Konventionelles Fracking aber weiterhin erlaubt
Zwei Wochen nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat am 08.07.2016 ein weitgehendes Verbot der umstrittenen Fracking-Technologie. Das sogenannte unkonventionelle Fracking nach US-Vorbild, bei dem Erdgas oder Erdöl mithilfe eines Wasser-Chemikalien-Gemisches aus Schiefer-, Ton oder Mergelgestein bzw. Kohleflözgestein gefördert wird, ist für die nächsten Jahre ausgeschlossen.
Laut einer Medienmitteilung der Länderkammer sollen lediglich maximal vier Probebohrungen möglich sein, die der Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. 2021 soll der Bundestag das Verbot überprüfen.
Strengere Vorgaben für konventionelles Fracking
Verschärft werden zudem die Wasserschutz-Vorschriften für sogenanntes konventionelles Fracking, wie es in einigen Bundesländern schon seit Jahrzehnten angewandt wird. Eine bundesweite Regelung hierfür gab es bislang nicht.
Langes Gesetzgebungsverfahren beendet
Zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat bereits im Mai letzten Jahres kritisch Stellung genommen. Im Bundestag war lange über das Thema kontrovers beraten worden. Mitte Juni hatte sich die Große Koalition dann auf einen Kompromiss geeinigt, der am 24.06.2016 verabschiedet wurde.
Entschließung gefasst
In einer begleitenden Entschließung würdigt der Bundesrat, dass der Bundestag einige wesentliche Forderungen der Länder aus deren Stellungnahme umgesetzt hat. Insbesondere die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking von Kohlenwasserstoffen unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Fracking-Verbotes zur Erdölgewinnung und die veränderte Rolle der Expertenkommission gehen auf Anregungen des Bundesrates zurück.
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