PV-Einspeisergütung sinkt weiter

Netzagentur: Um 1,8 Prozent – Homann: „Hoher Photovoltaik-Zubau hält an“

Die Bundesnetzagentur hat am 01.05.2013 die Vergütungssätze für Photovoltaik-(PV)- Anlagen  im Zeitraum vom 01.05.2013 bis zum 301.07.2013 bekannt gegeben. Demnach sinkt die Vergütung jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent.

Hoher Zubau hält an

„Der hohe Zubau an Photovoltaik-Anlagen hält an. Im März wurde ein Wert von 290 MWp erreicht. Die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst sich an einem gesetzlich vorgesehenen Zubaukorridor. Dieser wurde erneut überschritten, allerdings nicht mehr so deutlich wie bei den letzten Festsetzungen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Hochgerechnet auf zwölf Monate 5,31 Gigawatt Zubau

Das im vorherigen Quartal geltende Tempo der Degression von 2,2 Prozent monatlich wird damit geringfügig verlangsamt. Die Degressionsschritte ergeben sich aus den nun veröffentlichten Zubauzahlen für März 2013 beziehungsweise aus der Bilanz für den Zeitraum Juli 2012 bis März 2013. Demnach wurden der Bundesnetzagentur für diese neun Monate Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 3,98 Gigawatt gemeldet, davon 290,5 Megawatt im März. Hochgerechnet auf zwölf Monate ergibt sich hieraus ein Zubau von 5,31 Gigawatt. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt die Einspeisevergütung jeden Monat automatisch um ein Prozent, sofern sich der Zubau in einem Korridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt jährlich bewegt. Bei Abweichungen wird die Vergütungsdegression verlangsamt oder beschleunigt.

Da die aktuelle Hochrechnung eine voraussichtliche Überschreitung des Korridors um rund 1,8 Gigawatt ergibt, wird die Degression um zusätzlich 0,8 Prozentpunkt auf insgesamt 1,8 Prozent beschleunigt. Zuletzt war die Höhe der Einspeisevergütung für den Zeitraum Februar 2013 bis April 2013 angepasst worden und hatte zu einer monatlichen Degression von 2,2 Prozent geführt. Aufdachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung erhalten nun bei Inbetriebnahme ab dem 1. Mai 15,63 Cent je Kilowattstunde, ab 1. Juni 15,35 und ab 1. Juli 15,07 Cent je Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten für den Anlagenteil von zehn bis 40 Kilowatt 14,83 / 14,56 / 14,30 Cent, für den Anlagenteil bis ein Megawatt gelten 13,23 / 12,99 / 12,75 Cent. Für Anlagenleistungen von einem bis einschließlich zehn Megawatt sowie generell für Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt gibt es 10,82 / 10,63 / 10,44 Cent je Kilowattstunde.

Ende Juli wird die Bundesnetzagentur die Höhe der Vergütungskürzung für das am 1. August beginnende, darauffolgende Quartal veröffentlichen.
->Quelle: bundesnetzagentur.de1; www.bundesnetzagentur.de2; photon.de