Solarworld: Rettung vom Golf?

f) Im Hinblick auf die Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes ist beabsichtigt und erforderlich, die in Bezug auf die 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN XS0641270045 – Anleihe 2016) am 13. Juli 2013 fälligen Zinsen erst nach der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung, innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nach dem Zinszahlungstermin zu zahlen. Die finale Zahlung soll im Rahmen der Restrukturierung auf die Tilgung der neuen Teilschuldverschreibungen angerechnet werden.

g) Es ist beabsichtigt, dass aus dem durch die Sachkapitalerhöhung neu geschaffenen Aktienbestand ein neuer Investor in Höhe von 29 % sowie der Gründer und Vorstandsvorsitzende in Höhe von 19,5 % des neuen Grundkapitals an der SolarWorld AG entgeltlich beteiligt werden; davon unberührt bleibt die 5 %-ige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung. Die diesbezüglichen Vertragswerke sind noch nicht geschlossen; als Investor ist die Qatar Solar S.P.C, Doha/Qatar, vorgesehen. Daraus resultierende Veräußerungserlöse in Höhe von insgesamt 46,0 Mio. EUR sollen an die Finanzgläubiger (einschließlich der Anleihegläubiger) fließen; dies ist in den unter lit e) genannten Beträgen berücksichtigt.
h) Der Vollzug der Restrukturierung (Closing) – und die vorstehenden Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen – stehen unter dem Vorbehalt von bestimmten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Vorstand geht aktuell davon aus, dass das Closing im Zeitraum von November 2013 bis zum Februar 2014 eintritt.

Das Management der SolarWorld AG geht davon aus, dass bis Anfang August 2013 die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlungen und der Hauptversammlung erreicht werden können.
->Quelle: wallstreetjournal.de; solarworld.de