Kooperationsverbot aufheben!

Übergabe des Jahresgutachtens der Expertenkommission Forschung und Innovation

Bundeskanzlerin Merkel hat das Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation entgegengenommen. Die Kommission zog eine positive Bilanz und bescheinigte der Bundesregierung wichtige Erfolge in der Forschungs- und Innovationspolitik.

Der Vorsitzende der Expertenkommission, Dietmar Harhoff, fasste die Ergebnisse des Gutachtens zusammen: „Das Drei-Prozent-Ziel für die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen liegt in Reichweite. Forschung und Innovation tragen maßgeblich dazu bei, dass Deutschland wieder eine führende wirtschaftliche Rolle einnimmt.“

Ziel fast erreicht

Das Ziel, drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren, ist mit 2,9 Prozent 2011 fast erreicht. Gemeint sind alle Aufwendungen von Bund, Ländern und Wirtschaft. Die Kommission geht noch einen Schritt weiter und empfiehlt, bis zum Jahr 2020 3,5 Prozent anzustreben. Für die Bildung sollten bis 2020 acht Prozent des Bruttoinlandsprodukts“ erreicht werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel dankte für die Anregungen und kam zu dem Fazit: „Uns eint die tiefe Überzeugung, dass ohne Forschung und Innovation unser Wohlstand in sehr absehbarer Zeit in Frage gestellt würde. Wir können den Wettbewerb um den billigsten Arbeitsplatz nicht gewinnen. Sondern wir wollen den Wettbewerb gewinnen um die interessantesten Ideen. Denn daraus entstehen die besten Produkte.“

Koordination weiterführen

Die Experten loben die verstärkte Koordination der wesentlichen Akteure innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Auch profitiere die Wissenschaft von Reformen und Initiativen wie der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt und dem Pakt für Forschung und Innovation. Wichtig sei es allerdings, diese Maßnahmen fortzuführen. Dafür seien jetzt die Weichen zu stellen. Um allerdings die positive Entwicklung weiterzuführen, mahnen die Forscher dringend ein innovationsförderndes Steuersystem an. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert. Nach Aussage der Kanzlerin ist es aber bisher am Widerstand der Länder gescheitert.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern neu regeln: Kooperationsverbot aufheben!

Darüber hinaus fordert das Gutachten, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern bei Bildung und Forschung aufzuheben. Zumindest bei der Forschung sollte der Grundgesetzartikel neu gefasst werden, so dass der Bund die Länder hier finanziell unterstützen kann.

Auch Handlungsbedarf sieht die Expertenkommission weiterhin im Bereich der Bildung. Auch wenn sie den föderalen Wettbewerb begrüßt, sollte der Bund die Möglichkeit haben, an der Finanzierung von Bildungsvorhaben mitzuwirken.

Mehr Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft

Das Potenzial von Frauen in allen Bereichen von Forschung und Innovation wird aus Sicht der Experten bisher nicht ausgeschöpft. Konkrete Ideen, wie dies geändert werden kann, haben die Forscher nicht. Sie schlagen lediglich vor, Mädchen und Frauen mehr für mathematisch-technische Fächer zu motivieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Quoten seien für Führungspositionen im Wissenschafts- und Wirtschaftssystem angemessen.

Echos aus der Unionsfraktion

Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter Philipp Murmann:

Murmann: „Die Investitionen in Forschung und Innovation zahlen sich aus. Das Gutachten bestätigt unseren Kurs. Durch die konsequente Förderung haben wir die Grundlagen gelegt für die Stabilität des deutschen Arbeitsmarktes und die anhaltenden Exporterfolge. Bildung und Forschung haben daher auch künftig für uns höchste Priorität.“

Rupprecht: „Der EFI-Bericht bestätigt uns darin, unsere noch offenen Ziele mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Dazu gehören unbedingt:

  1. die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung,
  2. die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und
  3. die Möglichkeit der institutionellen Förderung der Hochschulen durch den Bund (Art. 91b GG).

Nur wenn wir in diesen Bereichen vorankommen, werden wir unseren internationalen Spitzenplatz in der Forschung halten sowie Wohlstand und Arbeitsplätze sichern können.“
->Quelle: bundesregierung.de; e-fi.de/Gutachten