Greenpeace: 3.100 vorzeitige Todesfälle durch Kohlefeinstaub – Vattenfall: „Unseriös!“

Greenpeace fordert seit 2009 einen vollständigen Ausstieg aus der (Stein-)Kohleverstromung bis zum Jahr 2040. Die besonders schädliche Braunkohle muss bis spätestens 2030 auslaufen. „Um Todes- und Krankheitsfälle zu vermeiden, muss die Politik endlich den Ausstieg aus der Kohle beschließen“, sagt Gerald Neubauer. Für die Übergangszeit müssen alle Kohlekraftwerke mit der besten verfügbaren Filtertechnik ausgerüstet werden, um Schadstoffemissionen zu verringern.

Größter Feinstaubverursacher sei die Landwirtschaft mit 40 Prozent, gefolgt vom Straßenverkehr – die Kohle sei immerhin noch mit 13 Prozent beteiligt. Viel (ca. 30-40 Prozent) komme auch aus den Nachbarländern, es müsse eine Langtzeitstudie angefertigt werden.

Die Welt: „Vattenfall weist Vorwurf zurück“

Der größte Betreiber von Braunkohle-Kraftwerken in Deutschland, der schwedische Vattenfall-Konzern, verweist auf andere Untersuchungen, die kaum gesundheitliche Auswirkungen der Kohleverstromung nachweisen konnten. „Die heute vorgestellte Greenpeace-Studie blendet wichtige Fakten und Erkenntnisse zum Thema Emissionen aus, mit der klaren Absicht, den Energieträger Kohle zu diskreditieren und den Menschen Angst zu machen“, sagte Hubertus Altmann, Kraftwerksvorstand der Vattenfall Europe Mining AG und Vattenfall Europe Generation AG.

„Die Luftqualität im Umfeld der Vattenfall Braunkohlekraftwerke wird praktisch nicht oder nur unwesentlich durch zusätzliche Emissionen aus den Braunkohlekraftwerken beeinflusst“, erklärte der Vattenfall-Vorstand weiter. Das zeigten Überwachungsmessungen von Landesbehörden, wie des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Vattenfall unterschreite in allen Braunkohlekraftwerken die gesetzlich vorgegebenen Emissionsgrenzwerte deutlich. Die Stickoxidemissionen lägen zum Beispiel 15 Prozent unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert. Die Schwefeldioxidemissionen seien 45 Prozent niedriger und bei Staub werde der Grenzwert um 50 Prozent unterschritten.