EU genehmigt Sicherheitsbereitschaft von Braunkohle-KW

Gabriel: Beihilfeentscheidung wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele

Die Europäische Kommission hat am 27.05.2016 die sogenannte Sicherheitsbereitschaft genehmigt und die Vereinbarkeit mit EU-Beihilferecht bestätigt. Deutschland könnte damit laut einer in den kommenden Jahren 13 % der Braunkohlekapazitäten aus Klimaschutzgründen vom Markt nehmen. Diese 2,7 Gigawatt Braunkohlekraftwerke erbringen eine Emissionsminderung von 11-12,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020. Dieser Minderungsbeitrag sei nötig, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Energiewende-Plakat am BMWi - Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft 20140603Wirtschaftsminister Gabriel: „Ich begrüße die Entscheidung der Europäischen Kommission ausdrücklich. Das ist ein wichtiger Schritt für die weitere Umsetzung des Strommarktgesetzes und der Sicherheitsbereitschaft. Mit der heutigen Entscheidung haben wir die erforderliche Rechtsklarheit und können das nationale Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen. Die Sicherheitsbereitschaft ist wichtig, um unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich sicherzustellen, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen kommt. Damit ist sie für Beschäftigte und Unternehmen eine gute und tragbare Lösung.“

Gegenstand der Sicherheitsbereitschaft seien acht Braunkohleblöcke der Unternehmen Mibrag (Buschhaus), RWE (Frimmersdorf P, Frimmersdorf Q, Niederaußem E, Niederaußem F- Foto unten -, Neurath) und Vattenfall (Jänschwalde F und Jänschwalde E) mit einer Gesamtleistung von 2,7 GW. Diese würden ab 2016 schrittweise aus dem Markt genommen und zunächst vorläufig, später endgültig stillgelegt. „Die Betreiber erhalten für die Herstellung der Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung der Anlagen einen Ausgleich. Dafür fallen Gesamtkosten in Höhe von durchschnittlich 230 Mio. Euro/Jahr über sieben Jahre an.“

Die Sicherheitsbereitschaft sei Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde.

Parallel zum nationalen Gesetzgebungsverfahren hatte das Bundeswirtschaftsministerium im November 2015 die Sicherheitsbereitschaft aus Gründen der Rechtssicherheit gegenüber der Europäischen Kommission beihilferechtlich angemeldet. Mit der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission ist das Notifizierungs -und Prüfungsverfahren erfolgreich beendet. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die geplante Sicherheitsbereitschaft mit EU-Beihilferecht im Einklang steht.

Aus der Pressemitteilung der EU-Kommission: „Die Betreiber dieser Kraftwerke sollen einen Ausgleich für die Gewinne erhalten, die ihnen entgehen, weil sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen können…kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme voraussichtlich geringe Auswirkungen auf den Strommarkt haben wird.“ „Keinen Strom mehr verkaufen“? Arme Kohlestromer…!
Und: „Klimaschutzziele… erreichen?“ Das warten wir erst einmal ab – zu viele Skeptiker…!

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