EEG mit Geburtsfehler

„…vereinzelte…Verweisfehler…“

Erst vor wenigen Tagen vom Bundestag verabschiedet, muss das EEG schon wieder auf die Werkbank – sprich ins Parlament. Es sind nämlich Fehler entdeckt worden: Werden Biogasanlagen ohnehin nicht bevorzugt behandelt, so würden sie im neuen EEG von Förderkürzungen in nicht geplanter Höhe betroffen. Ein schnell gezimmerter Änderungsvorschlag soll jetzt Abhilfe schaffen.

Dieser liegt  pv magazine vor. Darin heißt es: „Durch den neu eingefügten Artikel 4 werden vereinzelte redaktionelle Fehler der EEG-Novelle bereinigt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verweisfehler, die im Zuge der Umnummerierung des EEG entstanden sind, sowie um Fehler in den hoch komplexen Übergangsbestimmungen, durch die nicht das tatsächlich gewollte Ziel erreicht worden ist. Diese Änderungen dienen daher insbesondere dazu, zu vermeiden, dass die EEG-Novelle unbeabsichtigt in den Anlagenbestand eingreift. Eine schnelle Behebung dieser Fehler ist für die Rechtssicherheit wichtig.“

Der Änderungsantrag solle im sogenannten „Omnibusverfahren“ eingebracht werden: Die Änderungen werden an ein anderes, kurz vor der Abstimmung stehendes Gesetz angehängt und sollen noch in dieser Woche verabschiedet werden. Die Zeit drängt, denn der Bundesrat soll schon am 11. 07.2014 über die EEG-Novelle beraten. Am 01.08. will die Bundesregierung die Reform – eigentlich-  in Kraft setzen.

Die Opposition fühlt sich durch diesen „Murks aus dem Hause Gabriel“ in ihrer Kritik bestätigt – kein Wunder.
Quelle: pv-magazine.de