Offshore-Haftungsumlage 2016: 0,04 ct/kWh

Offshore-Netzausbau auf Kurs: Mehr Ausbau, geringe Haftungsumlage  

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und TenneT haben in Nord- und Ostsee bereits Offshore-Anbindungsleitungen mit einer Kapazität von mehr als 4,6 GW fertiggestellt. Das bringe „uns dem EEG-Ausbauziel von 6,5 GW Windenergie-Leistung auf See bis 2020 ein gutes Stück näher“ – erläutert eine Pressemitteilung aus dem BMWi. Gleichzeitig stabilisiere sich die Offshore-Haftungsumlage 2016 für Haushaltskunden bei 0,04 ct/kWh.

Staatssekretär Baake dazu: „Wir kommen beim Ausbau der Offshore-Anbindungen sehr gut voran. Die Phase der Verzögerungen beim Netzausbau auf See ist vorbei. Dies zeigt auch die stabile Haftungsumlage. Jetzt gilt es, die künftigen Ausschreibungen für Offshore-Windparks so zu gestalten, dass der Ausbau von Netzen und Windparks synchronisiert wird und wir unsere Ausbauziele kosteneffizient erreichen.“

Ende 2012 wurde mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) ein transparentes Verfahren geschaffen, um den Ausbau der Windenergie auf See und der Offshore-Anbindungsleitungen besser zu koordinieren und effizient zu gestalten. Der O-NEP legt den Bedarf an Anbindungsleitungen fest und ermittelt die zeitliche Reihenfolge, in der die jeweiligen Offshore-Windpark-Cluster an das Festland-Netz angebunden werden. Er wird wie der Netzentwicklungsplan durch die Übertragungsnetzbetreiber erstellt und nach öffentlichen Konsultationsverfahren durch die Bundesnetzagentur bestätigt.

Mit der ebenfalls eingeführten Offshore-Haftungsumlage können Entschädigungszahlungen für Verzögerungen, Störungen oder Wartungen durch die Übertragungsnetzbetreiber je nach dem Grad eigenen Verschuldens teilweise auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Die Umlage ist für Haushalte auf 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Höhe der Offshore-Haftungsumlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und von der Bundesnetzagentur kontrolliert.

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