108 Mrd. € Subventionen für Hinkley Point C

Neue Zahlen von Greenpeace Energy zu Klage gegen britische Atombeihilfen: 4x teurer

Nach neuen Berechnungen im Auftrag von Greenpeace Energy wird die Subventionierung des geplanten britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C deutlich teurer. Laut einer Kurzanalyse von Energy Brainpool summieren sich allein die staatlich garantierten Vergütungszahlungen für das AKW während der Förderzeit von 35 Jahren auf rund 108 Milliarden Euro. Dies ist viermal so viel wie bislang bekannt und dürfte nach Einschätzung von Greenpeace Energy den Strommarkt in Europa spürbar verzerren.

Zusammen mit anderen Unternehmen wird der Ökostromanbieter deshalb Anfang Juli Klage gegen die EU-Kommission einreichen, weil diese die Milliarden-Beihilfen für Hinkley Point C genehmigt hat. Österreich hat am 23.06.2015 ebenfalls eine Klage dagegen ankündigt.

„Wir begrüßen es, dass Österreich als klagender Staat vorangeht“, sagt Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann, „zugleich fordern wir auch die deutsche Bundesregierung noch einmal nachdrücklich auf, sich ebenfalls juristisch gegen die Beihilfen für Hinkley Point C zu engagieren, um die Energiewende hierzulande vor hochsubventioniertem Atomstrom zu schützen.“ Die Klägergemeinschaft der Unternehmen will  verhindern, dass die hohen Subventionen für das britische AKW den Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt zugunsten der Atomenergie verzerren. Zudem könnte das britische Beihilfemodell als Türöffner für weitere AKW-Projekte in Europa dienen.

„Wir können nicht hinnehmen, dass milliardenschwere Atombeihilfen in Großbritannien auch den Strommarkt in Deutschland beeinflussen und sogar den Ausbau erneuerbarer Energien spürbar behindern können“, sagt Sönke Tangermann. Bereits im März hatte Greenpeace Energy in einem Gutachten negative Auswirkungen von Hinkley Point C auf den deutschen Energiemarkt belegt.

Marktverzerrung befürchtet

Durch den grenzüberschreitenden Stromhandel würde danach mit Hinkley Point C auch hierzulande der Großhandelspreis für so genannten Börsen-Graustrom, der auch Atomstrom enthält, sinken. Dies benachteiligt engagierte Ökostromanbieter und Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und kann für einzelne Anbieter pro Jahr Einbußen im fünf- bis sechsstelligen Bereich bedeuten. Diese Wirkungen vervielfachen sich, wenn wie geplant die grenzüberschreitenden Stromleitungen in der EU massiv ausgebaut werden und zudem andere europäische Länder das britische Beihilfemodell übernehmen, um eigene AKW-Projekte zu realisieren.

„Während in Deutschland die Förderung von erneuerbaren Energien zurückgeschraubt wird und für immer mehr Anlagen ausläuft, soll ausgerechnet die gefährliche und überholte Atomtechnik ein Beihilfepaket erhalten, das jegliche Ökostrom-Förderung weit übertrifft“, so Tangermann. So soll allein der Bau von Hinkley Point C mit staatlichen Kreditgarantien in Höhe von umgerechnet mehr als 20 Milliarden Euro abgesichert werden. Zudem will Großbritannien dem AKW-Betreiber Électricité de France (EdF) für 35 Jahre eine Garantievergütung für den dort produzierten Atomstrom zahlen. Diese Vergütung liegt weit über dem Marktpreis, soll jährlich an die Inflation angepasst werden und summiert sich dadurch laut Energy Brainpool auf insgesamt 108 Milliarden Euro über den gesamten Förderzeitraum. Hinzu dürften noch weitere Kosten für den Steuerzahler kommen, die für die Endlagerung von Atommüll, den späteren Rückbau der Anlage sowie bei möglichen Störfällen entstehen können.

Bankrotterklärung der Atomindustrie

„Dass ein einzelnes Atomkraftwerk mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus dem öffentlichen Haushalt alimentiert werden muss, kommt einer Bankrotterklärung der Atomindustrie gleich“, sagt Sönke Tangermann. „Hier liegt eindeutig das Versagen einer zugleich gefährlichen und unwirtschaftlichen Technologie vor – und kein allgemeines Marktversagen, das Beihilfen rechtfertigen würde, wie von der EU-Kommission behauptet.“

Die Kommission hatte die Beihilfen für Hinkley Point C im Oktober 2014 genehmigt. Ende April wurde die Genehmigung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist damit rechtsgültig. Zugleich begann mit der Veröffentlichung eine achtwöchige Frist, innerhalb derer dritte Parteien Nichtigkeitsklagen gegen die Beihilfeentscheidung vor dem Europäischen Gericht, einer Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), einreichen können.

Noch vor der Sommerpause will der Deutsche Bundestag zudem über eine Klage Deutschlands entscheiden. Greenpeace Energy ruft die Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb noch bis zum 30.06.2015 im Rahmen einer Mailing-Aktion auf, Bundestagsabgeordnete zum Votum gegen die Beihilfen für Hinkley Point C zu bewegen.

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