BMUB fördert auch 2016 kommunale Klimaschutzprojekte

Bis zum 31.03.2016 Anträge einreichen

Kommunen können noch bis zum 31.03.2016 Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der Förderung im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie unterstützt das BMUB laut einer Pressemitteilung viele Klimaschutz-Instrumente. Diese Förderung sichert Ministerin Hendricks auch in Zukunft zu: „Die Kommunen sind für uns wichtige Partner, die den Klimaschutz konkret vor Ort voranbringen.“

Gefördert werden zum Beispiel Einstiegsberatungen für Kommunen, Energiesparmodelle, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Klimaschutzmanager und -managerinnen sowie investive Klimaschutzprojekte. Hierzu zählen beispielsweise Investitionen in energieeffiziente Beleuchtung (LED) und Belüftung. Neu ist, dass 2016 auch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wieder gefördert wird. Auch für Investitionen in Fahrradwege oder Fahrradabstellanlagen gibt es neuerdings Fördermittel.  Für finanzschwache Kommunen, Schulen, Kitas und Sportstätten gelten seit dem 01.10.2015 bessere Förderbedingungen.

Im Jahr 2015 wurden mehr als 1.100 kommunale Klimaschutzprojekte durch die Nationale Klimaschutzinitiative des BMUB gefördert. Mit 50 Millionen Euro Fördersumme wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen von 122 Millionen Euro ausgelöst.

Anträge für die Projektförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können noch bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 01.07. bis zum 30. 09.2016 und 2017 weitere Antragsfenster vorgesehen.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) berät Kommunen bei Fragen zu Klimaschutz und Projektförderung – Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik.

->Quellen: