B90/Grüne: CO2-Limits ins Grundgesetz

Obergrenze für Kohlendioxidausstoß

Anton Hofreiter, einer der beiden Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Engagement von der schwarz-roten Bundesregierung: „Deutschland muss stärker eine Vorreiterrolle einnehmen und international Maßstäbe beim Klimaschutz setzen,“ sagte er der Welt mit Blick auf den G-7-Gipfel und schlug einen radikalen Schritt vor: Obergrenzen für den Kohlendioxidausstoß im Grundgesetz zu verankern. Verbindliche Obergrenzen könnten ähnlich wie die Schuldenbremse eingerichtet werden, die bereits im Grundgesetz stehe.

„Dazu brauchen wir ein Klimaschutzgesetz, wir brauchen eine CO2-Bremse“, sagte Hofreiter. Im Vergleich zur Schuldenbremse sei der Verlust an Lebensgrundlagen „noch dramatischer als das Anhäufen von Schulden“. Daher könne er sich vorstellen, „das beim Klimaschutz mit verbindlichen Obergrenzen für den Kohlendioxidausstoß ähnlich zu machen“. Mit der Schuldenbremse sei dies bereits gelungen. Einige Länder in der EU hätten nachgezogen und ebenfalls Höchstgrenzen für die Neuverschuldung festgelegt.

Der Streit zwischen Regierung und Grünen und innerhalb der Regierung über den CO2-Ausstoß hatte sich zuletzt in der Debatte um die Einführung einer Klimaabgabe für ältere Kohlekraftwerke verschärft. Die Abgabe soll deutsche Klimaziel einhalten helfen, damit bis 2020 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 40 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 erreicht werden kann.

Mit seiner Forderung nach einer CO2-Obergrenze treibt Hofreiter diese Auseinandersetzung „über den Klimaschutz auf eine neue Eskalationsstufe“, schreibt die Welt. Denn die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse haben Kanzlerin Merkel und ihre Mitstreiter stets als historisches Prestigeobjekt und Zukunftsprojekt zur Entlastung künftiger Generationen hervorgehoben. Nun versuchen die Grünen, mit der gleichen Argumentation ein ähnliches Vorhaben zum Klimaschutz durchzusetzen.

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