Energieeffizientes Bauen stärker gefördert

Neuerungen im KfW-Programm zum 1. April 2016

Am 01.04.2016 erneuert die KfW das Programm „Energieeffizient Bauen“ und stockt den Förderhöchstbetrag für Bauherren auf, teilt das BMWi mit. Zudem wird ein neuer KfW-Effizienzhausstandard eingeführt. Dieses Programm ist Teil des durch das BMWi geförderten CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) wurden die Mittel für das Programm bis 2018 auf jährlich 2 Mrd. Euro aufgestockt.

Wirtschafts-Staatssekretär Rainer Baake: „Das als Teil des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegte KfW-Programm zum energieeffizienten Bauen ist eine klima- und wirtschaftspolitische Erfolgsgeschichte. Etwa 50 Prozent der neu errichteten Wohngebäude werden KfW-gefördert und damit nach besserem Standard errichtet, als die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt.“

Förderhöchstbetrag verdoppelt

Zum 01.04.2016 verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird neben der 10-jährigen Zinsverbilligung eine neue Variante mit 20-jähriger Zinsbindung angeboten. Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ eingeführt. Dieser gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken.

Die neuen Tilgungszuschüsse im Einzelnen für jede Wohneinheit:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 40: 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 55: 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro

Effizienzhaus Plus Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft[note KfW-Effizienzhaus 40 plus , von der KfW-Förderbank bezuschusst: Der bisherige Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird bei diesem Standard von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dieser notwendige und nachvollziehbare Schritt wurde erforderlich und ist dadurch begründet, da die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 nahezu denen des Effizienzhaus 70 entsprechen. Die KfW-Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70 entfällt somit und läuft zum 31.03.2016 aus. Zu beachten ist die Übergangsfrist: Anträge zur Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 können noch bis zum 31.03.2016 gestellt werden, also noch 3 Monate nach Inkrafttreten der EnEV 2016. Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus stellt die gleichen Anforderungen an Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust wie das KfW-Effizienzhaus 40. In der Anlage zum Merkblatt werden die technischen Anforderungen für das „plus“ wie folgt beschrieben:

  • eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface.]

->Quellen: