EEG-Umlage verfassungswidrig?

EEG-Umlage: Drechsel zieht vors Verfassungsgericht

Der Textilveredler Drechsel aus dem oberfränkischen Selb hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs eingereicht. Dieser hatte mit Urteil vom 25.06.2014 die Klage des Unternehmens gegen die Zahlung der EEG-Umlage abgewiesen. Die Drechsel GmbH klagt stellvertretend für die gesamte Textilbranche und wird dabei vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m) unterstützt.

Während der Bundesgerichtshof die EEG-Umlage in seiner Urteilsbegründung als nicht verfassungswidrig einstufte, da sie nicht dem Staat, sondern Energieunternehmen zugute komme, ist man auf Seiten der Texil- und Modeindustrie entgegengesetzter Meinung. Schließlich sei die Höhe der Abgaben gesetzlich festgelegt. Für die Energieversorger bleibe gar keine andere Möglichkeit, als die Umlage über die Kunden zu refinanzieren.

„Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Erneuerbare Energie-Anlagen werden darin ausschließlich über den Strompreis finanziert“, sagt Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverbandes. Für viele deutsche Textilunternehmen sei dies ein immenser Nachteil im internationalen Wettbewerb. Die Art der Förderung Erneuerbarer Energien sei zudem in der Sache falsch und ungerecht.

Eine Entscheidung ist Anfang 2015 zu erwarten.
->Quelle(n): textilwirtschaft.de; tvd.de; solarify.eu