Solarworld: Rettung vom Golf?

d) Die Beschlussvorschläge der – parallel erforderlichen – Versammlungen der Anleihegläubiger werden vorsehen, dass jede Teilschuldverschreibung der vorgenannten Anleihen – ohne weitere Gegenleistung – umgetauscht werden kann, und zwar (i) in ein Recht zum Erwerb des auf sie entfallenden Teils der neuen Aktien an der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Veräußerung von Aktien an den Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g)) und – ergänzend – (ii) in ein Recht zum Erwerb einer Teilschuldverschreibung aus der betreffenden neuen Anleihe der Gesellschaft mit einem Nennwert von EUR 451,73 für die Anleihe 2017, respektive EUR 439,39 für die Anleihe 2016.

e) Dies bedeutet im Falle der beabsichtigten Veräußerung von Aktien an den Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden (vgl. lit. g)) konkret, dass die Anleihegläubiger der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 (ISIN XS0478864225 – Anleihe 2017) mit einem Nennwert von EUR 1.000,00  bei vollständiger Ausübung ihrer jeweiligen Erwerbsrechte jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 53,52 sowie 6,77 (gerundet) neue Aktien der Gesellschaft und – ergänzend – jeweils eine neue  Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR 451,73 erhalten sollen. Anleihegläubiger der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 – Anleihe 2016) mit einem Nennwert von EUR 1.000,00 sollen in diesem Fall bei vollständiger Ausübung ihrer Erwerbsrechte jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 57,84 sowie 7.31 (gerundet) neue Aktien der Gesellschaft und – ergänzend – jeweils eine neue Teilschuldverschreibung der Gesellschaft im Nennwert von je EUR 439,39 erhalten. Sofern einzelne Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte teilweise oder vollständig nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nichtbezogenen Aktien bzw. die nicht bezogenen neuen Teilschuldverschreibungen börslich oder außerbörslich verkaufen und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen.

Die neuen Teilschuldverschreibungen – und die Forderungen aus dem neuen Darlehensvertrag – werden zu marktüblichen Konditionen verzinst und durch alle wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns der SolarWorld AG besichert. Die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen erfolgt dabei wie folgt:

  • Durch eine sog. Barkomponente nach Vollzug der Restrukturierung in Höhe von ca. 12 % der Nominalwerte der Altforderung (entsprechend ca. 27% der Nominalwerte der neuen Teilschuldverschreibungen), welche in vier Tranchen nach Vollzug der Restrukturierung gezahlt wird.
  • Durch eine Endfälligkeitstilgung spätestens in 5 Jahren nach Vollzug der Restrukturierung in Höhe von ca. 33 % der Nominalwerte der Altforderung (entsprechend ca. 73% der Nominalwerte der neuen Teilschuldverschreibungen).