Rösler zufrieden mit sich

  • Novelle Anreizregulierungsverordnung: Mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung wurde der Investitionsrahmen für den Netzausbau verbessert. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren, mit dem die erheblichen Investitionskosten refinanziert werden konnten, wurde für große Investitionsvorhaben beseitigt. Solche Kosten können nunmehr unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt und über die Netzentgelte refinanziert werden.
  • Systemstabilitäts-Verordnung (SysStabV): Für die Lösung der sog. 50,2-Hertz-Problematik bei Photovoltaik-Anlagen wurde die SysStabV erlassen. Ältere Photovoltaik-Anlangen mit mehr als 10 kW müssen nun nachgerüstet werden, um das gleichzeitige Abschalten bei Überschreiten der Frequenz von 50,2 Hz zu vermeiden. Hierdurch wird die Netzstabilität verbessert. Der Nachrüstungsprozess für alte Photovoltaikanlagen hat bereits begonnen.
  • Verordnung zu abschaltbaren Lasten: Als Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit sollen Großverbraucher von Strom ihre Lasten den Betreibern von Übertragungsnetzen für Lastreduzierung und Abschaltungen zur Verfügung stellen können. Hierdurch erhalten die Netzbetreiber ein weiteres Mittel zum Ausgleich von Netzschwankungen, die durch die Einspeisung der fluktuierenden erneuerbaren Energien zunehmen. Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten werden neue Wege bei der Erschließung von Lastmanagementpotenzialen gegangen.
  • Wintergesetze für Versorgungssicherheit: Im Rahmen der EnWG-Novelle sind folgende (bis Ende 2017) befristete Maßnahmen zur Erhaltung der Versorgungssicherheit beschlossen worden: (1) Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken anzuzeigen (12 Monate im Voraus); (2) Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gegen Kostenerstattung in Betrieb zu halten; (3) Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen; (4) Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Kontrahierung von Reservekraftwerken zu systematisieren; in begründeten Einzelfällen soll auch der begrenzte Neubau von Reservekapazitäten ermöglicht werden.