Standortgemeinden profitieren künftig stärker von Solarparks

Bundesrat beschließt Gewerbsteuer-Splitting für Solarparks

Die Solarwirtschaft begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesrates, nach der Gewerbesteuereinnahmen aus Solarparks künftig zum überwiegenden Teil an die Standortgemeinde fließen. „Dies stärkt die Identifikation von Bürgern mit großen Energiewende-Projekten“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. Der Branchenverband hatte sich lange dafür eingesetzt, dass Kommunen, auf deren Gebiet Solarparks errichtet werden, auch von den Steuereinnahmen profitieren.

Bislang fließen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Solaranlagenbetreiber ansässig ist. Zukünftig sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen der Standortgemeinde und 30 Prozent der Betreibergemeinde zugutekommen. Die Regelung gilt zunächst für die nach dem 30. Juni 2013 in Betrieb genommenen Solaranlagen. Nach einer Übergangszeit von zehn Jahren wird sie auf alle Solaranlagen ausgeweitet. Grund: Den beteiligten Kommunen soll ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.

Hohe Akzeptanz für Solarparks auch in der Nachbarschaft

Die Akzeptanz für die Errichtung von Solarparks ist in der Bevölkerung schon heute sehr hoch: 77 Prozent der Bürger befürworten die Stromerzeugung aus Solarparks in der Nachbarschaft. Zum Vergleich: Ein Kohlekraftwerk stößt nur bei 9 Prozent der Anwohner auf Akzeptanz. Dies ergab eine Repräsentativbefragung von TNS Infratest Ende vergangenen Jahres im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien.
->Quelle: solarwirtschaft.de