20.08.2013: Welterschöpfungstag

Abhilfe – Vorschläge

Im unternehmerischen Wettbewerb hat es sich etabliert, Risiken und Kosten zeitlich und räumlich in die Gemeinschaft abzuwälzen. Durch die „Externalisierung“ von Kosten lassen sich Gewinne erhöhen und Wettbewerbsvorteile realisieren. Kaum ein Unternehmen ist frei von diesem Wettbewerbszwang, um am Markt bestehen zu können. Diese Praxis ist zu einem wichtigen Wachstumsmotor unserer Ökonomie geworden. Im Gegenzug wird das unternehmerische und investorische Umfeld im wachsenden Maße mit Risiken belastet. Diese äußern sich konkret in wirtschaftlichen Instabilitäten und Gefährdungen bis zum Zusammenbruch der Standorte und der Lebensqualitäten. In der Folge ist auch gutes unternehmerisches Handeln kaum mehr möglich. Eine nachhaltige Entwicklung ist so unerreichbar. Die Konsequenz: Die Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Wettbewerb müssen neu geschaffen werden

Zur Abhilfe schlägt die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating an der Frankfurter Goethe-Universität vor, den Wettbewerb nachhaltiger zu gestalten, indem die Externalisierung (legale Umweltbelastung durch Produktion) zurückgedrängt wird. Einige wenige Eingriffe in Gesetze seien dafür notwendig:

Es müsse, so die Forschungsgruppe, für Unternehmen und alle anderen, die auf Gemeingüter zugreifen, zur Pflicht werden, in deren Erhaltung ebenso zu investieren wie in die Erneuerung der eigenen Anlagen. Diese Erhaltungspflicht stehe zwar implizit in Art. 14 Abs. 2 („Eigentum verpflichtet“) und Art. 20a GG („Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“), allerdings als eine bisher unerfüllte Aufforderung an den Gesetzgeber. Wirksam werde diese Aufforderung erst dadurch, dass der Bundestag in § 903 BGB das beliebige Verfügungsrecht des Eigentümers auch durch die Pflicht zur Erhaltung genutzter Gemeingüter einschränke. Darüber hinaus sollte in § 4 UWG die Definition des unlauteren Wettbewerbs auf das Verschweigen der Externalisierung erweitert werden, um dadurch einen doppelten Zweck zu erfüllen: Zum einen werde klargestellt, dass die Wettbewerbsordnung das Einsparen von Kosten durch Unterlassen von Aufwendungen für die Erhaltung genutzter Gemeingüter nicht als Marktleistung anerkennt; zum anderen erhalten Unternehmen, die zu Erhaltungsinvestitionen bereit sind, die Chance, sich dagegen zu wehren, dass andere weiter Kosten externalisieren, dies aber verschweigen und sich dadurch einen unfairen Marktvorteil verschaffen.
->Quelle(n) und weitere Hinweise: wwf.de; n-tv.de; footprintnetwork.org; ethisch-oekologisches-rating.org; „Externalisierung“ von Gerhard Scherhorn (PDF); nehmenundgeben.de; wwf.de/living-planet-report; wwf.de/infografik