Das neue EEG in Kürze

Bei Marktflaute sinkt Solarförderung künftig langsamer

Bei der künftigen Festlegung der Förderhöhe für PV-Neuanlagen wird von der Bundesregierung am Prinzip des „atmenden Deckels“ festgehalten. Je nach prognostizierter Marktgröße wird danach für PV-Neuanlagen die Förderhöhe für jeweils 20 Jahre fixiert. Wächst die Nachfrage nach Solarstromanlagen schneller als politisch erwünscht, sinkt die Förderung für Neuanlagen ebenfalls schneller. Schrumpft der Markt, sinkt die Förderung langsamer, um den PV-Markt in der Folge durch eine Verbesserung der Rentabilität wieder zu beleben.

Der BSW-Solar hatte sich für eine Optimierung dieses Auffangmechanismus eingesetzt, um den aktuellen Marktrückgang zu stoppen. Dabei erzielte er einen Teilerfolg. Der Fördersatz für Neuanlagen nimmt monatlich bei anhaltender Marktflaute künftig nur noch leicht ab, bleibt stabil oder wird bei starkem Rückgang des PV-Zubaus zeitversetzt angehoben. So sinkt zum Beispiel bei einem Marktvolumen von jährlich 2,4 bis 2,6 GW der Fördersatz für PV-Neuanlagen künftig nur noch halb so schnell wie bisher (um 0,5 statt 1 Prozent monatlich).

Keine „Sonnensteuer“ für bestehende Eigenversorgungsanlagen und Sonnenheizungen

Die rund 1,4 Millionen PV-Anlagen in Deutschland, die bereits vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Anlagenleistung darf dadurch um höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Solaranlagen zur Wärmeerzeugung fallen nicht unter das EEG und müssen demnach auch keine Ökostrom-Umlage entrichten. Sonnenheizungen bleiben weiter abgabenfrei.

Grünstromvermarktung unter neuen Vorzeichen

Bisher galt für Ökostrom bei der lokalen Direktlieferung eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage: Der Gesetzgeber streicht diese Regelung. „Das erschwert die regionale Versorgung von Mietern mit Ökostrom“, kommentiert BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Auf den letzten Metern wurde noch eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen, die dem Gesetzgeber hier Nachbesserungen ermöglicht. „Es ist nicht einsehbar, warum Mieter schlechter gestellt werden als Eigenheimbesitzer, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Schließlich gilt es, die Energiewende endlich auch in die Innenstädte zu tragen“, fordert Körnig.
->Quelle(n): solarwirtschaft.de; BSW-Merkblatt; Übersichtstabellen Einspeisevergütung und Marktprämie; solarwirtschaft.de/geschaeftsmodelle-pv; solartechnikberater.de