Strom vom eigenen Dach oder aus Region senkt Kosten und erhöht Akzeptanz

Neue Publikation: Chancen und Herausforderungen bei Eigenverbrauch und regionaler Direktvermarktung von erneuerbarem Strom

Besitzer einer Solarstromanlage und Grünstromlieferanten sollen nach dem Willen der Bundesregierung für selbst verbrauchten oder regional vermarkteten Strom künftig die EEG-Umlage bezahlen. Bislang befreite der Gesetzgeber den so genannten Eigenstromverbrauch – auf verlangte für Ökostrom, der nicht über die Strombörse, sondern direkt an einen Grünstromhändler verkauft wurde, nur einen ermäßigter Satz. Für Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, eine logische Vorgehensweise. „Eigenverbrauch von Ökostrom und regionale Direktvermarktung haben den Vorteil, dass Strom dort verbraucht wird, wo er produziert wird. Beide dienen der dezentralen Energiewende und machen lange Transportwege überflüssig. Zudem erhöht der Strombezug von Anlagen aus der Region die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort“, betont Vohrer.

„Viele Eigenheimbesitzer haben den Wunsch, die Energiewende zu Hause selber zu machen und dabei auch noch ihre Stromkosten zu senken. Durch Eigenverbrauch sparen die Anlagenbesitzer mittlerweile mehr Geld ein, als sie mit der Einspeisevergütung ausbezahlt bekommen würden. Logisch, dass dadurch die EEG-Umlage für alle entlastet wird“, rechnet Vohrer vor. Nicht nur Privathaushalte, sondern auch viele Betriebe (Bild re.) machen sich mit Solarstrom, eigenen Windenergieanlagen oder mit Biogas von steigenden Energiekosten unabhängig. Erneuerbare-Energien-Branche und Verbraucherschützer fürchten daher, dass durch eine Belastung des Eigenstromverbrauchs mehr Strom in die öffentlichen Netze eingespeist würde. Dies könnte zum Anstieg der EEG-Umlage führen.

Neben eigenem Strom vom Dach bieten auch regionale Direktvermarktungsmodelle die Möglichkeit, Ökostrom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Die Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage geben dabei ihren Strom nicht gegen EEG-Vergütung ab, sondern verkaufen ihn direkt an regionale Verbraucher oder einen Grünstromhändler. Die Stromkunden erhalten einen Tarif, der häufig unter dem des Grundversorgers liegt. Dies ist möglich, da erneuerbarer Strom, der direkt an die Stromkunden geliefert wird, von einer ermäßigten EEG-Umlage profitiert. Im vorliegenden Kabinettsentwurf der EEG-Novelle ist dieses sog. Grünstromprivileg nicht mehr vorgesehen.

Ziel des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ (18/1304) ist es, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“. Weiter heißt es: „Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen.“
Zur Begrenzung der Kostensteigerung der von den Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage sollen der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. 2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.
Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom zunächst für bestimmte Neuanlagen verpflichtend werden. An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise“ beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine „ausgewogene“ Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Als wesentliches Ziel des Entwurfs wird formuliert, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.(hib)

„Privathaushalte mit Eigenstromverbrauch, der energieunabhängige Betrieb oder direkt gelieferter Ökostrom aus der Region haben viele Vorteile“, fasst Vohrer zusammen: „Die Anlagenbesitzer oder Stromkunden eines Direktvermarkters sparen Geld, schützen das Klima und entlasten die Netze. Zudem nehmen die direkt genutzten Ökostrommengen Druck aus dem Topf der EEG-Vergütungen, in den alle Verbraucher einzahlen. Hier greift also der von manchen erhobene Vorwurf der ‚Entsolidarisierung durch Eigenstromverbauch‘ zu kurz. Dieser trifft lediglich auf eigenverbrauchten Strom aus Kohle und Erdgas zu, wie er in der Industrie häufig anzutreffen ist.“

Die gesamte Darstellung der Diskussion über Chancen und Herausforderungen von Eigenverbrauch und regionaler Direktvermarktung von Ökostrom im neuen Hintergrundpapier der Agentur für Erneuerbare Energien: Renews Spezial, Nr. 70: „Eigenverbrauch und regionale Direktvermarktung von Ökostrom – Chancen und Herausforderungen“
->Quelle: AEE; hib;