Vollintegration und Kapazitätsmärkte gefährden EE

Vor Kapazitätsmarkt EOM weiterentwickeln

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, schrittweise vorzugehen und jetzt keine Maßnahmen zu beschließen, die bei Fehlentwicklungen praktisch nicht wieder rückgängig zu machen sind. Deshalb sollte vor einer Festlegung auf einen Kapazitätsmarkt zunächst der EOM weiterentwickelt werden.

Dadurch würde auch eine entscheidende Voraussetzung für einen kontinuierlichen Übergang von der heutigen in die zukünftige Stromversorgung erfüllt, nämlich ein einheitlicher Strommarkt für konventionelle Kraftwerke und für EE-Aanlagen mit oder ohne Brennstoffkosten, in dem alle Stromerzeuger gleichberechtigt im Wettbewerb stehen.

Folgende Maßnahmen sollten zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des EOM vorrangig durchgeführt werden:

  • Flexibilisierung der Großhandelsmärkte, um die Deckung der zunehmend stärker fluktuierenden Residuallast zu erleichtern.
  • Engere Kopplung zwischen Großhandelsmärkten und Regelenergiemärkten sowie verursachungsgerechte Anlastung der Regelenergiekosten.
  • Einbeziehung der Stromverbraucher in den Marktmechanismus, um den Ausgleich zwischen Stromnachfrage und Stromangebot zu erleichtern.

Da der EOM über Deutschland hinausgehend inzwischen Nordwesteuropa umfasst, müssen die Flexibilisierungsmaßnahmen mit den Beteiligten in den betreffenden Ländern abgestimmt werden (insbesondere Strombörsen, ÜNB, Regulierungsbehörden und EU-Kommission).

Kohle- und Kernkraftwerke nicht flexibel genug

Gegenwärtig befindet sich der Deutschland betreffende Teil des EOM in der Übergangsphase von überwiegender konventioneller Stromerzeugung zu überwiegender EE-Stromerzeugung. Hier besteht das Problem, dass noch auf Jahre eine Überkapazität an Kohle- und Kernkraftwerken besteht. Außerdem sind diese Kraftwerke nicht flexibel genug, um auf die schnell schwankende Stromerzeugung von Windkraft- und PV-Anlagen reagieren zu können. Deswegen können die Börsenstrompreise bei großer EE-Stromerzeugung sehr niedrig oder sogar negativ werden.

Unter diesen Bedingungen, verstärkt durch viel zu niedrige Preise für [[CO2]]-Emissionszertifikate, können noch nicht einmal die zum Ausgleich der fluktuierenden EE-Stromerzeugung benötigten hochflexiblen Gaskraftwerke wirtschaftlich betrieben werden. Da mit dem weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus Windkraft- und PV-Anlagen der Bedarf an Reservekraftwerken zunimmt (nicht zu verwechseln mit Kraftwerken der Strategischen Reserve), sollte innerhalb des EOM ein (Umlage-)Verfahren zur Refinanzierung selten eingesetzter Reservekraftwerke eingeführt werden.

Erst wenn die genannten Maßnahmen zur Anpassung des EOM an die Eigenschaften der Stromerzeugung aus Windkraft- und PV-Anlagen weitgehend umgesetzt sind und die Kraftwerksüberkapazität abgebaut ist, kann über die Funktionsfähigkeit des EOM geurteilt werden. Falls sich dann herausstellen sollte, dass der EOM die notwendigen Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen nicht anreizen sollte, kann immer noch über die Einrichtung eines Kapazitätsmarkts entschieden werden.
Folgt: Strategische Reserve vorhalten und verpflichtende Direktvermarktung verschieben