Agora: EEG 3.0

EE-Ausbau und Systemdienlichkeit durch eigenständige Vermarktung und Kapazitätszahlungen

Einen Vorschlag für eine grundlegende Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellt Agora Energiewende zur Diskussion: Demnach sollen Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig nicht mehr je produzierte Kilowattstunde Strom, sondern für die installierte betriebsbereite Kapazität vergütet werden. Denn die bisherige Art der Förderung hat dazu geführt, dass Wind- und Solaranlagen nicht so gebaut und betrieben werden, dass sie optimal mit dem Stromsystem harmonieren.

Wenn es nach Agora geht, sollen sich die Vergütungen stattdessen vor allem am Wert der Anlagen für das Stromsystem bemessen. Sie sollen sich daher aus zwei Quellen speisen: Zum einen aus den durch den Stromverkauf erzielten Erlösen. Zum anderen soll die Leistungsbereitschaft der Anlagen – die so genannte Kapazität – vergütet werden. Dazu sollen fixe jährliche Zahlungen eingeführt werden. Das System ist dabei so aufgebaut, dass sowohl Über- als auch Unterförderungen verhindert werden.

Systemdienlichkeit wird wichtig

„Nach der EEG-Novelle 2014 ist vor der EEG-Novelle 2016. Das nächste EEG wird für Anlagen gelten, die weit über 2030 hinaus unser Stromsystem prägen. In diesem Zeitraum werden die Erneuerbaren Energien ihren Anteil am Strommix auf 50 Prozent steigern und zur dominanten Stromerzeugungsform werden. Systemdienliche Auslegung und Betrieb der Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden daher zentral, sonst steigen die Gesamtsystemkosten“, sagte Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.

Kombination aus Kapazitätszahlungen und Einnahmen aus Stromverkauf

Die Umstellung vom bisherigen Vergütungssystem für Ökostrom mit der gleitenden Marktprämie – variabler Zahlungen je Kilowattstunde – wird der Studie zufolge nötig, um die nächste Phase beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bewältigen. Die vorgeschlagene Kombination aus Kapazitätszahlungen und Einnahmen aus dem Stromverkauf soll den Anlagenbetreibern ähnliche Investitionssicherheit wie das aktuelle EEG bieten, gleichzeitig aber aber auch dazu anspornen, die Anlagen bestmöglich in das Stromsystem zu integrieren.

Die neue Vergütungsregel soll zunächst nur für große Anlagen gelten. Für kleinere Kraftwerke – wie vor allem Bürgerenergieprojekte – empfehlen die Autoren der Studie Sonderregeln, um auch in diesem Segment weiterhin einen kontinuierlichen Zubau zu ermöglichen.

„Erneuerbare Energien-Anlagen sollen ab 2017 für die Bereitstellung von Leistung eine Prämie erhalten anstatt wie bisher für die erzeugte Kilowattstunde Strom. Honoriert wird so vor allem die „systemdienliche“ Erzeugung von erneuerbarem Strom. Mit dem neuen Modell soll einerseits ein verlässlicher Zahlungsstrom zur Refinanzierung von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien entstehen. Zum anderen werden systematische und stärkere Anreize gesetzt, diese Anlagen so auszulegen und zu betreiben, dass sich ein kostengünstigeres Stromsystem auf Basis erneuerbarer Energien herausbildet. Diese und weitere Ideen, wie die Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2017 gefördert werden sollen, präsentiert das Öko-Institut in einer Studie im Auftrag von Agora Energiewende.“ (Kurzfassung auf oeko.de)

„Auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign“

Die unter dem Titel „Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 – Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign“ erschienene Studie wurde vom Öko-Institut im Auftrag von Agora Energiewende erarbeitet. „Wir brauchen einen langfristig stabilen Investitionsrahmen für den notwendigen Erneuerbare-Energien-Ausbau. Die Diskussion darüber muss jetzt beginnen und darf sich nicht allein auf die Frage des Designs von Ausschreibungen beschränken“, sagte Graichen. „In diesem Sinne möchten wir unsere Studie als Diskussionsvorschlag zur Rolle der Erneuerbaren Energien in einem künftigen Marktdesign verstanden wissen.“

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