NRW und Baden-Württemberg Vorreiter beim Klimaschutz

Klimaschutzgesetz angenommen

Der badenwürttembergische Landtag hat am 16.07.2013 das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg angenommen. Grüne und SPD hatten zuvor im Umweltausschuss beantragt, den Landtag vor Beschlussfassungen zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) einzubinden. „Mit dem Klimaschutzgesetz soll ein angemessener Beitrag zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Energieversorgung geleistet werden“, betonte der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller. „Durch die Festlegung verbindlicher Ziele zur Treibhausgasemissionsminderung und die Regelung notwendiger Umsetzungsinstrumente erhält der Klimaschutz im Land eine konkretisierende gesetzliche Grundlage.“

Der NRW-Landtag hat bereits in seiner Sitzung am 23.01.2013 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlichen Klimaschutzzielen verabschiedet. Neben dem Klimaschutzgesetz hat das Landeskabinett bereits im Juni 2011 auch ein umfangreiches Klimaschutz-Start-Programm und Eckpunkte für den Klimaschutzplan auf den Weg gebracht.

Politisches Ziel wird zur Norm

Das Gesetz sei insofern bemerkenswert, da mit ihm ein politisches Ziel zu einer Norm erhoben werde. Wesentlicher Inhalt sei die Vorgabe eines badenwürttembergischen Minderungsziels für Treibhausgas-Emissionsen. „So sollen die Emissionen bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden“, erläuterte Müller. Ergänzt werde dieses Ziel durch einen allgemeinen Klimaschutzgrundsatz.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei die Verabschiedung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes vorgesehen, das die Klimaschutzziele mit Sektorzielen, Handlungsfeldzielen sowie Strategien und Maßnahmen hinterlege, wie Müller darlegte. „Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich sowie die allgemeine Verpflichtung für jedermann, zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Gesetzes“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. „Monitoring und Klimaschutzbeirat begleiten die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen.“

Verbindliche Zielmarken zur Reduzierung  von Treibhausgasemissionen

„Eines der wichtigsten Elemente im Klimaschutzgesetz ist, dass die öffentliche Hand beim Klimaschutz besonders hervorgehoben wird. Sowohl das Land als auch die Städte und Gemeinden sollen zukünftig die Anforderungen des Klimaschutzes bei ihren Investitionsentscheidungen stärker berücksichtigen. Damit kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz zu“, sagte der badenwürttembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Raufelder (Bündis 90/Die Grünen).

Im Bereich der öffentlichen Hand stünden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nutzung Erneuerbarer Energien sowie Nutzung und Speicherung von Energie auf dem Programm. So könnten zukünftig die Maßnahmen zur klimafreundlichen Eigenenergieerzeugung in der Mannheimer Kläranlage gefördert werden. Weitere wichtige Maßnahmen seien Stromeinsparung in den Kommunen, die Förderung lokaler und regionaler Wärmekonzepte, quartiersbezogene Lösungen und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren und regionalen Ressourcen im Bauwesen.

Bald auch integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz sieht folgende Zielmarken vor: im Vergleich zum Basisjahr 1990 sollen bis 2020 mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 90 Prozent der Treibhausgasemissionen eingespart werden. Das Klimaschutzgesetz wird von einem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) begleitet, das bis Ende des Jahres auf den Weg gebracht werden soll. Das IEKK benennt für unterschiedliche Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Privathaushalte konkrete Handlungsfelder zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz.”
->Quelle(n): landtag-bw.de;  rheinneckarblog.de;