EEG-Novelle”. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt bislang größere Ausschreibungsmengen ab, da der Ausbau zum Netz passen müsse. Quellen: Rechtsgutachten im Auftrag des BEE: Rechtsgutachten zu den Folgen des Auslaufens der beihilferechtlichen Genehmigung der EEG-Förderung nach dem EEG 2023 zum 31. Dezember 2026 pv Magazin: Kurzgutachten: EEG-Förderlücke droht windbranche.de: Windenergie-Ausschreibung im Mai erneut stark überzeichnet – Zuschlagswerte sinken auf Mehrjahrestief iwr: Windkraft-Zubau in Deutschland zieht durch Offshore-Comeback im ersten Halbjahr 2026 deutlich an – Photovoltaik-Neuinstallationen rückläufig bdew: Maiausschreibung für Windenergieanlagen an Land 2026



  • Änderung am Kreislaufwirtschaftsgesetz: Chemisches Recycling soll Lücke füllen

    Der Streit um die Kreislaufwirtschaft läuft. Das Umweltministerium baut das Kreislaufwirtschaftsgesetz um. Chemisches Recycling soll künftig gleichrangig neben dem klassischen Recycling stehen. Die Entsorger sehen hier Gefahren für die Branche. Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in die Anhörung gegeben. Bis zum 7. August haben Verbände und Länder die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Im Januar 2027 soll das Kabinett eine Entscheidung treffen. Formal setzt der Entwurf zwei EU-Richtlinien um. Tatsächlich enthält er jedoch eine Grundsatzentscheidung, über die in der Branche seit Jahren gestritten wird: Demnach soll chemisches Recycling künftig gleichrangig neben dem klassischen werkstofflichen Recycling stehen. Nach deutscher Statistik recycelt Deutschland gut zwei Drittel seiner Siedlungsabfälle. Dafür wird gezählt, was in die Sortieranlage hineingeht. Die EU rechnet jedoch anders: Es zählt nur, was am Ende tatsächlich recycelt wird. Sortierreste zählen nicht als Recycling. Nach dieser Methode lag die deutsche Quote im Jahr 2023 bei knapp 50 Prozent. Die Abfallrahmenrichtlinie verlangt jedoch 55 Prozent für 2025, 60 Prozent für 2030 und 65 Prozent für 2035. Ob die erste Marke erreicht wird, ist laut Bundesumweltministerium „bereits nicht sicher”. Diese Lücke soll unter anderem das chemische Recycling füllen. Dabei werden Kunststoffe nicht zerkleinert und eingeschmolzen, sondern ihre Molekülketten werden zerlegt. Etwa mit Pyrolyse oder Lösungsmittelverfahren, die Kunststoffe in ihre Bausteine auflösen, wodurch neue Kunststoffe gefertigt werden können. Der Entwurf definiert diese Verfahren erstmals gesetzlich und ordnet sie auf der dritten Stufe der Abfallhierarchie ein, gleichrangig mit dem werkstofflichen Recycling. Die Hoffnung des Ministeriums: Abfallströme, die heute in der Müllverbrennung enden, könnten so im Kreislauf bleiben. Genau daran gibt es jedoch Zweifel. So hielt der Verband kommunaler Unternehmen bereits im Dezember in einem Positionspapier fest, dass es „keine überzeugenden Demonstrationen” dafür gebe, dass chemische Verfahren gemischte Kunststoffabfälle aus Haus- und Geschäftsmüll ökoeffizient verwerten können. Für diese Abfälle dürften sie gar nicht als Recycling eingestuft werden. Auch der Entwurf selbst mahnt, dass etablierte werkstoffliche Verfahren nicht gefährdet werden dürfen. Daneben verankert der Entwurf erstmals gesetzliche Abfallvermeidungsziele. Bis 2045 soll die Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung um 40 Prozent sinken, der Pro-Kopf-Siedlungsabfall um 20 Prozent und die Lebensmittelabfälle in Handel, Gastronomie und Haushalten schon bis 2030 um 30 Prozent. Auch die Wertstoffhöfe sollen sich wandeln. Ab 2033 müssen Kommunen noch brauchbare Gegenstände annehmen und auf Wunsch zusammen mit dem Sperrmüll abholen. Diese sollen dann über eine Online-Plattform zur Wiederverwendung angeboten werden. Sanktionen sind an keines der Ziele geknüpft, sodass dies als Wunsch verstanden werden kann, nicht als Gesetz mit Pflichten. Gestrichen wird dagegen die Obhutspflicht, die seit 2020 die Vernichtung unverkaufter Neuware eindämmen sollte. So wie es aktuell aussieht, passiert das ersatzlos und mit Verweis auf die EU-Ökodesignverordnung. Diese verbietet zwar ab sofort die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe, (worüber Solarify hier berichtet hat),  für alle anderen Produkte gilt jedoch vorerst nur eine Transparenzpflicht. Die EU-Umsetzungsfrist läuft im Juni 2027 ab, im selben Monat soll das Gesetz verabschiedet werden. Quellen: BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Solarify: Vernichtungsverbot für Textilien kommt mit Hintertüren EU-Gesetz: Richtlinie (…) zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR) Umweltbundesamt: Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten Verband Kommunaler Unternehmen e. V.: Positionspapier: Bewertung der Möglichkeiten des „Chemischen Recyclings“ von gemischten Kunststoffabfällen insbesondere aus Haushaltungen 



  • Heizungsgesetz 2026 beschlossen: Neue Pflichten, alte Kostenfallen

    Während das ganze Land auf die Fußball-WM schaut, wird plötzlich vor der Sommerpause das neue Heizungsgesetz beschlossen. Die SPD selbst nennt es eine Verschlechterung und die erste Klage kam schon vor dem Beschluss. Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz mit 323 zu 271 Stimmen beschlossen. Der Bundesrat stimmte noch am selben Tag zu, am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Das Gesetz ist das neue „Heizungsgesetz“ und löst das Gesetz der Ampel-Regierung ab. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne Einschränkung eingebaut werden. An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt die sogenannte „Biotreppe“. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung betreibt, muss zunächst zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen, zum Beispiel Biomethan oder synthetisches Gas. Dieser Anteil steigt stufenweise auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040, sodass ab 2045 alle Heizungen vollständig klimaneutral laufen müssen. Für Bestandsheizungen gilt nur eine Grüngasquote: Ab 2028 muss der Brennstoffhandel wachsende grüne Anteile beimischen, anfangs rund ein Prozent. Der Unterschied lässt sich damit zusammenfassen, dass während das alte Gesetz das Gerät regulierte, das neue den Brennstoff reguliert. Auch der Endtermin 2044 für alle Öl- und Gaskessel entfällt. Ein Kessel darf beliebig lange laufen, solange sein Brennstoff die Quoten erfüllt. Das Risiko verschiebt sich damit von der Anschaffung auf die Betriebskosten. Denn klimaneutrale Brennstoffe sind knapp und teuer und der Bedarf von Millionen Heizungen übersteigt das Biogas-Potenzial deutlich. Kirsten Nölke, Vorständin des Ökostromanbieters Naturstrom, nennt das ein „politisches Hütchenspiel zulasten des Klimaschutzes“. Die Quoten gelten zudem nur für nach dem Stichtag eingebaute Heizungen. Eine Lücke, die einen direkten Kaufanreiz für Gas-Heizungen schafft, über den Solarify  im Mai berichtet hat. Mitten in der Fußball-WM setzte die Koalition die Abstimmung erst drei Tage vorher auf die Tagesordnung. Die Linke zog mit dem Argument, die 278 Seiten Änderungsanträge nicht prüfen zu können, per Eilantrag nach Karlsruhe. Das Gericht wies ihn am Vortag aus formalen Gründen ab, nicht in der Sache. „Gesetzgebung ist kein Fast Food”, kritisierte Irene Mihalic von den Grünen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nennt das Gesetz dagegen einen „Neustart bei der Wärmewende“: Heizungszwänge würden durch Technologieoffenheit ersetzt. Sonst überwiegt die Kritik quer durch alle Lager: Agora Energiewende warnt, dass Gas- und Ölkessel noch lange auf fossile Brennstoffe angewiesen bleiben, was bei einem steigenden CO2-Preis eine Kostenfalle ist. Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht in der Biotreppe „erhebliche Rechtsunsicherheiten”. Selbst die SPD, die dem Gesetz zugestimmt hat, sieht darin nach den Worten ihrer energiepolitischen Sprecherin Nina Scheer eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags meldete  verfassungsrechtliche Zweifel an, und in der Anhörung nannte Fachanwalt Remo Klinger den Entwurf „verfassungswidrig, europarechtswidrig“. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte am Tag des Beschlusses eine Verfassungsbeschwerde an. Ein ähnlicher Fall ist bereits bekannt: 2021 beanstandete das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz, da es Emissionslasten in die Zukunft verschob. Ein Punkt, der auch dieses Gesetz betrifft. Der Streit wandert also vor Gericht nach Karlsruhe. Wer jetzt eine Gas-Heizung einbaut, kauft ein Versprechen der Bundesregierung mit,  bleibt aber auf teureren Gaspreisen und Versorgungsunsicherheiten allein sitzen. Quellen: Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle Deutscher Bundestag: Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt für Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle Bundesverfassungsgericht:  Beschluss vom 9. Juli 2026 zdf heute: Neues „Heizungsgesetz“: Was sich jetzt ändern soll Solarify: GModG schafft Kaufanreiz für Gas-Heizung 2026



  • Halbjahresbilanz 2026: Strompreis löst sich vom Gas

    Der Iran-Krieg ließ den Gaspreis von 36 auf 53 Euro je Megawattstunde springen. Anders der Strompreis. Er blieb beinahe stehen. Das spart Milliarden. Doch laut Fraunhofer ISE zahlen wir noch zu viel: Was fehlt, sind Speicher. Erneuerbare Energien deckten im ersten Halbjahr 2026 rund 62 Prozent der öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland. Das ist etwas mehr als im Vorjahr. Das hat das Fraunhofer ISE gemeldet. Am Verbrauch gemessen waren es 58,5 Prozent. Ebenfalls ein Rekordwert. Die eigentliche Nachricht der Halbjahresbilanz steckt jedoch in den Preisdaten: So hat sich der Strompreis vom Gaspreis weitgehend gelöst und die Stunden mit Negativpreisen gehen zurück, obwohl mehr Solarstrom im Netz war als je zuvor. Als der Iran-Krieg im Frühjahr die Gaspreise binnen weniger Wochen um 48 Prozent in die Höhe trieb, produzierte ein Gaskraftwerk für rund 133 Euro je Megawattstunde. Nach der bisherigen Logik der Strombörse hätte das den gesamten Markt mitziehen müssen, denn das teuerste gerade benötigte Kraftwerk setzt den Preis für alle. Doch im März kostete Strom im Durchschnitt nur 95 Euro je Megawattstunde, da an immer mehr Stunden Wind, Sonne und Speicher ausreichten und die Gaskraftwerke nicht in die Preisbildung einbezogen wurden. „Hätten die erneuerbaren Energien nicht so stark zur Stromerzeugung beigetragen, wäre der Börsenstrompreis im April um 76 Prozent höher gewesen”, sagt Leonhard Gandhi, Projektleiter von Energy Charts am Fraunhofer ISE. Statt rund 69 Euro hätte die Megawattstunde damit gut 120 Euro gekostet. Bemerkenswert ist auch die folgende Entwicklung: Zwischen Januar und Juni gab es rund 300 Stunden mit Negativ-Strompreis. Das ist immerhin ein Viertel weniger als im Vorjahr, und das, obwohl erneuerbare Energien so viel einspeisen wie nie zuvor. Dass die Stunden mit Negativ-Strompreiks trotz steigender Einspeisung abnehmen, liegt vor allem an den Batteriespeichern. In Deutschland wuchs die Kapazität von 25 auf 29,5 Gigawattstunden. Und auch hier stieg nicht nur die Kapazität, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der Speicher dazugebaut werden. Die höchsten Preise wurden während der Hitzewelle erreicht: Am Abend des 24. Juni kletterte der Preis kurzzeitig auf 66,50 Cent, da die Klimaanlagen noch liefen, die Sonne aber schon untergegangen war. Im Schnitt kostete die Kilowattstunde im Großhandel 9,87 Cent. Das ist etwas mehr als im Vorjahr, angesichts der Weltlage aber erstaunlich wenig. Das Ergebnis einer Kurzstudie des Fraunhofer IEE zeigt, wie teuer uns die zu langsam vollzogene Energiewende zu stehen kommt: Hätten seit Anfang 2025 zusätzlich 20 Gigawatt Batteriespeicher am Netz gestanden, wären volkswirtschaftliche Kosten von 5,6 Milliarden Euro vermieden worden, und die Zahl der Negativpreis-Stunden wäre nur noch ein Bruchteil. Eine Speicherstrategie hat die Bundesregierung weiterhin nicht. Stattdessen werden neue, klimaschädliche Gaskraftwerke ausgeschrieben. Quellen: Fraunhofer ISE: Solarstrom europaweit auf dem Vormarsch Bundesverband Solarwirtschaft: Batteriespeicher wachsen rasant – Ausbau bis 2029 dennoch unsicher energiezukunft.eu: Die Erneuerbaren im Stromsystem – Preise, Erzeugung, Zubau pv magazine: Weniger Negativpreise als 2025: Erstes Halbjahr trotz globaler Energiekrise mit nur leicht höheren Börsenstrompreisen



  • Energiewende nach Wall-Street-Logik

    In JP Morgans Investoren-Newsletter geht es um nichts anderes als Rendite. Kein Klimaziel, keine Förderdebatte. Es ist ein interessanter Einblick, gerade weil es hier nur ums Geld geht. „Eye on the Market“ ist der Titel des Investoren-Newsletters, in dem JP Morgan jährlich sein Energiepapier veröffentlicht. Die diesjährige Ausgabe mit dem Titel „Fighting Words” stammt von Michael Cembalest, dem Chef-Anlagestrategen der Vermögensverwaltung. Darin wird die Energiewende nicht als Klimaziel, sondern als Kapitalfrage behandelt: Jede Technologie wird anhand von Marge, Stromkosten, Aktienkurs und Wagniskapital gemessen. Der erste Befund fällt eindeutig aus. Weltweit fließt doppelt so viel Kapital in erneuerbare Energien, Netze und Speicher wie in fossile Energien. Laut J.P. Morgan rund 2,2 zu 1,1 Billionen Dollar pro Jahr. Der Markt setzt auf die Wende. Weitgehend unabhängig davon, was die Politik gerade sagt, fördert oder streicht. Nur verdiene dieses Kapital bislang wenig. Laut Cembalest laufe der Solarboom „dank unprofitabler chinesischer Solarfirmen“: Die meisten börsennotierten Modulhersteller machen Verluste und drücken mit ihren Überkapazitäten die Preise weltweit. Bei Elektroautos sei das Muster noch deutlicher. Von den großen Herstellern machen nur Tesla und vier chinesische Firmen Gewinn. BMW, Mercedes und VW fahren Margen von minus zehn bis minus fünfzehn Prozent ein. Rivian und Ford liegen noch tiefer im Minus. Ford schrieb 19,5 Milliarden und General Motors 7,6 Milliarden Dollar auf E-Auto-Projekte ab. Wer seit 2023 auf E-Auto-Hersteller statt auf klassische Autobauer gesetzt hat, hat laut Papier draufgezahlt. Dass Investitionen sich nicht  an der Realität orientieren, zeigt sich bei der Atomkraft. In Start-ups für kleine modulare Reaktoren flossen 2025 rund 1,3 Milliarden Dollar Wagniskapital und die Aktienkurse der Branche verdoppelten sich innerhalb eines Jahres. Dabei gibt es das Produkt noch gar nicht: Kein US-Anbieter hat bislang einen solchen Reaktor in Betrieb genommen und keiner konnte zeigen, dass er Strom zu wettbewerbsfähigen Kosten liefern kann. Das Papier merkt dazu trocken an, es fehle noch der  „Machbarkeitsnachweis”. Der Markt kauft hier keine funktionierende Technologie, sondern setzt auf die Wette, dass sie eines Tages funktionieren könnte. Legt J.P. Morgan also nahe, die Energiewende rechne sich nicht? Nein. Der Gewinn sitzt nur woanders als der Verlust. Wer Solarmodule baut, verliert im Preiskampf. Wer mit ihnen Strom erzeugt, produziert ihn jedoch so günstig wie aus keiner anderen neuen Quelle. Teuer bleibe vor allem eines: diesen Strom rund um die Uhr verfügbar zu machen. Laut dem Autor Cembalest verdoppeln sich die Kosten, sobald Solarstrom per Speicher auch nachts und im Winter fließen soll. Das ist der eigentliche Befund des Papiers: Nicht die Erzeugung ist das Problem, sondern die Zuverlässigkeit. Für Investoren heißt das aber auch: Genau dort liegt der nächste Markt. Der Speicherbedarf wächst mit jedem neuen Solarpark. Die Technologie funktioniert  (anders als bei den Reaktor-Ideen) schon heute. Und die fossile Konkurrenz steckt fest: Auf neue Gasturbinen wartet die Branche laut Papier drei bis sieben Jahre. Wer den Strom aus Erneuerbaren rund um die Uhr verfügbar macht, erschließt sich Gewinnchance und Marge. Klimaziel und Rendite fallen laut J. P. Morgan zusammen. Quellen: JPMorgan Asset & Wealth Management / Michael Cembalest (2026): „Eye on the Market – 16th Annual Energy Paper: Fighting Words“, 3. März 2026 IEA (2025): „World Energy Investment 2025 – Executive Summary“



  • Autoglas: Wenn Recycling nicht mehr bergab führt

    Glas gilt als endlos recycelbar. Doch beim Autoglas läuft das Recycling bisher nur in eine Richtung: bergab. Der Glasaufbereiter Reiling und der Hersteller AGC Glass Europe schließen erstmalig den Kreislauf. Von der hochwertigen Glasscheibe zur hochwertigen Glasscheibe. Das ist klassisches Downcycling: von der Scheibe zur Flasche, von der Flasche zur Dämmwolle. Deswegen ist es bemerkenswert, dass aus altem Autoglas wieder Autoglas wird, und zwar mit einem Rezyklatanteil von über 56 Prozent in der Produktion. Dass das bisher nicht möglich war, liegt am Aufbau der Scheibe. Eine Windschutzscheibe besteht aus Verbundsicherheitsglas: zwei Glasscheiben, dazwischen eine zähe Folie aus Kunststoff, die im Falle eines Unfalls die Splitter zusammenhält. Hinzu kommen Beschichtungen, Heizdrähte, Antennen und immer mehr Sensoren für die Elektronik moderner Autos. Einfach einschmelzen funktioniert nicht, da die Folienreste das neue Glas verunreinigen würden. In der Anlage in Marienfeld werden Glas, Kunststoff und Metall getrennt und die Scherben so weit gereinigt, dass sie die Qualität von neuem Glas wieder erreichen. Die eigentliche Hürde ist es, den Kreis auf gleichem Niveau zu schließen: Flachglas zu Flachglas, da die Qualität sonst mit jeder Runde sinkt. AGC gibt an, dass jede Tonne Scherben, die das Unternehmen einsetzt, rund 1,2 Tonnen Rohstoffe und bis zu 0,7 Tonnen CO2 spart. Im Jahr 2024 ersetzte der Konzern mit 730.000 Tonnen Altglas etwa 875.000 Tonnen Primärrohstoffe. Ab 2026 wollen die Partner mehr als 300.000 Scheiben pro Jahr in den Kreislauf führen. Doch handelt es sich nicht um Recycling am Ende eines Nutzungszyklus, sondern um Produktionsabfälle: Verschnitt und Ausschuss, sauber und sortenrein, direkt aus den eigenen Werken. Auch wenn hier eine große Materialersparnis gelingt, bleiben die wirklich großen Stoffkreisläufe unberührt. Rund 1,7 Millionen Autoscheiben werden in Deutschland pro Jahr ausgetauscht, hinzu kommt das Glas aus einer halben Million verschrotteter Autos. Weil gebrauchte Scheiben verschmutzt, beschädigt und mit unterschiedlichsten Beschichtungen und Sensoren versehen sind, landen sie weiter im Downcycling. Doch es zeigt sich: Aus Autoglas kann wieder hochwertiges Autoglas werden. Marc Foguenne, Nachhaltigkeitsmanager bei AGC, bezeichnet die Zukunft des Glases als zirkulär, die Herausforderung liege jedoch in der Wirtschaftlichkeit gegenüber konventionellem Material. Solange Neuglas billiger bleibt als aufbereitetes Altglas, entscheidet am Ende nicht die Technik, sondern der Preis. Quellen: AGC Glass Europe: AGC & Reiling accelerate automotive circularity with a breakthrough in windshield Flat-to-Flat recycling bvse Fachverband Glas-Recycling: Durchbruch beim Flachglas-zu-Flachglas-Recycling von Autoscheiben Umweltbundesamt: Glas und Altglas



  • Kältemittel im Kreislauf: Kühlen aus dem Altgerät

    Erst war das Kältemittel Abfall, jetzt ist es ein begehrter Rohstoff. Weil neues Gas knapp wird, schließt die Kühlbranche den Kreislauf. Wer in diesen Tagen die Klimaanlage hochdreht, macht sich selten Gedanken über das Gas, das im Inneren zirkuliert. Dabei ist dieses Gas selbst ein Klimaproblem: Die meisten Kältemittel sind Treibhausgase, die tausendfach stärker wirken als CO2.  Die EU-F-Gas-Verordnung senkt den zulässigen Höchstwert für neu verkauftes Kältemittel schrittweise: von gut 82 Millionen Tonnen pro Jahr auf rund 9 Millionen Tonnen ab 2030 – fast neun Zehntel weniger. Die klimaschädlichsten Gase dürfen bereits heute nicht mehr als Neuware in bestehende Anlagen nachgefüllt werden. Eine Ausnahme bildet gebrauchtes Kältemittel. Wer das Gas aus einer alten Anlage zurückgewinnt und in der EU wiederaufbereitet, fällt nicht unter die Beschränkung. Aufbereitetes Gas darf bis 2030 weiter eingesetzt werden, wo Neuware längst verboten ist. So wird aus einem Entsorgungsfall ein Rohstoff. Wie das funktioniert, zeigt das Programm „LooP” des Herstellers Daikin: zurückgewinnen, aufbereiten, wiederverwenden. Servicetechniker saugen das alte Gas beim Anlagentausch ab. In der Aufbereitung wird es von Öl, Feuchtigkeit und Fremdgasen gereinigt, bis es die Qualität von Neuware erreicht. Dies wird von einem unabhängigen Labor geprüft. Anschließend wird es in neue Geräte gefüllt. Laut Unternehmensangaben werden so pro Kilogramm bis zu 90 Prozent des CO2-Fußabdrucks gegenüber neu produziertem Gas gespart. Über 400.000 Kilogramm Neugas werden so jedes Jahr eingespart. Mehr als 20.000 Anlagen laufen bereits mit dem aufbereiteten Gas. Zu den Abnehmern zählen unter anderem die Drogeriekette dm und der Discounter Action. Was früher als Abfall galt, hat nun einen Marktwert, und das treibt die Sammlung voran. Laut Daten der Europäischen Umweltagentur stieg die in der EU aufbereitete Kältemittelmenge von 2023 auf 2024 um rund 250 Prozent. So überzeugend der Kreislauf auch klingt, er bleibt eine Brücke, kein Ziel. Beim Recycling wird nur zurückgewonnen, was am Ende noch in der Anlage steckt. Das Problem bei Klimaanlagen ist, dass über die Betriebsjahre das Gas entweicht. So gelangen die Treibhausgase in die Umwelt. Und auch die aufbereiteten Gase werden in Zukunft vor allem die alten, zunehmend undichten Anlagen am Laufen halten. Deshalb endet die Ausnahme 2030. Der Umstieg auf Gase mit niedrigem Treibhauspotenzial wie Propan, CO2 oder die neue R-32-Generation läuft und macht Kühlung klimafreundlich. Quellen: Daikin LooP: How your refrigerant is closing the L?p Europäische Kommission: F-gas legislation European Environment Agency: Hydrofluorocarbon phase-out in Europe Cooling Post: R410A refrigerant faces 60% price increase



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