Novelle des Marktanreizprogramms vorgelegt

Gabriel: Neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt

Das BMWi hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt. Der BEE begrüßt die neuen Maßstäbe für die Heizungsbranche.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Novelle des Marktanreizprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.“

Jährlich mehr als 300 Mio. Euro

Mit einem Volumen von mehr als 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Die Reform reagiert durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 %. Die Novelle des MAP ist daher erforderlich, um das ambitionierte Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14 % Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen.

Folgt: Bundesverband Erneuerbare Energie: MAP-Förderung deutlich verbessert