TRANSFORM-Initiative: Eckpunkte für COP21

4. Klimaresilienz – Anpassung, Risikominderung und Schadensbewältigung

TRANSFORM erachtet es als Gebot der Gerechtigkeit, dass Länder des globalen Südens, insbesondere Länder mit niedrigem und niedrigem mittleren Pro-Kopf-Einkommen (d.h. <4125 USD pro Jahr) sowie kleine Inselstaaten, unterstützt werden, gemäß dem vereinbarten Langfristziel sowie der „SDGs“ einen Entwicklungsweg einzuschlagen, der die Klimaresilienz erhöht und auf die Nutzung erneuerbarer Energien sowie auf Energie- und Rohstoffeffizienz setzt.

Die Umsetzung des Klimaresilienzziels sollte gefördert werden durch die Verpflichtung aller Staaten auf die Entwicklung, Umsetzung – und im Falle der reicheren Länder auf finanzielle und technische Unterstützung – von Nationalen Klimaanpassungsplänen (National Adaptation Plans, NAPs). Systematische Klimarisikoanalysen sowie der Ausbau des Risikomanagements inklusive von Frühwarnsystemen sollten fester Bestandteil sein. Eine regelmäßige nationale Berichterstattung sowie aktuelle Analysen der zu erwartenden Klimarisiken und des Unterstützungsbedarfs sollten Grundlage der Überprüfung der Zielerreichung durch die Vertragsstaatenkonferenz in fünfjährigen Zyklen sein.

Im Abkommen sollten der Inhalt des bereits beschlossene „Cancún Adaptation Framework“[4] bestätigt und bestehende Institutionen wie das „Adaptation Committee“ sowie Leitprinzipien wie die Priorisierung besonders betroffener Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften gestärkt werden. Vertragsstaaten sollten hierfür geeignete Rahmenbedingungen schaffen.

Das Abkommen sollte klimabedingte Schäden und Verluste als gemeinsame Herausforderung anerkennen und den betroffenen Staaten solidarische Unterstützung bei deren Bewältigung zusichern. Der bestehende Internationale Warschau-Mechanismus (WIM)[5] sollte im Abkommen bestätigt und seine Stärkung durch eine COP-Entscheidung beschlossen werden. Ein wichtiges Thema ist Klima und Flucht: Ein besseres Verständnis klimabedingter Migration zu schaffen und die diesbezügliche Zusammenarbeit zu fördern, gehört zwar zu den Aufgaben des WIM, aber eine weitere Stärkung dieses Arbeitsfeldes durch COP 21 ist angesichts der ungelösten Flüchtlingsproblematik dringend erforderlich.

Die G7-Klimaversicherungsinitiative und weitere Initiativen zur Stärkung von Klimaresilienz und Risikominderung mit besonderem Schwerpunkt auf den verwundbarsten Ländern sollten in die Lima-Paris-Action Agenda aufgenommen und von wirtschaftlich leistungsstarken Ländern verstärkt gefördert werden.

5. Klimafinanzierung

TRANSFORM erachtet eine belastbare Zusicherung der Industriestaaten, dass die in Kopenhagen bis 2020 versprochenen 100 Milliarden US-Dollar an jährlicher Klimafinanzierung für Entwicklungsländer erbracht werden, als weiteres Kernelement des Pariser Klimapaketes. Hierfür müssen ein Fahrplan sowie mehr Klarheit über Finanzierungsquellen und -kanäle, die Beiträge der einzelnen Länder sowie die Rolle von Entwicklungsbanken bei der Klimafinanzierung einschließlich entsprechender Anrechnungsregeln und sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Leitplanken erzielt werden.

Darüber hinaus sollten im Abkommen selbst ein weiterer Zuwachs an verlässlicher Klimafinanzierung für Entwicklungsländer, insbesondere für Länder mit niedrigem und niedrigem mittleren Einkommen sowie andere vulnerable Staaten, aus öffentlichen Mitteln sowie seitens der Entwicklungsbanken vereinbart werden. Vor allem diese Länder und insbesondere der Anpassungsbereich sind auch künftig stark auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln angewiesen. Hierzu sollten neben den Industrieländern, deren Verpflichtung zur Unterstützung fortbesteht, spätestens ab 2020 verstärkt auch andere einkommensstarke Länder beitragen, insbesondere solche mit hohen Pro-Kopf-Emissionen auf dem Niveau von Industrieländern oder darüber.

Zudem sollte das Abkommen dazu beitragen, durch entsprechende Regeln und Berichtspflichten eine verbesserte Transparenz und Rechenschaftslegung bei der Klimafinanzierung zu bewirken. So sollten alle Vertragsstaaten periodisch und nach einem einheitlichen Schema über die erbrachte Klimafinanzierung informieren und eine Mittelplanung für die Folgejahre vorlegen. Im Abgleich mit Berichten aus Nehmerländern über verwendete Mittel und einer Bedarfsvorschau können so Transparenz, Verlässlichkeit und Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mittel gesteigert werden.

Damit die Transformation des globalen Energie- und Wirtschaftssystems gelingen kann, müssen zum einen fossile Subventionen weltweit und zeitnah abgebaut werden. Für die Transformation müssen zudem nicht nur hohe Milliardenbeträge an öffentlichen Mitteln mobilisiert, sondern vor allem auch vielfach höhere Investitionen der privaten Kapitalgeber auf erneuerbare Energien, Energie- und Ressourceneffizienz umgelenkt werden. Dafür bedarf es neben innovativen Vorreitern entsprechender Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für Erneuerbare Energien und Energieeinsparung. Die Lima-Paris-Action-Agenda sollte entsprechende Initiativen fördern, und die Vertragsstaaten sollten sich in ihren INDCs auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen verpflichten.

6. Zusammenarbeit, Austausch und Kapazitätsaufbau vertiefen

TRANSFORM fordert auf zu verstärkter Zusammenarbeit, zu mehr Austausch und zur Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten vor allem in Entwicklungsländern. Die Transformation kann nur gelingen, wenn die internationale Kooperation weit über vertragliche Verpflichtungen hinaus von einer neuen Qualität der Zusammenarbeit geprägt ist.

Vorreiterallianzen ambitionierter Staaten oder anderer „Stakeholder“ wie Städte, Regionen, Gemeinden, Unternehmen, Universitäten, NGOs oder anderer Akteure können hierbei eine zentrale Rolle als Wegbereiter spielen und neue Entwicklungschancen für alle Beteiligten eröffnen. Paris kann hierfür eine Plattform bieten, die über die Konferenz hinaus Bestand hat.

Folgt:  Wo wir die Rolle und Verantwortung Deutschlands sehen