Fracking weiterhin verboten

Nur zu wissenschaftlichen Zwecken und nur unterhalb von 3.000 Metern

Fracking, die Gewinnung von Gas und Öl aus tiefen porösen Gesteinsschichten unter Druck, soll in Deutschland wie bisher nur zu wissenschaftlichen Zwecken und auch nur in mehr als 3.000 Metern Tiefe möglich sein. Das versicherte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in einem Deutschlandfunk-Interview mit Friedbert Meurer. Und weiter: Daran werde auch die jetzt eingesetzte Expertenkommission nichts ändern. Die Experten könnten allenfalls Empfehlungen aussprechen.

Zuständig für die Genehmigungen seien letztlich die örtlichen Wasserschutz- und Bergbaubehörden. Der Naturschutz sei dabei höchstes Gut. Die neue Kommission bündele lediglich den Sachverstand und die wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es könne daraus kein Anspruch auf Genehmigung abgeleitet werden. Weil irgendwann einmal feststehen könnte, dass Fracking völlig unbedenklich für die Umwelt sei, könne man es jetzt nicht dauerhaft verbieten.

Zitate aus dem Interview:

Generell wird das Fracken mit umwelttoxischen Stoffen verboten. So hatten wir das auch in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt und dieses Verbot ist absolut unbefristet. Man wird also keinerlei irgendwie wassergefährdende Stoffe einsetzen dürfen, auch nicht bei Probebohrungen.“

„Diese Expertenkommission, die wir vorgesehen haben, soll den breiten wissenschaftlichen Sachverstand in der Bundesrepublik bündeln. Nur wenn diese Kommission mehrheitlich die Unbedenklichkeit genau dieser geologischen Formation tatsächlich bestätigt, dann könnten die Genehmigungsbehörden genehmigen, sie müssen aber nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Genehmigung, selbst wenn diese Expertenkommission zu dem Schluss käme, dass es unbedenklich sei.“

„Es ist natürlich nicht vollkommen ausgeschlossen, dass es irgendwann soweit kommt. Zu diesem Zweck gibt es ja auch wissenschaftlich fundierte Probebohrungen. Es ist schon so, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht einfach irgendwas auf alle Zeiten verbieten können, denn wir müssen schon den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten.“

„Es gibt keinen Druck von den Energiekonzernen auf mich. Wir mussten uns natürlich verständigen innerhalb der Koalition, und ich habe mich damit durchgesetzt, dass das Fracking verboten ist. Es gab keinen Druck durch den Wirtschaftsminister.“

->Quelle: deutschlandfunk.de