Vollintegration und Kapazitätsmärkte gefährden EE

Strategische Reserve vorhalten

Um die Sicherheit der Stromversorgung auch bei drohenden Engpässen bei der Stromerzeugung oder im Übertragungsnetz gewährleisten zu können, sollte eine Strategische Reserve von einigen GW an preiswerten Kraftwerken vorgehalten werden. Diese Kraftwerke nehmen nicht am EOM teil, um keine Marktverfälschungen zu verursachen. Die Vorhaltung der Strategischen Reserve sollte marktwirtschaftlich organisiert werden. Ihr Einsatz sollte jedoch ausschließlich entsprechend den physikalischen Anforderungen zur Sicherstellung der Stromversorgung erfolgen. Dementsprechend ist die Reservekraftwerksverordnung zu novellieren und ihre Befristung aufzuheben.

Verpflichtende Direktvermarktung verschieben

Angesichts der Defizite des heutigen Strommarkts sollte die Verpflichtung zur Direktvermarktung verschoben werden. Falls das nicht erreichbar ist, sollte sie auf Großanlagen beschränkt werden. Für alle anderen Anlagen sollten weiterhin die Regelungen des EEG 2012, ggf. mit Anpassungen an die aktuellen Investitionskosten, gelten.

Dr.-Ing. Eike Schwarz gilt als profunder Kenner der Energiepolitik: Der studierte Physiker und Elektrotechniker befasste sich im Bundesforschungsministerium u.a. mit Grundsatzfragen der Kernforschung und Kerntechnik einschließlich des letzten Deutschen Atomprogramms und erstellte das Programm „Risiko- und Sicherheitsforschung“. Im Wirtschaftministerium NRW verfasste er 1984 federführend “Energiepolitik in NRW – Positionen und Perspektiven”, 1987 den “Bericht über den Übergang auf eine Energieversorgung ohne Kernenergie” und das “REN-Programm zur Förderung der rationellen Energieverwendung und unerschöpflichen Energiequellen mit Errichtung der Energieagentur NRW”; ab 1990 war er mitverantwortlich für die  Gestaltung des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt, Energie; 1992 verfasste er federführend den “Klimabericht Nordrhein-Westfalen” und  2002 die Studie „Technologische Innovation und Qualifizierung“. 2004 erarbeitete er Gesetzesvorschläge zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes für den Bundesverband Erneuerbare Energien; 2007 verfasste er für das BMU die Broschüre “Streitfall Kernenergie – Kann am Kernenergieausstieg trotz Klimaproblematik festgehalten werden, oder ist deswegen eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke notwendig?”
->Quelle: Eike Schwarz – Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt