Rösler zufrieden mit sich

Als Maßnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich des BMWi im Jahr 2012  listet die Presseerklärung auf:

  • Koordinierte und bedarfsgerechte Netzausbauplanung: Der nationale Netzentwicklungsplan (NEP) enthält sämtliche Maßnahmen, die für einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendig sind. Der NEP wurde gemeinsam von Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur nach umfangreichen öffentlichen Konsultationen bestätigt. Der NEP bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan und enthält insgesamt 36 Vorhaben, darunter 3 Stromautobahnen von Nord- nach Süddeutschland. Der Ausbaubedarf beläuft sich auf 2800 km in neuen Trassen und 2900 km in Bestandstrassen.
  • Beschleunigung der Verfahren beim Netzausbau: Das am 19.12.12 von der Bundesregierung verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Netzausbauprojekte der nächsten zehn Jahre im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans wird der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit wird beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Auf die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungen des Bundesbedarfsplans finden die beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) Anwendung.Offshore-Anbindung: Die EnWG-Novelle schafft mit Haftungsregeln für Verzögerungen und Störungen der Netzanbindung von Offshore-Windparks Planungssicherheit für Investoren und Betreiber. Gleichzeitig werden mit dem Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan der Ausbau der Offshore-Anlagen und der für ihren Anschluss notwendigen „Steckdosen auf See“ besser aufeinander abgestimmt und der Offshore-Ausbau in einem geordneten Verfahren organisiert.
  • Befreiung von Speicheranlagen von Netzentgelten: Mit dem Energiepaket wurden im Sommer 2011 neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie von den Netzentgelten befreit und Kriterien für eine Netzentgeltbefreiung von bestehenden Pumpspeichern definiert. Im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle wurden die Rahmenbedingungen für Investitionen in Pumpspeicheranlagen weiter verbessert.