IASS analysiert EEG-Vorschläge

Working-Paper EEG 2.0

Die Plattform Energiewende des Potsdamer IASS hat ein Working Paper veröffentlicht, in dem der Referentenentwurf des BMWi und neun wichtige Studien zur Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes verglichen werden. Neben Gemeinsamkeiten und Unterschieden werden die jeweiligen Effekte der verschiedenen Finanzierungsinstrumente analysiert, um so eine Einordnung der Vorschläge zu erleichtern. Gleichzeitig wird sichtbar, inwieweit der Referentenentwurf den Studien über die Finanzierung der erneuerbaren Energien folgt. Solarify dokumentiert Einleitung und Ausblick der verdienstvollen Studie leicht gekürzt und mit Zwischentiteln.

Die Einleitung – Kritik am EEG löste zahlreiche Studien aus

In den vergangenen Monaten ist von vielen Seiten Kritik am EEG geübt worden. Dabei standen vor allem die Kosten und deren Verteilung, die unzureichende Marktintegration der erneuerbaren Energien, die fehlende Steuerungswirkung des EEG und Konflikte mit dem EU-Recht im Mittelpunkt. Als Reaktion auf diese Kritik wurden in den letzten zwei Jahren zahlreiche Studien mit Vorschlägen zur Reform des EEG veröffentlicht. In der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg vom 22.01.2014 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur EEG-Reform beschlossen.

Im Anschluss wurde im BMWi ein erster Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des EEG ausgearbeitet. In der vorliegenden Analyse werden der Referentenentwurf und neun Studien energiepolitisch relevanter Akteure hinsichtlich ihrer Vorschläge zur Ausgestaltung der Finanzierung von EE-Neuanlagen sowie daraus folgender Effekte untersucht. Die Analyse systematisiert die vorgeschlagenen Instrumente und verdeutlicht dadurch studienübergreifende Übereinstimmungen, sowie explizite und implizite Unterschiede.

Neun Studien untersucht – grundlegende Unterschiede, einige Übereinstimmungen

Die Auftraggeber bzw. Autoren der neun untersuchten Studien sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Agora Energiewende
  • Baden-Württemberg Stiftung gGmbH erstellt von IZES /Bofinger/BET
  • BDEW
  • BMWi erstellt von ifo/FfE
  • IASS
  • Monopolkommission
  • MVV/Arrhenius/Ecofys/Takon
  • SRU und VKU erstellt von enervis/BET.

Die vorliegenden Studien unterscheiden sich teilweise grundlegend und sehr oft in Details. Dennoch gibt es einige Aspekte, die Bestandteil aller Vorschläge und auch des Referentenentwurfs sind. So werden die Ausbauziele der (vorherigen) Bundesregierung von keiner der in diesem Papier berücksichtigten Studien in Frage gestellt. Der Referentenentwurf geht allerdings von Mindestzielen zu einem Ausbaukorridor über und fügt weitere Zwischenziele ein, so dass unter der Annahme eines linearen Ausbaupfades die im Energiekonzept 2010 definierten Mindestziele in der Mitte des Ausbaukorridors liegen. Auch dem Bestandsschutz messen sämtliche Studien eine hohe Bedeutung zu.

Ferner soll auch in Zukunft der Energy-only Markt die kurzfristige volkswirtschaftliche Optimierung des Kraftwerkseinsatzes (Dispatch) gewährleisten. Darüber hinaus sind sich die Autoren darin einig, dass sich die EE derzeit nicht ausschließlich über den Energy-only Markt refinanzieren können. Dass die Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage einer kritischen Prüfung zu unterziehen sind, ist ebenso Konsens wie die Notwendigkeit der Verminderung der Entschädigungen bei netzengpassbedingter Abregelung von EE-Anlagen.

Die Bundesregierung betont im Eckpunktepapier bei den Ausnahmetatbeständen für industrielle Großverbraucher eher deren industriepolitische Notwendigkeit als die kritische Überprüfung. Der Referentenentwurf enthält noch keine genaue Ausgestaltung der zukünftigen Regelung. Diese soll im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission nachgereicht werden.
Folgt: Unmittelbare Direktvermarktung obligatorisch – staatliche Mengensteuerung