EEG-Novelle in Kraft – BDI-Kritik

Am 24.07.2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Grillo: Kosten steigen weiter

Nachdem die EEG-Novelle in der Ausgabe des Bundesgesetzblatts vom 24.07.2014 veröffentlicht und zuvor von der EU-Kommission in Brüssel notifiziert worden ist, da sie im Einklang mit den eigenen Beihilferichtlinien stehe, ist die letzte formale Bedingung erfüllt, und das Gesetz tritt zum 01.08.2014 in Kraft. Am 21.07.2014 hatte es Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet. Der BDI warnte wieder einmal vor weiter steigenden Kosten.

Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der PV-Branche und -betreiber dürfte „die Belastung des Eigenverbrauchs mit einer anteiligen EEG-Umlage sein. Die Bagatellgrenze wird bei maximal zehn Kilowatt gezogen. Auch bei der Direktvermarktung ändert sich mit der EEG-Novelle einiges. So gibt es für alle Photovoltaik-Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Direktvermarktung“, schreibt Sandra Enkhardt im pv magazine. Ab Januar betreffe das alle PV-Anlagen ab 100 kW Leistung.

Allerdings sei mit der EEG-Novelle auch eine leichte Anhebung der Einspeisevergütungen für Neuanlagen vorgesehen: „Im Fall der verpflichtenden Direktvermarktung wird für PV-Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt-Leistung der Einspeisetarif von 9,23 Ct/kWh gezahlt. Darin enthalten ist eine Kompensation für den Managementaufwand von 0,4 Ct/kWh sowie die Kompensation der Eigenverbrauchsbelastung von 0,3 Ct/kWh. Auch die Solarförderung für die kleineren PV-Anlagen steigt im Fall der Direktvermarktung etwas an. Die Einspeisevergütung wird  je nach Anlagengröße zwischen 11,49 und 13,15 Ct/kWh liegen.“ Feste Einspeisetarife liegen nunmehr zwischen 8,83 und 12,75 Ct/kWh. Die EEG-Reform ändert zudem die monatliche Degression. Der Basiswert liegt bei 0,5 Prozent, sofern der im Betrachtungszeitraum relevante PV-Zubau zwischen 2400 und 2600 Megawatt liegt.

Die tiefstgreifende Änderung sei – so Sanda Enkhardt – die Abschaffung des solaren Grünstromprivilegs. Dies betreffe auch Bestandsanlagen. Damit würden künftig 100 Prozent EEG-Umlage fällig, wenn Solarstrom an Dritte geliefert werde. Momentan sind dies 6,24 Cent je Kilowattstunde.