EEG: Alle gegen alle – und gegen einen

Reform weiter höchst umstritten

Gabriels EEG-Reformpläne, zur Kostensenkung die Förderung von Ökostrom zu kürzen und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu begrenzen, stoßen bei den (untereinander wiederum höchst uneinigen) Ländern auf starken Widerstand: Baden-Württemberg will mehr Onshore-Wind als EEG-Entwurf vorsieht: 2,4 bis 2,6 GW/a seien zu niedrig. Hessen und Rheinland-Pfalz sehen das ähnlich. Bayern und Thüringen wollen mehr Biogas und sind gegen den Leitungsausbau. Nordrheinwestfalen will die Eigenstrombelastung streichen. Mecklenburg-Vorpommern will die stromintensiven Unternehmen stärker belasten. Hessen würde sonst sein Ausbauziel nicht erreichen.

Und die Umweltverbände befürchten gar, die Energiewende könnte durch das neue EEG abgewürgt werden. Die Verbände der Erneuerbaren-Energien-Branche forderten daher deutliche Nachbesserungen: „Der Ausbau der Erneuerbaren darf nicht abgebremst, sondern muss dynamisch fortgesetzt werden“, sagte BEE-Präsident Brickwedde,  und forderte, die Politik müsse ihre Spielräume nutzen, um die Kostendiskussion über erneuerbare Energien zu beenden. BSW-Präsident Häckl warnte eindringlich vor einer Belastung des Eigenverbrauchs. Die Folge wäre ein weiterer Rückgang des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland, noch unter die politisch gewünschte Grenze von 2500 Megawatt im Jahr.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist in der Tat den Ländern und der Industrie wieder entgegen gekommen. Denn laut dem jüngsten Entwurf aus dem BMWi vom 28.03.2014 sollen bis zum 01.08.2014 fertiggestellte unternehmeneigene Grünstrom-Anlagen zur Eigenversorgung von der EEG-Umlage befreit bleiben. Das gelte auch für Modernisierungen, also solle ein Anlagenbetreiber auch dann nicht zur Kasse gebeten werden, wenn z. B. ein Stromgenerator ausgetauscht werde. Auch selbst-einspeisende, bis zum 23.01.2014 genehmigte Anlagen, die bis Anfang 2015 Strom liefern, blieben unbelastet. Unternehmen, die künftig neue Eigenbedarfsanlagen bauen, sollen lediglich 20 Prozent zahlen. Inselanlagen, die nicht an ein Netz angeschlossen seien, würden ausgenommen bleiben. Das BMWi will weiterhin eine so genannte Bagatellgrenze bei 10 Kilowatt Anlagengröße gelten lassen.

Kritiker sagen, Gabriel knicke ein, er „will die Industrie weiterhin fast völlig von der Ökostrom-Umlage für Energie aus eigenen Kraftwerken befreien. Private Verbraucher und kleinere Firmen würden dadurch stärker belastet als bislang geplant.“ (Spiegel-Online)

Kern- und Streitpunkte der EEG-Reform: Gabriel will den Ausbau der Erneuerbaren steuern und den Zubau sowie die Fördersätze begrenzen. Derzeit bringt eine Kilowattstunde Ökostrom im Durchschnitt 17 Cent – ab 2015 sind nur noch 12 Cent vorgesehen. Vor allem die Windkraft soll geringer gefördert werden. Der Grünstrom-Anteil am Strom-Mix beträgt derzeit 25 Prozent, bis 2025 sollen es 40 bis 45 Prozent sein.
Vor allem Gabriels sogenannte Stichtagsregelung für Windanlagen ist umstritten. Vor dem 22.01.2014 genehmigte Projekte sollen nämlich noch die alten Fördersätze erhalten – alle späteren Anlagen sollen dagegen nach dem neuen Satz vergütet werden – egal, wann sie beantragt wurden. Der Stichtag 22.01kommt daher, dass Gabriel an diesem Tag seine EEG-Reform-Pläne bei der Koalitionsklausur in Meseberg vorgestellt hatte. (nach Berliner Morgenpost)

BMWi-Sprachregelung: Aus „Eigenverbrauch“ wird „Eigenversorgung“

Sandra Enkhardt vom PV-Magazine hat den Entwurf sorgfältig gelesen: Sie berichtet, dass Betreiber von neuen PV-Anlagen, die ihren Strom selbst verbrauchen wollten, „als Kompensation einen Aufschlag auf die Einspeisevergütung von 0,4 Cent je Kilowattstunde erhalten“ würden. Das aber „nur auf die Solarstrommenge, die nicht selbst verbraucht werde“, heiße es im Entwurf. Das BMWi wolle zudem nicht mehr den Begriff „Eigenverbrauch“ verwenden, sondern die Formulierung „Eigenversorgung“.
->Quelle(n): bmwi.de; pv-magazine.de; deutsche-mittelstands-nachrichten.de; tagesspiegel.de; morgenpost.de; swp.de; spiegel.de