Folgen energetischer Modernisierung

Kleine Anfrage der Linken – 55.000 neue Wärmeliefer-Contracting-Verträge für 2013

Der Bundesregierung liegt zwar keine Statistik der abgeschlossenen Verträge über gewerbliche Wärmelieferung bei Mietverhältnissen vor. Für Deutschland ergeben sich aber nach Schätzung von Verbänden rund 55.000 neue Wärmeliefer-Contracting-Verträge in der gesamten Wohnungswirtschaft für das Jahr 2013. Die Bundesregierung sieht weiter keinen Anlass, die Praxistauglichkeit der Anwendung von Pauschalwerten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung zu überprüfen. Dies geht aus einer Antwort (18/6264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6018) zu den Folgen des Mietrechtsänderungsgesetzes hervor. Solarify dokumentiert die Antwort, soweit Fragen und Antworten für das Thema Energieeffizienz relevant sind.

In den Antworten auf die Fragen, ob durch das Mietrechtsänderungsgesetz die Sanierungsquote „spürbar“ höher ausgefallen beziehungsweise der Wärmebedarf des Gebäudebestandes „nachhaltig“ gesunken sei, verweist die Bundesregierung auf die Komplexität der Zusammenhänge – bleibt also unverbindlich. Das Mietrecht enthalte zwar „wichtige Rahmenbedingungen“, aber auch steuerliche und finanzielle Anreize sowie das Zinsniveau spielten eine wichtige Rolle bei der Investitionsentscheidung eine Gebäudeeigentümers. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass das Gesetz einen positiven Einfluss auf Sanierungsquote und CO2-Emissionen habe, dies könne aber „nicht an konkreten Zahlen festgemacht werden“.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6264 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/6018) – Auswirkungen des Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat am 15. August 2012 dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG), Bundestagsdrucksache 17/10485, vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf in leicht geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der anderen Oppositionsparteien angenommen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Problem- und Zielbeschreibung zum Gesetzentwurf festgestellt, dass das bisherige Mietrecht sich grundsätzlich bewährt habe, gleichwohl aber an die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden müsse. Als adäquate Reaktion auf die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erkannte die Bundesregierung Regelungsbedarf in mehreren Bereichen des Mietrechts und definierte als relevante Regelungsgegenstände:

  • Mietrechtsänderungen zur Beschleunigung der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes,
  • die gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte (Contracting),
  • die Durchsetzung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis und die Bekämpfung des „Mietnomadentums“ sowie
  • den Mieterschutz bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.

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