Biosprit mindert 60 % Treibhausgase

Nabisy-Datenbank*) bestätigt erwarteten Wettbewerb bei Reduzierung von Treibhausgasen

Mit einer durchschnittlichen Treibhausgaseinsparung von 60 Prozent im Vergleich zu fossilem Kraftstoff beginnt in Deutschland die Einführung der Treibhausgasminderungspflicht. Dies – teilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit – sei das Ergebnis einer Auswertung der im ersten Quartal 2015 in Nabisy eingestellten Nachhaltigkeitsnachweise hinsichtlich der darin ausgewiesenen Treibhausgas (THG) – Emissionen.

Die aus den angegebenen Emissionen berechneten THG – Einsparungen wurden denen aus dem ersten Quartal 2014 gegenüber gestellt. In der Grafik wurden jeweils die geringste, die höchste sowie die gewichtete mittlere Einsparung aller in beiden Vergleichsperioden eingestellten Nachweise visualisiert.

Die Grafik zeigt eine unterschiedliche Entwicklung bei Minimal- und Maximaleinsparung. Während die geringste Minderung bei Biomethan sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um 18,5 Prozentpunkte auf 69,09 % erhöhte, blieb sie bei den drei anderen Biokraftstoffarten Pflanzenöl, Biodiesel (FAME) und Bioethanol auf Vorjahresniveau bei 35,5%.

Bio und Wind in Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Die bei Herstellung (Anbau des Rohstoffs, Transport und Konversion) dieser flüssigen Biokraftstoffe entstandenen THG – Emissionen wurden anhand von Standardwerten zum Teil aber auch anhand von tatsächlich gemessenen berechnet. Es wird erwartet, dass Biokraftstoffmengen, für die im Nachhaltigkeitsnachweis eine eher geringe THG-Einsparung ausgewiesen ist in erster Linie in anderen Mitgliedstaaten Verwendung finden.

Die Betrachtung des maximalen Einsparungswertes lässt erkennen, dass weitere Anstrengungen unternommen wurden, um bessere Einsparungswerte zu erzielen. Bei Bioethanol erhöhte sich der Höchstwert um 23, bei Pflanzenöl um 10,8 bei FAME um 5,3 und bei Biomethan um 0,3 Prozentpunkte.

Die im Diagramm mit „Durchschnitt“ bezeichneten Balken stellen das gewichtete Mittel der THG – Minderung der in den Vergleichszeiträumen eingestellten Nachhaltigkeitsnachweise dar. Hier zeigt sich, dass die ab 2017 geltende Mindesteinsparung in Höhe von 50 % gegenüber dem fossilen Vergleichswert (83,8 g CO2 eq / MJ) bereits heute weitgehend erreicht wird.

[*) Nabisy – Nachhaltige-Biomasse-System – Im Biokraftstoffbereich müssen in Deutschland nach den Vorgaben der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise für die Anrechnung auf die der Biokraftstoffquote bei der Zollverwaltung vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz. Ebenso können die Anlagenbetreiber im Biostrombereich nur noch dann eine Vergütung vom Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekommen, wenn sie ihm Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise vorlegen. Mit nabisy können Nachhaltigkeits-Teilnachweise beantragt werden. Anträge können von Inhabern von Nachhaltigkeitsnachweisen oder Nachhaltigkeits-Teilnachweisen gestellt werden.

Quelle: ble.de