EU genehmigt Briten-AKW

Milliardenzuschüsse auf 35 Jahre

Die EU-Kommission hat die Förderung von Bau und Betrieb zweier Reaktoren des neuen britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C 75 km südwestlich von Bristol als mit dem EU-Beihilferecht vereinbar eingestuft und die Zahlung von Einspeisetarifen für den geplanten Neubau  genehmigt. Damit wird der britischen Regierung eine staatliche Garantie für die Finanzierung sowie eine Einspeisevergütung in Höhe von 92,5 Pfund/MWh (das entspricht heute ca. 11,8 Cent/kWh) mit vollem Inflationsausgleich für 35 Jahre zugestanden.

Solarify vergleicht: In Deutschland bekommen große Wind- und Solarenergieanlagen nach dem EEG viel niedrigere Vergütungen, nur über 20 Jahre und ohne Inflationsausgleich. Das heißt, die Kosten für die Stromerzeugung aus den neuen britischen Atomreaktoren belaufen sich insgesamt auf mindestens das Doppelte (vgl. z.B. Prognos AG, 2014: http://bit.ly/1nebYVv).

Investor EdF und die chinesischen Partnerunternehmen CGN und CNNC hatten die EU-Subventionen zur Bedingung gemacht, da das milliardenschwere Projekt ohne die Unterstützung von Anfang an Verluste gemacht hätte. Großbritannien habe im Laufe des Beihilfeverfahrens zugesagt, die Bedingungen der Projektfinanzierung zu ändern. „Mit diesen Änderungen wird die staatliche Beihilfe in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen, und es werden übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden“, begründete Brüssel die Genehmigung.

„Die Förderung sieht vor, dass mittels eines so genannten Differenzvertrags, der dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley Point über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleistet werden. Zudem kommt der Betreiber in den Genuss einer staatlichen Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die er auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufnimmt, wie die EU-Kommission schreibt. Es werde auch eine staatliche Bürgschaft für sämtliche Darlehen für den Betreiber EDF geben, zumindest jener, die er auf Finanzmärkten zu den Bau aufnehme“, erklärt Sandra Enkhardt auf pv-magazine die Finanzierung.

In einer Erklärung der EU-Kommission heißt es dazu: „Im Verlauf der Untersuchung konnten die britischen Behörden nachweisen, dass mit der Beihilfemaßnahme ein echtes Marktversagen behoben wird, und die anfänglichen Zweifel der Kommission ausräumen. Insbesondere könnten die Projektträger aufgrund der beispiellosen Art und Tragweite des Projekts nicht die erforderlichen Finanzmittel beschaffen“.

Und weiter: „Die folgenden Änderungen sorgen dafür, dass wettbewerbsverzerrende Auswirkungen der Beihilfe verringert werden und den Verbrauchern im Vereinigten Königreich Vorteile entstehen:

  • Im Hinblick auf die staatliche Darlehensbürgschaft stellte die Kommission fest, dass die Bürgschaftsgebühr, die der Betreiber an das britische Finanzministerium zahlen sollte, für ein Vorhaben mit diesem Risikoprofil zu niedrig war. Die Bürgschaftsgebühr wurde daher beträchtlich angehoben. Infolge dieser Anhebung wird die Beihilfe um mehr als 1 Mrd. GBP (rund 1,3 Mrd. EUR) geringer ausfallen, und dem britischen Finanzministerium entsteht ein entsprechender Gewinn.
  • Darüber hinaus kommen auf Betreiben der Kommission die mit dem Projekt erwirtschafteten Gewinne stärker den britischen Verbrauchern zugute: Sobald die Gesamtgewinne des Betreibers (Kapitalrendite) höher ausfallen als der zum Zeitpunkt des Beschlusses geschätzte Wert, werden sie mit der Behörde geteilt, die die Unterstützung gewährt. Des Weiteren ist im Beschluss ein zweiter, höherer Schwellenwert festgelegt, ab dem die Behörde mehr als die Hälfte der Gewinne erhält. Diese Gewinne kommen auch den Verbrauchern des Vereinigten Königreichs zugute, da die Preisstützung, die die Behörde dem Betreiber gewährt (der so genannte Basispreis), entsprechend gesenkt wird. So wird sich eine Erhöhung der Gewinnspanne um nur einen Prozentpunkt in einer Einsparung von mehr als 1,2 Mrd. GBP (rund 1,5 Mrd. EUR) niederschlagen. Dieser Gewinnteilungsmechanismus wird nicht nur für die ursprünglich vorgesehene Dauer von 35 Jahren, sondern auf Ersuchen der Kommission für die gesamte Laufzeit des Projekts, d. h. 60 Jahre, angewandt. Falls die Baukosten geringer ausfallen als erwartet, sollen diese Einsparungen ebenfalls umgelegt werden.“

Laut Erklärung der EU-Kommission erfordert „die Finanzierung des neuen Kernkraftwerks Hinkley Point C  eine Fremdfinanzierung in Höhe von 17 Mrd. GBP (rund 21,6 Mrd. EUR), und das Gesamtkapital wird sich auf ungefähr 34 Mrd. GBP (rund 43 Mrd. EUR) belaufen. Die Baukosten werden auf 24,5 Mrd. GBP (rund 31,2 Mrd. EUR) geschätzt. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen, und die erwartete Lebensdauer beträgt 60 Jahre. Die beiden Reaktoren sollen insgesamt 3,3 GW Strom erzeugen (7 % der britischen Elektrizitätsproduktion)“.

Wenn der Preis des Atomstroms die Wahrheit abbilden würde, wenn die (völlig ungeklärte) terrorsichere Entsorgung auf Tausende von Jahren und das allgemeine Risiko (Versicherung) eingepreist würde, käme eine Kilowattstunde Atomstrom auf etwa 60 (in Worten „sechzig“) Euro – das Ergebnis der Berechnungen eines Versicherungsverbands. Solarify meint: Kein weiterer Kommentar nötig.